Mannheim
Compact Memory

Der jüdische Wille · 1918-10-01 · Heft 4-5 (Oktober 1918) · page 44

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Der jüdische Wille
Volume
I (1918-1919)
Issue
Heft 4-5 (Oktober 1918)
Date
1918-10-01
Page
– (sequence 44)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
87% known words query
IRI
…/2827066-2827067-2827072--0273-2827373
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

254 Sophie Steinhaus, Aus dem jüdischen Volksheim eine befondere Stellung neben den Organifationen einnehmen, die die Schulung des Geiftes und die Hebung des jüdilchen Empfindens fidi zur Aufgabe geßellt haben. Ja, noch mehr. Eine einheitsvolle Führung der Jugendbewegung wird die Methoden der Turnbewegung als allgemeine Forderung an jeden jungen Juden ftellefi, der an der Erneuerung des jüdifchen Lebens mit^ wirken will. Diefe Aufgabe wird für die nächfte Zukunft um fo bedeutfamer fein, als ein Wirken für das Endziel unferer Bewegung für die Mehrzahl kaum in Betracht kommt, und die Überzeugung und die gute Gefinnung zwar eine Vorbedingung, aber keine Auf^ gäbe mehr für die neue Generation ift. Diefer Jugend die Auf^ gäbe der körperlichen Ertüchtigung und der bewußten Willens^ fchulung zu ßellen, ift die Forderung der jüdifchen Turnbewegung an den erften jüdifchen Jugendtag. Nathan Kaminsfii AUS DEM JÜDISCHEN VOLKSHEIM*) Junge jüdifche Menfchen haben fich, alle Trennungen der ver^ fchiedenen Bildung und der wirtfchaftlichen Lage energifch beifeite fchiebend, zufammengetan, um in ernfter Arbeit und in herzlicher *) Für Intereflfenten, die fich an den Arbeiten des Volksheims aktiv zu beteiligen wünfchen, geben wir hier aus den Satzungen die Paragraphen über den Erwerb der Mitgliedfchaft wieder: »§3. Ordentliches Mitglied kann werden, wer durch den Vorftand auf Grund eines Befchlufles der ordentlichen Mitglieder, der mit ZweidritteUMehrheit erfolgen muß, zum Beitritt als ordentliches Mitglied aufgefordert worden ift. Der Beitritt erfolgt durch Anmeldung beim Vorftand. $ 4. Die außerordentlichen Mitglieder zerfallen in Helfer, die als Mitarbeiter bei den Veranlagungen des Vereins tätig find, und in beitragende Mitglieder — Förderer und unterftützende Mitglieder —, die regelmäßige Geldbeiträge Ieifren. - Die Aufnahme als Helfer erfolgt durch Befchluß der ordentlichen Mit* glieder. Der Beitritt als beitragendes Mitglied erfolgt durch Anmeldung heim Vorftand. § 5. Die ordentlichen Mitglieder zahlen mindeftens Mark 3.— monatliche» Mk» gUedsbeitrag. Von den außerordentfichen Mitgliedern zahlen: a) mindeftens Mark 1,— monatlich: die Helfer. b> mindeftens Mark 39,— halbjährlich : die Förderer. c> mindeftens Mark 10,— halbjährlich: die unterftützenden Mitglied«:.« Befuchszeiten: Donnerstag 7—8 nachm., Sonnabend 5—8 Uhr/ fonß m<k vorheriger telefonischer Vereinbarung.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.