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Der jüdische Wille · 1918-08-01 · Heft 3 (August 1918) · page 8

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Journal
Der jüdische Wille
Volume
I (1918-1919)
Issue
Heft 3 (August 1918)
Date
1918-08-01
Page
– (sequence 8)
Language
German
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148 Arfoforoff, Nationale Autonomie und Zionismus rüchtigten Paragraphen 19, der den Entwurf von Kremfier befiätigt und ausbaut: »In den Ländern, in denen mehrere Volksßämme wohnen, follen die öffentlichen Untefrichtsanßalten derart eingerichtet fein, daß ohne Anwendung eines Zwanges zur Erlernung einer zweiten Landesfprache jeder diefer Volksßämme die erforderlichen Mittel zur Ausbildung in feiner Sprache erhält.« Je bedroh* liebere Formen die nationalen Kämpfe allenthalben'annehmen, deßo heftiger werden die Forderungen der Nationalitäten nach Autonomie. Im Jahre 1898 nimmt der Gefamtparteitag der. öfierreichifchen Sozialdemokraten, die Vertretung des gefamten Reidisproletariats, das Prinzip der Autonomie als das vom Sozialismus zu erkämpfende an. Seitdem verbreitet es fich, befonders unter dem Einfluß von Renners hervorragenden Schriften, über ganz Europa, und heute ift es mit flammenden Lettern auf die Banner aller kleinen Völker gefchrieben. Anfänglich verfuchte man die Beilegung der Völkerkämpfe in territorialem Rahmen, d. h. durch Übergabe der unbedingten »Herrfchaft über ein ßaatsrechtlich abgegrenztes Gebiet an das vor* herrfchende Sprachtum mit feiner Sonderkultur«*). Nicht immer aber konnte diefe Löfung befriedigen. Denn faß überall gab es Grenzzonen der Mifdiung, wo die verfchiedenen Nationalitäten im Gemenge wohnten und wo die Herrfchaft der einen die Bildung einer unbefriedigten Minorität der anderen im Gefolge hatte. Dazu kommt noch, daß in unferer Zeit, einer kapitalißilchen Periode, der Zug der Landbevölkerung in die großßädtifchen Mittelpunkte der Indußrie und des Handels nichts Außergewöhnliches iß, dadurch aber die Machtfphären der * einzelnen Volksßämme bedrohliche Ver* fdiiebungen erleiden und fo die einmal durchgeführte territoriale Löfung des Autonomieproblems rafch verändern und umgefialten. Selbßverßändlich wurde fie unmöglich gemacht dort, wo verfchiedene Nationalitäten fiark gemifcht zufammen wohnten. Der Territorialismus mußte aufgegeben werden und wurde aufgegeben. Man ging zum Perfonalismus über. Während bisher das Volk nur als Summe von Individuen aufgefaßt war, die auf einem befiimmten Landfirich, dem Träger des nationalen Rechts, die Mehrheit bildeten, wurde jetzt der nationale Perfonenverband felbß rechtlich anerkanntes Subjekt, ohne daß territorialen Begrenzungen irgendwelche Bedeutung eingeräumt wurde. Dazu mußte natürlich diefer Perfonenverband firaff und eindeutig definiert fein. Aber weder Raffe noch Sprache, überhaupt keine objektiven Merkmale reichten aus, um ein fo kompliziertes hiftorifch-kulturelWoziales Gebilde erfchöpfend zu um* faffen, wie es die moderne Nationalität darßellt. oo mußte man ein fubjektives Kennzeichen finden, wollte man die Nation als Trägerin beßimmter Rechte und Pflichten ßaatsrechtlich konßruieren. *> Fr. Oppenheimer, Nationale Autonomie für die Oftjuden <Neue Jüdifdie Monatshefte, Jahrg. I, 13)

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