Der jüdische Wille
- Journal
- Der jüdische Wille
- Volume
- I (1918-1919)
- Issue
- Heft 2 (Juni 1918)
- Date
- 1918-06-01
- Page
- – (sequence 35)
- Language
- German
- Belongs to
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Wttßows^i Der Prophetismus afs kulturgelchiditlidies Problem 103 Fremdling in den Toren entspricht einer Art Gastredit, das zu den sdiützenden Wirkungen des Hauses gehört. Im übrigen sind, wie überall im Altertum, die humanen moralischen Forderungen dem Fremdling gegenüber aufgehoben, so daß Zins und Versklavung bedingungslos gestattet sind. — Zweifellos gibt der geschichtliche Tatbestand dieser Darstellung Recht und es ist daher psychologisch von höchstem Interesse, wie Kellermann gegenüber den deutero* nomistischen Geboten, daß man den Ausländer, der mit der Schuldzahlung im Rückstand ist, drängen <15,3> und von ihm Zinsen nehmen darf <23,21>, was gegenüber dem Volksgenossen untersagt ist, seine Auffassung eines sittlichen Universalismus zu retten sucht. Seine, wie er es nennt, sachgemäße Exegese führt ihn zu folgenden Schlüssen, die wegen ihres charakteristischen Inhalts im Zusammenhang zitiert werden sollen; »Es ist... eine Forderung des modernen Staatsrechts, daß alle privatrechtlichen Besitzverhältnisse ihre oberste Schranke und Kontrolle am öffentlichen Staatsrechte finden. Daher widerspricht es auch unserm staatsrechtlichen Empfinden, wenn sie wertvolle Gegenstände vernichten oder sie ohne entsprechendes Entgelt dem Auslande zuweisen. In beiden Fällen bedeutet ein solches Verfahren eine Schwächung des Volks* und/ Staatsvermögens. Wie könnte man sich sonst darüber ereifern, daß große Landgüter auf dem regulären Wege des Verkaufs in fremdländischen Besitz übergehen, oder daß man durch ein selbstsüchtiges Geschäftsgebaren die Geldmacht des Auslands auf Kosten der des Heimatlandes erhöht? Alle diese Entrüstungen beruhen auf dem Staats*? rechtlichen Gesichtspunkte, daß jede Art von Preisgabe vaterländischen Besitzes, mit der eine Herabminderung vaterländischen Gutes verknüpft ist, einen Angriff auf die nationale Macht der Heimat bildet. Und da vom Standpunkte idealistischer Ethik aus jeder Einzelstaat an seinem Teile die Kristallisation und Verkörperung der A(ß Einen Menschßeit versinnbildlichen soll, so besagt jeder Angriff auf die wirtschaftliche Macht des Staates eine Verletzung des Sittengesetzes überhaupt. Es liegt deshalb nicht die leiseste Härte, wohl aber eine durchaus humane Handlungsweise vor, wenn gegenüber dem Ausländer die Wohltat des Leihens nicht noch durch die 'eines Schulderlässes überboten wird . . ,« usw. Das ist natürlich keine wissenschaftliche Auseinandersetzung, sondern apologetische Predigt. Einmal ist das öffentliche Staatsrecht die oberste Schranke und Kontrolle, das andere Msal der Einzeln Staat die Kristallisation der AIWäin.en. Menschheit. Mühelos kann man in dieser Art sogar jede bestialische Grausamkeit als Staats*? notwendig, folglich auch als menschlidi-universalistisch bezeichnen^ Außerdem wird; der wirtschßftspplitische Zustand jener Zeit völlig verkannt. Es handelt ^ich;nicht um kompIizierterKapitalyerhältniss^ zwischen In*/ und Ausland, etwa: eirte Anleihepolitik; unserer Tage* s^er%.um,A zu dem iffc4m«:XQf$$