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Jüdische Schulzeitung · 1936-04-03 · 4 (3.4.1936) · page 4

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Schulzeitung
Volume
12 (1936)
Issue
4 (3.4.1936)
Date
1936-04-03
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Das gegenwärtige Preisausschreiben schlägt folgendes Thema vor: „Welche Verbindungen lassen sich zwischen jüdischer und allgemeiner Geschichte herstellen?"; Lehrerausbildung. Leichter ließ sich das Problem der Fortbildung lösen als die Frage der Aus bildung jüdischer Lehrer. Das Lehrerbildungsthema schwand nicht mehr von der Tagesordnung der Vereins- und Verbandsversammlungen und aus der Diskussion in den Verbandsorganen. An den mündlichen und schriftlichen Erörterungen nahmen neben anderen in hervorragendem Maße teil: Dr. Gutmann, dazu berufen, als langjähriger Seminardirektor zuerst in Münster, dann in Berlin, ferner Rothschild- Eßlingen, Buchheim-Essen und, zwar als letzter genannt, aber nicht letzter-ür semer Bedeutung, der Verbandsvorsitzende Dr. Stern. ■ * In welcher Richtung die Ansichten der Lehrerschaft gingen, erhellt besonders deutlich aus der in Köln 1925 in ihrem ersten Teile mit allen gegen 2, in ihrem 2. Teile mit 20 gegen 18 Stimmen gefaßten Resolution. Sie lautet: 1. Der Verband der jüdischen Lehrervereine im Deutschen Reiche tritt grundsätzlich für die Gleichheit der Vorbildung aller jüdischen Lehrer, einschließlich der Religionslehrer, mit der der Volksschullehrer ein. 2. Aus praktischen Gründen müssen jedoch Veranstaltungen getroffen werden, solchen Bewerbern, die sich lediglich als Religionslehrer und Kantoren bzw. Kultusbeamte ausbilden und betätigen wollen, eine der Volksschullehrer- Vorbildung in pädagogischer und wissenschaftlicher Beziehung völlig gleichwertige, wenn auch nicht gleichartige Vorbildung zu verschaffen. Der Verband ging in seiner Anschauung und seinen Maßnahmen immer konform mit den staatlichen Bestimmungen und Anordnungen. So lösten sich z. Zt. in Preußen die jüdischen Lehrerseminare auf (außer Köln), als zur Vorbildung das Abiturium verlangt und die Ausbildung den pädagogischen Akademien zugewiesen wurde. Die jüdischen Schulamtsbeflissenen gingen an die pädagogische Akademie zu Frankfurt a. M. und erhielten zugleich zusätzliche Unterweisung in den jüdischen Religionswissenschaften. Durch die jüngste Wendung der Geschicke ist die Reichs Vertretung der Juden in Deutschland zur Ausbildung von jüdischen Lehrern verpflichtet. Kantoren-Sektion. Da die weit überwiegende Mehrzahl der Verbandsinitglieder im Kultusbeamtendienste beschäftigt war .(nach Nußbaum-Wiesbaden 1907 95%) kann man es verstehen, daß Jacobsohn-Leipzig 1901 für seine engeren Berufsgenossen im Rahmen des Verbandes die Bildung einer Spezialsektion beantragte, obwohl die Betreuung der Verbandsleitung allen Mitgliedern und in jeder Beziehung galt. Trotz mancher Einwendungen wurde eine Kommission mit der weiteren praktischen Behandlung der Frage beauftragt. 1903 hielt sie in Kassel eine Sitzung ab und kam zu dem Schlüsse, daß die Einrichtung einer Kantoren-Sektion im Interesse der Hebung des Gottesdienstes sowie im Interesse der Lehrer-Kantoren notwendig sei, und daß ihre Hauptaufgabe die Sorge für eine bessere Vorbildung zum Kantorat sowie für eine erfolgreiche kantorale Fortbildung sein müsse. 1904 wurde die Sektion (Vorsitz Nußbaum) gebildet. Sie sollte nach ausdrücklicher Bestimmung nur ein Organ des Verbandsvorstandes sein. 1909 wurden .von der Sektion Lehrpläne für die kantorale Vorbereitung an den Seminaren ausgearbeitet und eingereicht. 1910 hielt I. B. Levy, Frankfurt a. M., einen auch im Sonderdruck erschienenen Vortrag über das Thema: „Der Vorbeter in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft." 1925 sprach er über die „Ausbildung des jüdischen Lehrers, Kantors und Kultüsbeamten". Fast gleichzeitig mit der Kantoren-Sektion, aber unabhängig von ihr, entstand der „Allgemeine Deutsche Kantorenverband". Lehrerverband und Kantorenverband standen und stehen in freundschaftlichem Verhältnis zueinander. Die Bezirks rabbinate und die Inspektion des R e 1 i g i o n s u n t e r rieht s. Als von dem DIGB. die Einrichtung von Bezirksrabbinaten und die Inspektion des jüdischen Religionsunterrichts erstrebt wurde, wurden von der Lehrerschaft mancherlei Befürchtungen gehegt, welche das pädagogisch-sachliche und das religiöse Interesse, die Standesehre und die persönliche Stellung berührten. Dazu hatte sich schon Ransenberg-Neuwied : im Verein Rheinland-Westfalen geäußert und darüber sprach nun 1904 Steinhardt. Die Gedanken beider Referate wurden in einer Denkschrift vereinigt, die den obigen Titel führt. Sie kommt zu folgenden Schlüssen: Notwendiger als die Bezirksrabbinate ist geordneter Religionsunterricht auch in den kleinsten Gemeinden. Etwaige Inspektion des Religionsunterrichts muß sich auf alle Schulen, speziell auch auf die höheren, erstrecken. Ein allgemein anerkannter Lehrplan muß vorliegen. Die Inspektion darf sich nur auf die Art der Darbietung und Vertiefung des Lernstoffs beziehen. Inspizieren darf nur eine Persönlichkeit, welche den Nachweis ihrer pädagogischen Befähigung erbracht hat. Schließlich muß auch ein Instanzenweg geschaffen werden. v : Neue Wege wies unser jüngst heimgegangener Kollege Abraham-Essen in einer Denkschrift „Pflegschaftsbezirke". Er versuchte darin, der Forderung nach Beaufsichtigung des Religionsunterrichts eine der Sache dienlichere Wendung zu geben. Abraham empfahl den Zusammenschluß von Lehrenden eines Bezirks, die sich gegenseitig in der Schule besuchen und methodisch fördern sollten. Auch die Elternschaft sollte in diesen Pflegschaftsgemeinschaften vertreten sein. Die Stellung des Religionsunterrichts und des Religionslehrers an jüdischen und nichtjüdischen Schulen galt es zu prüfen, um Maßnahmen zur Hebung des Ansehens beider zu empfehlen und zu treffen. So erklären sich die folgenden Verbandsthemata: 1909: Was hat zu geschehen, um dem Religionsunterricht die rechte Stellung und Bewertung im Lehrplan der nicht jüdisch-konfessionellen Schulen zu verschaffen? 1912: Die rechtliche Stellung des jüdischen Religionslehrers. Als hierzu, noch mehr aber zum Punkte jüdische Schule" gehörig, kann dieses Thema angesehen werden: 1898: Wie ist die jüdische Schule unseres (des Vereins) Bezirks entstanden; wie hat sie sich entwickelt und was hat sie geleistet? III: Fragen der Kollegialität und des Unterstützungswesens. Kollegialität im Sinne von Geselligkeit am Amtsort ist in unserem Zusammenhang untergeordnet. Erwünscht, ersehnt und eindrucksvoll war immer das gemütliche Zusammensein bei Tagungen und der verständnisvolle Austausch von Gedanken, Sorgen und Hoffnungen. Echte Kollegialität ist taten^- zeugende, freundschaftliche Gesinnung des einen für den andern, liebevolle Anteilnahme an des Berufsgenossen Geschick, Rat und Tat zur Milderung seiner Not. Diesem Zwecke dienten d;e Einrichtungen, von denen nun die Rede sein soll. Pensionskasse. Das traurige Bild, das die Erhebung von 1897 von der Lage der meisten jüdischen Lehrer ergab, und die zahlreichen an den Vorstand gelangten Schilderungen erforderten eine Tat. Zur Abhilfe wären in erster Reihe die Gemeinden verpflichtet gewesen, die meisten von ihnen waren aber von sich aus nicht in der.Lage, ihren Lehrern und Kultüsbeamten die geordneten und zureichenden Verhältnisse zu gewähren, wie Staat und Kommune sie ihren Lehrern sicherten. Darum beschloß und bemühte sich der Verbandsvorstand, wenigstens zur teilweisen Behebung der Unsicherheit hauptsächlich aus Mitteln der Freiwilligkeit eine Zentralkasse zustande zu bringen. Durch Zuwendung hochherziger Menschen wurde auch bald ein Grundfonds von ca. 150 000 Mark aufgebracht. Nach Erlangung der verschiedenen behördlichen Genehmigungen wurde am 1. Oktober 1900 die

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