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Jüdische Schulzeitung · 1937-07-01 · 7 (1.7.1937) · page 7

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Schulzeitung
Volume
13 (1937)
Issue
7 (1.7.1937)
Date
1937-07-01
Page
– (sequence 7)
Language
German
Belongs to
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.Nummer 7 J ü d i"s c h e Schul z e it u n g Seite T Reichsbürgergesetz, und den dazugehörigen Bestimmungen •festgelegt. Der deutsche Beamte"— und das treffe für seine Angehörigen genau so zu — habe in seinem persönlichen Um- .gäng mit Juden (Volljuden) bestimmte Grenzen zu ziehen und einzuhalten, um nicht gegen die nationalsozialistische Weltanschauung, gegen Grundforderungen des nationalsozialisti- .schen Staates, und damit auch gegen die Beamtenpflichten zu verstoßen. Jeder persönliche Verkehr des Beamten mit einem Juden (Volijuden) sei demnach unzulässig, wenn er nicht nur in geschäftlichen Dingen, z. B. Jude als Hauswirt, erfolge und sich dann auf das unumgänglich notwendige Maß beschränke. Jeder > sonstige Verkehr und persönliche Umgang eines Beamten mit einem Volljuden verstoße Segen die Pflichten eines Beamten im nationalsozialistischen Staat und könne Dienststrafrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen. Das gelte für Besuchsverkehr, gegenseitige Einladungen, Vermietung von Wohnungen und Zimmern allgemein, wie besonders in Kur- und Badeorten, für das Wohnen in jüdischen Pensionen, bei jüdischen Familien usw. Das gelte ferner für die nicht durch einen persönlichen Notstand gerechtfertigte Inanspruchnahme jüdischer Geschäfte und Aerzte, für die Heranziehung jüdischer Rechtsanwälte usw. Der Beamte habe die Pflicht — abgesehen von Notstandsfällen, wie sofortige Heranholung eines Arztes bei drohender Lebensgefahr —, vorher festzustellen, ob das betreffende Geschäft, der Arzt usw. arisch sind. Gerade Beamte, die im fünften Jahre der nationalsozialistischen Erhebung noch irgendwelche Verbindungen mit Juden haben, stellten sich in Gegensatz zur nationalsozialistischen Weltanschauung und den Beamtenpflichten. Lasse das Verhalten des Beamten eine bewußte Mißachtung erkennen, müsse er die Folgen tragen, die sich a. in Diensten11 assung. zeigen könnten. Diese Forderungen erstreckten sich nicht nur auf die Familienangehörigen, sondern auch etwaige noch zur Hausgemeinschaft gehörende Personen, wie Hausgehilfen. Jeder Beamte müsse Frau und Kinder mit allen Mitteln zu einem einwandfreien Verhalten zwingen. Beim Verhalten gegenüber dem jüdischen Mischling könne man eher vom persönlichen Taktgefühl des einzelnen Beamten ausgehen. Der Beamte dürfe sich nicht. in Volksschichten zweifelhaften Rufs bewegen und außerdienstlich nicht mit Personen verkehren, die etwa noch marxistisch oder sogar kommunistisch eingestellt sind. Es sei weiter nicht angängig, daß der Beamte und seine Angehörigen ihren Verkehr nur in solchen Kreisen suchen, die dem nationalsozialistischen Staat und seinem Programm lau oder überhaupt ablehnend gegenüberstehen, die schließlich als „reaktionär" und noch befangen im alten Klassen- und Kastengeist und Standesdünkel anzusehen sind. Schaffung von Lesebüchern für jüdische Schulen Die Schulabteilung der Reichsvertretung der Juden in Deutschland hat bereits seit geraumer Zeit die Vorarbeiten für die Schaffung von Lesebüchern für jüdische Schulen in die Hand genommen. Durch Erlaß des Herrn Reichs- und Preußischen Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom 24. April 1936 (Aktenzeichen" E II a Nr. 664, E H e, M) ist das Einverständnis mit der Schaffung eines besonderen jüdischen Lesebuches für das 5. und 6. Schuljahr ausgesprochen worden. Gleichzeitig sind die jüdischen Schulen von der Verpflichtung zur Einführung des staatlichen Lesebuches für das 5. und 6. Schuljahr befreit worden. Auf Grund eines Entwurfes der Herren Emanuel bin Gorion, Tel-Aviv, und Dr. Siegfried Braun, Köln, der von zahlreichen Schulen und Einzelpersönlichkeiten begutachtet worden ist, ist ein Lesebuch fertiggestellt worden, an dem zusammen mit Dr. Leschnitzer und Julius Stern von der Schulabteilung der Reichsvertretung und einem der Verfasser des zugrundeliegenden Entwurfs, Dr. Braun, mitgewirkt haben: Dr. Epstein-Frankfurt a. M., Dr. Esther Frank-Köln, Dr. Gutmann- Würzburg, Dr. Loewenberg-Hamburg, Schulleiterin Schi- 'ratzki-Berlin und Dr. M. Spanier-Berlin. Nunmehr ist durch einen weiteren Erlaß vom 25. Mai 1937 (Aktenzeichen: E II a 1337/37) die Grundlage für die Inangriffnahme der Vorarbeiten für die Schaffung von Lesebüchern für das 2., 3. und 4. Schuljahr gegeben worden. Der Erlaß an die Schulabteilung der Reichsvertretung hat folgenden Wortlaut: „Gegen die Schaffung besonder er,Lesebücher für das 2., 3. und 4. Schuljahr jüdischer Schulen habe ich keine Bedenken. Ich ersuche Sie, die Lesebücher mit Ihrem Antrage entsprechend vorzulegen. Den jüdischen Volksschulen ist die Einführung der neuen Lesebücher für das 2„ 3. und 4. Schuljahr (Runderlaß vom 20. Mai 1936 — E II a 1054/36 — (RMinAmtsblDtschWiss. 1936, S. 278) und vom 26. Februar 1937 — E II a 626 — RMinAmtsblDtschWiss. 1937, S. 122) freizustellen." Demnach sind die jüdischen Schulen von der Verpflichtung zur Einführung der neuen staatlichen Lesebücher befreit. Mit dem Erscheinen des Lesebuches für das 5. und 6. Schuljahr ist nach den großen Ferien zu rechnen. Lehrgänge zur Äusbildung für jüdische Lehrkräfte für Turnen und Sport Die Presse-Abteilung der Reichsvertretung der Juden in Deutschland teilt mit: Die Schulabteilung der R e i ch s v e r t r e tu ng hat mit Genehmigung der zuständigen Behörden seit 1935 zwei Lehrgänge zur Ausbildung von jüdischen Turn- und Sportlehrern in Stuttgart durchgeführt. Nunmehr ist durch Erlaß des Herrn Reichs- und Preußischen Ministers für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung vom 7. April 1937 (Aktenzeichen K I 8004/26. 2. 37. E I b E II e M) die Anerkennung der Abschlußprüfung des ersten Lehrganges ausgesprochen worden. Die Teilnehmer des Lehrganges erhalten staatliche Zeugnisse, die sie zur Tätigkeit im jüdischen Schulwesen berechtigen. Der Herr Württembergische Kultminister hat im Anschluß an einen Erlaß des Herrn Reichserziehungsministers vom 5. Mai 1937 (K I 8004) die Genehmigung zur Abhaltung eines weiteren Lehrganges erteilt. Der Lehrgang hat bereits begonnen. Die Lehrgänge werden mit Unterstützung des Oberrates der Isr. Religionsgemeinschaft Württembergs durchgeführt. Zu Emanuel Goldschmidts 70. Geburtstag Lieber Freund! Du vollendest am 18. Juli das 70. Lebensjahr, und da drängt es mich, Dir vor der Oeffentlichkeit zu sagen, was Du der Lehrerschaft gewesen bist. Ich weiß, Du liebst dergleichen nicht, aber wenn man den 70. begeht . . . Also hör geduldig zu! Du warst ein Lehrer und Prediger, der allzeit sich mit Hingabe und schönem Erfolge seinen Aemtern widmete, und gereichtest so unserer Gemeinschaft zur Ehre. Aber Du hast darüber hinaus im Vereinsieben die Belange der Lehrerschaft gefördert. Du erfreutest uns im Verein isr. Lehrer der Rheinprovinz und Westfalens durch geistvolle' Vorträge und sprachst auf Verbandstagen zur gesamten jüdischen Lehrerschaft Deutschlands. 1906 beging unser Verein die Feier seines 50jährigen Bestehens. Wir beide arbeiteten an der Festschrift mit. Du liefertest zwei .vereinsgeschichtliche Beiträge, die über den Festtag hinaus ihren Wert behalten haben. Besonders gern gedenke ich der Zeit, da wir gemeinsam im Vorstand arbeiteten. Du warst unser Schriftführer, und es war immer eine Freude, Deine ausführlichen Verhandlungsniederschriften zu lesen. Wir sandten Dich auch gern dahin, wo ein Lehrer unter Unstimmigkeiten der Gemeinde zu leiden hatte, denn Du verstehst es trefflich zu vermitteln. Um all dieser Verdienste willen ernannte Dich der Verein im Jahre 1934 zum Ehrenmitglied. Ich füge noch hinzu, daß Du auch als Mitglied anderer jüdischer Körperschaften ehrenvoll wirktest und

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