Der jüdische Wille
- Journal
- Der jüdische Wille
- Volume
- I (1918-1919)
- Issue
- Heft 3 (August 1918)
- Date
- 1918-08-01
- Page
- – (sequence 32)
- Language
- German
- Belongs to
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172 Krojanßer, K. J. V. und Mifchehe bindliches Gefetz feftzulegen ift. Uber diefe zweite Frage, die an fleh unwichtig ift, läßt fich viel diskutieren. Aber Riefe und mit ihm alle Opponenten einer Refolution, werden darüber hinaus zu Verfechtern der Mifchehe überhaupt. Wenn wir uns alle klar wären, daß fie mit unferem innerften und beften Wollen im Widerfpruch fteht, brauchten wir kein Gefetz, auch wenn einzelne von der Bahn abwichen. Denn wir willen, daß in der Welt der Tatfachen fich nicht immer durchführen läßt, was der Geift in uns als Forderung errichtet hat. Und wir find weit entfernt, einen Stein auf die zu werfen, deren Umftände es gefügt haben, daß fie den Tatfachen Konzeffionen machen mußten. Aber daß in der Mifchehe c eine Konzeffion liegt, daß fie im Widerfpruch fteht zu# unferem bewegenden Prinzip -r darüber muß erft einmal Klarheit herrfchen, ehe an die taktifche Frage der Refolution herangetreten werden kann. Und um das gleich vorweg zu nehmen: eine Refolution erfcheint mir nur dann notwendig, wenn eine Übereinftimmung im Prinzip fich nicht erzielen läßt. Dann fcheint es mir allerdings notwendig, eine reinliche Scheidung der Geifter herbeizuführen und diefer durch ein Gefetz Ausdruck zu geben. Daß die Stellung, die wir in unferer Eigenfchaft als Zioniften zur Mifchehe einzunehmen haben, überhaupt zum Gegenftande einer Debatte gemacht werden kann, wird dem Außenftehenden nicht leicht eingehen. Denn wenn der Zionismus als Reaktion gegen die ferfetzenden Einflüffe, denen unfere Gemeinfchaft in erfchredtender Weife ausgefetzt ift, den Kampf für ihre Erhaltung und Ent* faltung aufgenommen hat, dann kann es kein Zweifel fein, daß er fich in erfter Linie gegen diejenige Erfcheinung wenden muß; die unferen Beftand aufs ftärkfte bedroht. Ein Streit mag fich zwar darüber erheben, ob man <mit Pelz) in der Reinhaftung der Raffe ein Gebot der nationalen Sittlichkeit fieht, das an fich befteht, oder ob man diefe Forderung lediglich als eine unter gegebenen Umftänden gebotene betrachtet. Aber das ift ein fehr theoretifcher Streit, der ruhig zurückgeftelft werden kann. Man mag die Thefe von den Forderungen unferer nationalen Ethik, die Pelz zum Kern feiner Ausführungen macht, noch fo entfehieden ablehnen — man wird praktifch mit ihm einer Meinung fein müflen, folange wir eben unter den Bedingungen leben, durch die wir zu Zioniften geworden find. Diefer Anfchauung gegenüber berufen fi«h die Rechtfertiger der Mifchehe auf die entfeheidende Bedeutung, die unferem Willen als dem wefentlichften Träger des Zionismus beizulegen ift. Sie be* rufen fich darauf, daß fie, obfehon aus noch fo unjüdifchem Milieu, lediglich durch einen Willensakt den Weg zu ihrem Judentum zu* rückgefunden haben. Und folgern daraus unausgefprochen, daß auf gleichem Wege, fofern nur Erziehung und Milieu ihr Mög* lichftes tun, auch die Kinder der Mifchehe zu uns kommen werden und deshalb für ihren Anfchluß an unfere Gemeinfchaft keine