Der jüdische Wille
- Journal
- Der jüdische Wille
- Volume
- I (1918-1919)
- Issue
- Heft 1 (April 1918)
- Date
- 1918-04-01
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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Pefz, K. J. V. und Mischehe 11 ausfetzungen oder befonderen Bedingungen. Für jeden anderen Juden mögen fie zutreffen. Für einen K, J. V.*er gibt es keine Rückfichten, die eine Umgehung eines foldien Poftulates erlauben. Ich glaube, ohne viele Worte vorausfetzen zu dürfen, daß in jedem K. J. V.^er der Wille und das Bewußtfein feiner Notwendigkeit lebt, fidi reftlos, bedingungslos feinen Idealen hinzugeben. Diefe Unbedingtheit in Erkenntnis und Tat, diefe Seibitbefreiung von aller AnpalTung, von allem trägen Gewährenlalfen der Dinge fehen wir als Fundament und Krone unferer Perfönlichkeitserziehung an. Nur diefes Gefetz kann einem K. J. V.^er, der fdvwankend geworden ift, Halt und Wegweifer fein. Aus diefem Geilt aber fließt die Antwort auf jene Frage eindeutig, felbftverftändlich : Audi für das Prinzip der Ächtung der Mifchehe kann es nur ein b^clingungslofes, abfolutes Befolgen geben,« eine Ausnahme, eine Prüfung überhaupt des Einzelfalles fchließt fich von felbft aus. Mit oder ohne perfönliche Schuld, die Mifchehe ift mit der Perfönlichkeit eines K. J. V.^ers unvereinbar. Man kann der Meinung fein, daß die . Frage der Milchehe nicht zu jenen jüdifchen Prinzipien gehört, für die diefe ausnahmslofe Befolgung geboten iß,- aber man kann m. E. nicht meinen, fie fei ein folches Prinzip, und fich dann durch opportuniftifches Abwägen oder durch fentimentale und humane Regungen an der reftlofen Durchführung beirren laflen. Wir verwerfen die Mifchehe, weil wir meinen, daß fie den Beftand der Gemeinlchaft quantitativ und qualitativ fdhädigt. Wir verwerfen fie auch, weil unfere Auffaflung von RalTeftolz uns verbietet, uns mit fremden! Blut zu milchen. Es iß alfo ein nationales Gebot, das wir angenommen haben. In dem Augen^ blidt ift feine Gefetzeskraft, fein zwingender Wert unabhängig von dem Umfang feiner realen Wirkung. Unabhängig von der Art feiner Entftehung, ift es nicht mehr ein Gebot ralTebiologifcher Zweckmäßigkeit, über die von Fall zu Fall zu entlcheiden ift, fondern eine Torderung nationafer Etfi/ßi, und hat deshalb für uns abfoluten Zwang. Dies ift von denen verkannt worden, die da glaubtejn, fich auf die vielleicht richtige Tatfache berufen zu können, daß bis auf abfehbare Zeit die Mifchehen fö feiten fein werden, daß fie vom nationalen Gefichtspunkte bedeutungslos feien, und daß man deswegen, bei entfprechenden Bedingungen, Ausnahmen für diefe Frage zulaflen dürfe. Für uns K. J. V.-er ift die Frage der Mifchehe aller Dinglichkeit, Zweckmäßigkeit, Bedingtheit ent^ rüdvt, weil fie für uns zu einer Frage abloluter, nationaler Sitt* lichkeit, zu einem fittlich-nationalen Ideal geworden ift. Weil dem fo ift, weil es fich wirklich auch bei der meinetwegen praktifch bedeutungslofen Frage der Mifchehe um ein folches Prinzip handelt, ift die Stellungnahme des K. J.V.-ers zu ihr genau wie zu jedem anderen idealen Prinzip gegeben : alles oder nichts. Der Wille zur Ausnahme wäre die Brelche in die Feftung, die ihren Untergang befiegelt.