Der jüdische Wille
- Journal
- Der jüdische Wille
- Volume
- I (1918-1919)
- Issue
- Heft 3 (August 1918)
- Date
- 1918-08-01
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 88% known words query
- IRI
…/2827066-2827067-2827071--0161-2827260- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Arfoforoff* Nationale Autonomie und Zionismus 147 NATIONALE AUTONOMIE UND ZIONISMUS i Es iß eine Eigentümlichkeit des menfchlichen Geifies, im elementar Werdenden gefchichtliche Notwendigkeit und Entwicklung, im an fidi sinnlos Gegebenen Zweck und Zufammenhang zu erblicken. Auf diefer Eigentümlichkeit beruht das ßete Streben nach einem ge* fchloflenen philosophifchen Syftem, auf ihr beruht das Suchen nach einer Religion, beruht die Wirkung der Kunfi. Aus ihr erklärt fich letzten Endes auch eine Erfcheinung wie die der letzten Zeit, die, hineingeßellt in die ungeheure Kataßrophe des Weltkrieges, fich be* müht, in ihm einen höheren Sinn zu finden; Diefe Bemühungen haben übereinßimmend ergeben, der politifche Sinn des Krieges liege darin, das Problem der Nationalitäten zu löfen. Wirklich iß die Nationalitätenfrage eine überaus dringende. Es gibt, mit der einzigen Ausnahme Frankreichs, keinen großen Staat in Europa, der als national rein bezeichnet werden könnte, und überall bilden die Gegenfätze zwifchen Staaten und Völkern den Grund ßets fich erneuernder Streitigkeiten. So muß ein Modus gefunden werden, der es ermöglicht, daß auch mehrere Völker im Rahmen eines Staates leben und wirken können, ohne doch ge* zwungen zu fein, ihre nationale Eigenart und deren Kultur aufzu* geben. Und tatfächlich wird ihn noch der Krieg finden müffen, wenn anders er nicht darauf verzichten will, die Grundlage eines längeren, echteren Friedens nach innen und außen hin zu bilden. In diefer Erkenntnis haben alleAam Problem beteiligten Nationen nach einem We£ ins Freie, nach einer Löfung gefucht und glauben, fie in einem Typ adminifirativer VerfalTung gefunden zu haben, den man, grob, ohne Scheidung feinerer Onterfchiede, mit dem Namen »nationale Autonomie« belegt. Iren, Polen, Tfchechen, Ruthenen, Finnen fordern fie, und da neuerdings auch Vertreter des jüdifchen Volkes — Saul unter den Propheten — (ich zu diefer Schar gefeilt haben, gilt es nun auch vom jüdifchen, zionißifdien Standpunkt aus zu der autonomißifchen Theorie Stellung zu nehmen. Ihre gefchichtliche Entwicklung hat fich zum größten Teil — und es iß klar warum — innerhalb der öfierreichifchen VerfalTungs* kämpfe abgefpielt. Mußte doch die zerriflene Donaumonarchie als erße Schritte unternehmen, um der nationalen Verwicklungen Herr zu werden. So legt bereits der Reichstag zu Kremfier im Jahre 1848 in feinen Befchlüflen fefi: »Alle Volksfiämme des Reiches find gleichberechtigt und haben ein unverletzliches Recht auf Wahrung und Pflege ihrer Nationalität . . .«*>. Dasfelbe Prinzip verfolgt die Dezemberverfalfung von 1867, durch die Ößerreich in die Reihe der konfiitutionell regierten Staaten eintritt, in dem beinahe be* *> Fr. Schütze, Verfaflungskämpfe in Oefterreidi.