Jüdische Schulzeitung
- Journal
- Jüdische Schulzeitung
- Volume
- 14 (1938)
- Issue
- 7 (1.7.1938)
- Date
- 1938-07-01
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nummer 7 Jüdische Schulzeitung Seite 5 reichliche Regengüsse, viel Wasser und guter Kaufpreis; die Götter sind wohlgeneigt, überall herrscht frohe Gottesfurcht, und die Tempel sind reichlich versehen. Die Greise hüpfen, die Kinder singen, und die Frauen und Jungfrauen heiraten und gebären Knaben und Mädchen; auch das Werfen des Viehes verläuft gut" . . . Man darf vermuten, daß in einem Gedicht ähnlichen Stils ein jüdischer König gefeiert wurde, und wir haben dann vielleicht hier ein Stück aus solchem Preislied. Zum Schluß eine allgemeine Bemerkung. Die Mahnung, in der Bibel zu lesen, die heute oft willige Ohren findet, ist nicht so leicht zu befolgen, wie es manchem scheint. Nicht jede Seite, die der unvorbereitete Leser aufschlägt, wird verstanden und gewürdigt. Es fehlt uns ein volkstümlicher Kommentar in der Art, wie ihn zu ihrer Zeit fierxheimer und PhiÜppsohn gegeben haben. Gewiß ersetzen in vielen Fällen gute Uebersetzungen Kommentare: Manchmal bieten sie sogar mehr, als man erwarten sollte. Schwer übersetzbare, geradezu rätselhafte Stellen bezeichnen sie nicht durch... oder Fragezeichen, denn die Autoren wollen den Fluß ihres Uebersetzers nicht unterbrechen und deuten jene Worte nach ihrem (der Uebersetzer) Geiste. Es ist ja auch nicht ihre Absicht, das auf jeden Fall unerreichbare Ursprüngliche zu geben (in dieser Hinsicht kann auch die wissenschaftliche Textkritik, so notwendig und schätzenswert sie ist, nur wenig Bemerkenswertes leisten, sondern sie wollen deuten, was die Feststeller des massoretischen Textes auch bei den schwierigsten Stellen sich gedacht haben könnten. So lange man auf den Inhalt im allgemeinen blickt, kann man schon das Wesentliche erkennen. Wenn man aber den'Text bis in seine Einzelheiten verstehen möchte, beginnen die Schwierigkeiten/Im Hinblick auf die Verschiedenartigkeit der Wiedergabe, ist man manchmal versucht, den mephistophelischen Rat zu geben: „am besten ist's auch hier, wenn ihr nur einen hört und auf des Meisters Worte schwört." Und wir sind in der glücklichen Lage, auf zwei Meister des Bibelübersetzens (so verschieden auch ihre Tendenz sein mag) hinweisen zu können: auf Buber und Torcziner. Ich habe die Buber-Rosenzweigsche Uebersetzung in dieser Zeitung, Jahrgang 1935 Nr. 11, charakterisiert. Die Torcziner-Uebersetzung kommt jedenfalls dem Leser mehr entgegen. Den Unterschied mögen einige Stichproben bekannter Bibelstellen aufweisen: Psalm 90, 3: B. Bis zum Mulm lässest den Menschen du kehren. T. Du führst den Menschen bis zum Staub zurück. Psalm 97, 12: B. Freut Euch, ihr Bewährten, an IHM, bekennt euch dem Gedenken seiner Erheiligung zu! * T: Freut Euch, Gerechte, an dem Ewigen, und huldigt seinem heiligen Anruf! Sprüche 31, 10: B. Ein Weib von Tucht, wer findets! T. Ein wackeres Weib, wer findet es! Aus der jüdischen Erziehungs- und Bildungsgeschichte des Mittelalters Es gibt wohl kaum ein anschaulicheres Bild von Wesen und Wirken der jüdischen Gemeinde als Satzungen, Verordnungen und Beschlüsse aus ihrer Mitte. Solche Kundgebungen bieten einen von literarischer Bearbeitung und Deutung unverfälschten und ursprünglichen Eindruck des Zusammenlebens. Eine Sammlung derartiger Dokumente vieler Länder aus dem Zeitraum zwischen dem 13. und dem ausgehenden 18. Jahrhundert hat Kurt Wilhelm in einem Band der Schocken-Bücherei „Von jüdischer Gemeinde und Gemeinschaft" herausgegeben. Das Buch bereichert unsere Kenntnis auf allen Gebieten jüdischer Kultur: Religion und Ethik, Wirtschaft und Recht, Wissenschaft und Fürsorge. Besonders auffallend sind die zahlreichen Regelungen des Erziehungs- und Bildungswesens, nicht minder auffallend aber auch der pädagogische Niedergang, der sich deutlich verfolgen läßt. Während z. B. aus dem 13. Jahrhundert eine vollständige Schulverfassung erhalten ist, wird später in der Hauptsache die Pflicht zur Anstellung von Lehrern, die Schülerzahl und die Schulunterhialtung geregelt. Eine Ausnahme bildet die portugiesischjüdische Gemeinde in Hamburg, die sich in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts auch mit internen Fragen des Schulbetriebs befaßt (S. 71). Die erwähnte mittelalterliche Schulverfassung das „Ssefer Chukke ha-Tora" (Buch der Gesetze der Lehre) spielt seit dem 19. Jahrhundert bis zum heutigen Tage in der gelehrten Diskussion eine Rolle. Das Interesse wurde hervorgerufen durch die Beobachtung, nach welcher das aschkenasische Erziehungswesen eine solche Gleichförmigkeit besitzt, daß sich die Frage nach einer allgemein bekannten älteren Grundlage zwingend aufdrängte. Ein solches Vorbild glaubte man eben in dem Ssefer Chukke ha-Tora zu sehen. Bis jetzt sind schlüssige Beweise weder für eine solche Annahme geliefert, noch ist die Frage der Herkunft der Schulverfassung aus Deutschland oder Nordfrankreich geklärt. Unabhängig von jedem wissenschaftlichen Interesse herrscht gegenwärtig ein Bestreben nach einer lebensvollen Anknüpfung an Höhepunkte der jüdischen Vergangenheit. Einen solchen Höhepunkt bildet zweifellos die vorliegende Schulverfassung. Wie bei allen jüdischen Verordnungen und Regelungen bis zum ausgehenden 18. Jahrhundert ist auch die Grundhaltung des Ssefer Chukke ha-Tora eine religiös-geistige. Auch durch sie soll, was Kurt Wilhelm von allen mittelalterlichen Takkanot feststellt, das Reich Gottes verwirklicht werden. Die Schulverfassung regelt sowohl den Kinderunterricht als auch die Gelehrtenbildung. Unterschieden werden in ihr kleine Lehrhäuser in allen Gemeinden von einem Lehrhaus in der Hauptstadt des Reiches. Dieses Lehrhaus „Großes Lehrhaus" genannt, entspricht den klassischen Jeschiwot der talmudischen Zeit, denn es ist wie diese zugleich Lehr- und Forschungsstätte und Sitz der Selbstverwaltung. Die Schillverwaltung regelt ferner die Lehrerverhältnisse, den Lehrplan, die Stoffverteilung und die Lehrmethode. Die einzelnen Vorschriften gehen auf biblische und talmudische Traditionen zurück. Unter anderem werden die Nachkommen der Priester und Leviten verpflichtet, einen Sohn für das Studium der Lehre abzusondern (Kinder mit schwerer Auffassungsgabe sind jedoch vom Torastudium fernzuhalten). Zur Erhaltung des Lehrhauses werden jedem Einzelnen Steuern auferlegt, welche dieselbe Bedeutung besitzen wie der halbe Schekel, die Abgabe für den Tempel in Jerusalem. Es finden sich auch Abweichungen von den talmudischen Vorschriften so z. B. hinsichtlich der Schülerzahl. Auch eine Anpassung an Zeit und Umwelt ist unverkennbar, denn es wird ausdrücklich die Uebersetzung der Schrift in die Landessprache geboten. Ausfüllen und Ihrem Briefträger mitgeben oder unfrankiert in den Briefkasien werfen POStbeStellSCheill für Neuabonnenten ***** Postamt (Zeitungsstelle) Hier* Ich — Wir — bestelle— hiermit zur regelmäßigen Zustellung die monatlich lmal erscheinende Jüdische Schulzeitung Verlagsort Mannheim 2 zum Preise von RM. —.75 pro Vierteljahr, zuzüglich 6 Rpf. Postzustellgebühren. 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