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Esra · 1919-01-01 · Heft 3 · p. 72

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Esra
Volume
1 (1919-1920)
Issue
Heft 3
Article
Die jüdische Autonomie
Date
1919-01-01
Page
72 (sequence 2)
Language
German
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zu konstituieren und, wenigstens soweit die Verhältnisse es :u« lassen, sich ihrer Eigenart gemäß entwickeln und ihren Bedürfnissen gemäß ausleben können. Die Entscheidung der Friedenskonferenz bedeutet nichts anderes, als daß den Juden eine gewisse Autonomie gegeben werden soll. Damit wäre ein Postulat erfüllt, das seit langem von der zionistischen und poale=zionistischen Partei für die Galuth aufgestellt wurde und das insbesondere nadi dem Zusammen* bruch der Mittelmächte von den in allen Staaten gebildeten Nationalräten vertreten wurde. Besonders in Österreich wo nach der Revolution der Staat verschwunden war und nur noch Völker mit höchst auseinanderstrebenden Tendenzen da waren, war die Schaffung der jüdischen Nationalräte eine unmittelbare Not* wendigkeit} und damit war schon der erste faktische Schritt zur jüdischen Autonomie getan. Die Nationalräte haben dann, als in den einzelnen Territorien sich die nationalen Staaten bildeten, den neuen Regierungen Programme vorgelegt, die mit kleinen, durch die Eigentümlichkeit der Lage erforderten Abweichungen doch im Wesentlichen die gleichen Forderungen aufstellten. G!eidizeitig hat der jüdische Kongreß in Amerika, in dem bekanntlich alle Parteien des amerikanischen Judentums vereinigt waren, neben der Palästinaforderung auch nach einiger Debatte die Forderung „der nationalen Rechte" für die Juden in der Diaspora erhoben. Dieser Umstand ist außerordentlich bedeutungsvoll geworden, denn es kann keinem Zweifel unterliegen, daß die Durchsetzung dieses Programmpunktes in Paris zum großen Teil dem Einfluß der amerikanischen Juden beziehungsweise der Delegation des amerikanischen Kongresses zu danken ist Die zionistische Organisation hat die Initiative für eine Konferenz aller jüdischen Nationalräte ergriffen, welche ein einheitliches Substrat für die Forderung der nationalen Rechte ausarbeiten sollte* Die Konferenz war ursprünglich in die Schweiz berufen, wurde jedoch alsbald aus Zweckmäßigkeitsgründen nach Paris verlegt, was zur Folge hatte, daß die Vertreter der deutschen, deutschösterreichischen und ungarischen Juden nicht teilnehmen konnten. Dafür war in Paris die Möglichkeit zu einem direkten Zusammenwirken mit der amerikanischen Delegation und zum Kontakt mit der Friedenskonferenz gegeben. Dem Büro dieser Konferenz scheint es gelungen zu sein, die maßgebenden Kreise von der Notwendigkeit der geforderten Maßnahmen zum Schutz der Juden zu überzeugen. Aber, selbst 72

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