Der jüdische Wille
- Journal
- Der jüdische Wille
- Volume
- I (1918-1919)
- Issue
- Heft 3 (August 1918)
- Date
- 1918-08-01
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 87% known words query
- IRI
…/2827066-2827067-2827071--0158-2827257- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
144 Löwenfteirt, Gegenwartsarbeit in der Diaspora Es ift natürlich nicht möglich, die Forderungen der jüdifchen Mafien in den verfchiedenen, befonders ßark von Juden bewohnten Ländern etwa einheitlich formulieren zu wollen. Sieht man von den Ländern des Weftens ab, fo beßeht allerdings die Möglichkeit, die Wünfche der Juden Polens, Litauens, Großrußlarids, der Ukraine, Rumäniens und Galiziens mit dem berühmten Schlagwort der Autonomie zufammenzufäffen. Aber einmal ift die Autonomie allein keine befriedigende Regelung der mannigfaltigen Beziehungen, die die jüdifche Bevölkerung diefer Länder mit den Nichtjuden verbindet. Was hilft es den Juden Polens, wenn fie ihre nationale Autonomie haben, gleichzeitig aber durch fortgefetzten Boykott wirtschaftlich ruiniert und zur Auswanderung gezwungen werden? und inwiefern find die Juden der Ukraine, die wenigftens unter dem urfprünglichen Regime nationale Autonomie befaßen, gebelfert, wenn fie trotzdem mit Pogromen rechnen muffen? Es ift klar, daß mit dem Kampf um politifche Rechte die Stärkung der Wirtfchafts* pofition der Juden Hand in Hand gehen und daß ebenfo die Löfung der fozialen und kulturellen Probleme verfucht werden muß. unter allen Schlagworten, die bei uns eine Rolle fpielen, gehört das von der nationalen Autonomie zu den unklarften. Nur wenigen von uns find die grundlegenden Schriften bekannt, durch die die Sozialiften Deutfch-Öfterreichs, vor allem Renner und Bauer, eine Löfung der öfterreichifchen Nationalitätenfrage gegeben und dadurch zum erften Mal Staat und Nationalität, insbefondere Minderheitsnationen, verföhnt haben. Es war vor allem unfer hochverdienter galizifcher Gefinnungsgenoffe Dr. Max Rofenfeld, der in Brofchüren und Auffätzen die Anwendung diefer allgemeinen Lehren auf die oßjüdifchen Verhältniffe durchgeführt hat. Gerade jetzt bietet fich Gelegenheit, diefe für unfere Zukunft fo wichtigen, aber auch für den endgültigen Friedensfchluß überaus bedeutfamen Forderungen der Autonomie kennen zu lernen, nämlich in Renners neuem Werke: »Selbftbeftimmungsrecht der Völker.« Diefe Abhandlung beleuchtet vor allem auch den wefentlichen Unterfchied zwifchen der territoriaCen und perfonaCen Autonomie, jene kommt nur denjenigen Nationalitäten eines Staates zugute, die, wenn fie auch im Gefamtftaat eine Minderheit darftellen, doch auf einem beftimmten, räumlich abgegrenzten Territorium fitzen, was zu neuer na* tionaler Unterdrückung derjenigen Völker führt, die hier eine Minderheit darfteilen. Demgemäß fordert er die nationaUperfonale Autonomie, die die Volksgenoffen des ganzen Staates — unbefchadet ihres Wohnfitzes — zufammenfchließt und deshalb allein geeignet ift, auch denjenigen Nationen, die Freiheit ihrer Entwicklung zu verbürgen, die auf keinem Territorium eine Mehrheit find, fo alfo in Öfterreich auch die Juden. Die organifatorifch-technifche Durch* führung der Autonomie kann hier nicht im einzelnen dargelegt werden. Aber nur wenn man die Grundzüge diefer Theorie kennt, wird man eine wirkliche Vorftellung damit verbinden, wenn