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Jüdische Schulzeitung · 1938-06-01 · 6 (1.6.1938) · page 3

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Schulzeitung
Volume
14 (1938)
Issue
6 (1.6.1938)
Date
1938-06-01
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nummer -6 - J iid i sc he^ Sc foul Zeitung Seite3 zur.iVerfügung steht-Andererseits halten wir die Auswahl aus prophetischen; $chriftenund -Psalmen im Plan der Reichsvertretung für unzureichend und machen für das 8. Schuljahr entsprechende Vorschläge. Für den Lehrplan eines 9. Schuljahres geben wir besondere Hinweiset Die Auswahl der biblischen Stoffe sollte nach -thematischen Gesichtspunkten und im Zusammenhang mit dem Ablauf des jüdischen Jahres erfolgen, die Gebetstexte sollten, wenn möglich, mit ihnen parallel ausgewählt werden. Wo die Auswahl der hebräischen Texte zu kieiri ist, tritt die deutsche Üebersetzung ein. . •. . : ' An7Gebetstexten sind dem.Plan der• Reichsvertretung hinzuzufügen: im 6. Schuljahr: Birkat hachodesch,: im. 7. Schuljahr: Kiddusch und Hawdalah (in Verbindung mit III. Mosche, 19), 1. Abschnitt des Maariwgebets, im 8. Schuljahr: Alenu. Die jiußer dem empfehlenswerten Buch Mikraa, das auch in die neuere hebräische. Literatur einführt, angegebenen Lesestoffe sind dann als fakulativ anzusehen, wenn Mikraa benutzt wird. Ist Mikraa nicht zu. beschaffen (was augenblicklich der Fall ist), so ist die Einführung eines der in Deutschland käuflichen, an sich nicht für Kinder geschriebenen Lehrbücher (Goldmann, Kaleko) je nach Stand und Begabung der Klasse zu erwägen. Vor dem 6. Schuljahr wird man solche Bücher (mit Ausnahme von Iwrith, lewogrim, das dadurch eine besondere Bedeutung erhält) aber kaum einführen können. In der ganzen Oberstufe ohne ein systematisch aufgebautes Lehrbuch zu arbeiten und sich nur auf die im Lehrplan der Reichsvertretung angegebenen Lesehefte zu beschränken, ist bedenklich. Die Bibelstoffe in der Oberstufe 5. Schuljahr: verbindlich: I. Buch Mosche 37, Ausw. aus 41 bis 45; zur Auswahl: I, 28 . II 2; 17; V, 34 (Die Persönlichkeit Mosches) Jos. 6; 9; Ri. 4 (z. T. Haftara zu. Beschallach) Esther gekürzt. 6. Schuljahr: verbindlich: II, 12 (in Verbindung mit Haggada) Ri 6; 7; 8, 22—24, 33-35; 1. Sam. 8 (Theokratie, Richter, israelit. Königtum) V, 17, 14—20 zur Auswahl: II, 7—11, 14 (in Verbindung mit Haggada) Ruth 1, 2, 4 (zu Schawuot) IV, 13, 14 (Kundschafter Querverbindung zur Palästinakunde) Ri, 9, 1—21 (Fabel, Gleichnis, politische Rede) Ri 13-16, IV, 6 (Nasir) (z. T. Haftara zu Nasso) I. Sam. 1, 2, 1—10; Ps. 113 7. Schuljahr: verbindlich, Konzentrationsthema1): Gesetzgebung (mit besonderer Berücksichtigung des Sozialgesetzes) II, 19; 20; Auswahl aus,21—23 Knecht: II, 21, 1—11, 20—21, 26-27 . III, 25, 55 Jer. 34, 8—22. Der Schutz des Abhängigen oder Hilfsbedürftigen a) der Gastsasse: II, 23, 9; III, 19, 33—34 V, 10, 19; V, 14, 29; 24, 20-21; 24 14_15 b) Waisen und Witwe: Hf 22, 21—23 c) der Arme und Taglöhner: II, 23, 3, 6; III 19, 9f; 19, 13; III, 25, 35-^55 V, 15, .7—11 i) Die „Konzentrationsthemen" sollen über den Rahmen des hebräischen Unterrichts hinübergreifen auf den Religions-, Geschichts- und Palästinakunde-Unterricht. Von ihnen aus wird Judentumskunde im besten und umfassenden Sinn zu lehren sein. — Vollständigkeit.in der Auswahl der Bibelverse werde hierbei ebensowenig wie an anderen Stellen erstrebt. - III, 19 (Kedoschim) V, 16, 18-^-22. (Gerechtigkeit) Jer. 22, 1—5 (Gerechtigkeit) V, 22, 6—8 - - V, 26, 1—10 (Erstlinge, im Zusammenhang mit den Wallfahrtsfesten) V, 30, 11—22 Konzentrationsthema: Israels Äuserwählung II, 19, 1—8 V, 7, 6—11 Arnos 9, 6—15; Arnos 3, 1—2 zur Auswahl: V, 16, 1—17 (Wallfahrtsfeste) II, 32 (das goldene Kalb) I. Sam. 17; 18; 28—31 (z. T. Haftara zu Acharej Mo th) II. Sam. 6; 7, 1—17; 12, 1—23 Ps. 15; 100; 121. 8. Schuljahr, verbindlich: Konzentrationsthema: Das Schabbathgesetz: I, 2, 1—3; II, 20, 8—11; V, 5, 12—14; II, 31, 12—18 IV, 15, 32—36; Jer. 17, 19—27, III, 25 (Schabbathjahr) Konzentrationsthema: Erwählung des Propheten. II. 3, 1—17; Jer. I; Jes. 6; Arnos 7, 10—17 Konzentrationsthema: Messianische Verheißungen Jes. 40, 1—5, (Scfoabbath Nachamu), 49, 1—6 Jes. 2, 1—5; Jes. 65, 17—25; Jer. 31, 31—34 zur Auswahl: Jer. 9, 22—25; Jer. 15, 10—11; Jer. 28; Jer. 16, 1—5; Jer. ¥7, 5—8 (z.T. Haftara zu Bechukotai) Jer. 21, 1—7, Jer. 30, 1—3, 10—11, 18—19, 22; Jes. 1 (zwischen 17. Tammus und 9. Aw) Jes. 57, 14—21; 58, 1—14 (Haftara z. Jörn Kippur) Jes. 55, 6—13; 56, 1—8 (Haftara für Fasttage) Arnos 7, 10—17; 8, 1—3 Micha 6 (Haftara zu Balak) Jech. 37(z. T. Haftara zu Wajigasch) Psalm 1; 23; 90; 122. 9. Schuljahr: Wo der Lehrplan für das 9. Schuljahr in Zusammenhang mit dem Gesamtplan für die Oberstufe aufgestellt wird, soll der hier für das 9. Schuljahr bestimmte Stoff im 9. Schuljahr behandelt werden. Der hier für das 5.—7. Schuljahr angegebene Stoff verteilt sich dann auf das 5. bis 8. Schuljahr, wodurch die Möglichkeit gegeben ist, noch Texte aus I. Mosche. 1—25, die sonst nur an Hand des stark gekürzen Textes der Fibel im 3. und 4. Schuljahr behandelt würden, und Texte aus den historischen Büchern hinzunehmen. *•■)>' _ Das Problem des Hilfsschulkindes in der jüdischen Schule Die allgemeine Erziehung in der Volksschule ist bestrebt, das Kind in harmonischer Entwicklung seiner geistigen, psychischen und physischen Kräfte einem bestimmten Ziel entgegenzuführen. In jeder Klasse findet sich das begabte, das weniger begabte, das Durchschnittskind, das Tempo und Maß der Anforderung gewissermaßen bestimmt. In der Aufnahmeklasse, zuweilen auch erst im 2. oder 3. Schuljahr zeigt es sich, daß unter der kleinen Schar das eine oder andere Hemmungen in der geistigen Tätigkeit, abnormes Verhalten oft auch in psychischer oder physischer Hinsicht aufweist — es sei hier aber nicht die Rede von taubstummen, übermäßig sprachgestörten oder schwerhörigen Kindern, für die, wie für das blinde Kind, stets eine Sonderschule in Frage kommt. Hier soll lediglich vom Hilfsschulkind gesprochen werden, dessen allzuschwache Auffassungsfähigkeit, dessen oft damit in Verbindung stehendes asoziales Verhalten und andere Störungen es unfähig machen, mit den übrigen Gliedern der Klassengemehv

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