Der jüdische Wille
- Journal
- Der jüdische Wille
- Volume
- I (1918-1919)
- Issue
- Heft 1 (April 1918)
- Date
- 1918-04-01
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
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Pefz, K.J.V. und Mischehe 7 K. J. V. UND MISCHEHE Grundfätzlich ift die Stellung des K. J. V. zur Mifchehe eindeutig beftimmt durdi das Bekenntnis zum jüdifchen Nationalismus* der, für die Gegenwart widerfpruchslos, die Mifchehe aufs ent^ fdiiedenfte verwirft. Grundfätzlidi dürfte darüber im K. J. V. eine Diskuffion kaum möglich fein. Man follte meinen, daß auch die Folgerung für den praktifchen Fall für jeden Einzelnen von uns leicht und einfach, in ihrer inneren Notwendigkeit ohne Zweifel fei: ein Bundesbruder, der eine Mifchehe eingeht, gehört nicht mehr in das K. J. V.,- er hat — aufweiche Weife, ob freiwillig oder durch Aus^ fchließung, bleibe vorläufig dahingeftellt — aus dem K. J. V. auszüfcheiden! Überrafchenderweife hat fich aber ergeben, daß eine Übereinftimmung über diefen Punkt in unferen Kreifen nicht herrfcht. Seibit führende Kreife find von einer konfequenten Durchführung des Grundfatzes durchaus nicht durchdrungen und halten eine jedesmalige Prüfung von Fall zu Fall nicht nur für erlaubt, sondern fogar für zweckmäßig. 1 Diejenigen, die für den einzelnen Fall Ausnahmen als zu^ Jäfltg anfehen, fagen etwa folgendes : Wenn erftens die Frau zum Judentume übertritt ,• wenn zweitens der betreffende Bundesbruder durch feine jüdifche Parteiftellung eine Gewähr dafür gibt, daß die Nadhkommenfchaft jüdifch erzogen wird, dann feien die Gefahren der Mifchehe, die zu der Anfchauung ihrer Verwerflichkeit geführt haben, vor allem die Gefahr der Entnationalifierung der Kinder, ausgefchaltet und eine ftrenge Anwendung des Prinzips nicht mehr notwendig. Es fei aber außerdem erforderlich, daß der Bundes^ bruder fonlt feinen ''Platz im K. }. V. ausfülle. Es könnten jedem individuelle Umftände paffieren, die einen folchen Schritt verftändlich, entfchuldbär, ja fogar geboten machtendann fei eben ein Ausschluß eine unmenfchliche Härte, die nicht gerechtfertigt fei, wenn ein praktifcher Schaden nicht drohe. Einige fcheinen noch weiter zu gehen : Natürlich fei die Mifchehe bedauerlich, und, wenn fie gehäuft auftrete, müßte man energifche Schritte gegen fie tun. Aber als Einzelfall fei fie nur ein unvermeidliches Symptom des Golus, das man eben hinnehmen müfle. Zum Schluß wird dann gewöhnlich auf eine Anzahl von Präzedenzfällen, fogar bei hervorragenden Zioniften, hinge Wielen. Es handelt fich bei diefer Frage um zweierlei : Nicht nur darum, ob die praktifchen Gründe für diefe nachgibige Stellungnahme Einzelfällen gegenüber ftichhaltig find, fondern m. E. wichtiger noch darum, oh es giiftig fein JofT, daß K. J.V.*er Bewüßt fich auf den Standpunkt fieffen, ein afs richtig und not* wendig affgemein anerkanntes Prinzip Brauche nicht refifos dyrch* geführt zu tuerden, fondern äußere Rücfifichten, individue/fe Vor* ausfetzungen erfauBten im Einzeffafle eine Umgehung x eines fofchen Poftufates.