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Jüdische Schulzeitung · 1935-05-02 · 5 (2.5.1935) · page 3

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Schulzeitung
Volume
11 (1935)
Issue
5 (2.5.1935)
Date
1935-05-02
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nummer 5 Jüdische Schulzeit uns Seite 3 Verboten ist es, daß ein Mensch sich all seiner Güter enteigne und dann den Menschen zur Last falle. Ebenso verkaufe er kein Feld, um dafür ein Haus zu kaufen, und er verkaufe kein Haus, um dafür bewegliches Gut einzukaufen oder um mit dem Gelde Handel zu treiben. Wohl aber darf er bewegliches Gut verkaufen, um ein Haus zu erwerben. Als Regel gelte: er sei darauf bedacht, seine Güter nützlich anzubringen, und das Ungesicherte in Beständiges zu verwandeln. Nicht aber sei sein Zier der kurze Genuß einer Stunde, oder ein kurzer, durch großen Schaden erkaufter Genuß. Das Geschäft der Weisen sei in Wahrhaftigkeit und Treue geführt. Er spreche zum Nein: Nein! und zum Ja: Ja! In der Abrechnung sei er. streng gegen sich. Freigiebig sei er, wenn er bei andern kauft, und sei nicht streng gegen sie. Den Kaufpreis bezahle er sofort, er übernehme aber keine Bürgschaft für Schulden und keine Vollmacht. Er nehme im Handel und Wandel keine andern Verpflichtungen auf sich als die, die ihm die Tora auferlegt hat, damit er sein Wort einhalten kann und es. nicht abändern muß. Sind aber im Gericht andre als seine Schuldner befunden worden, dann sei er langmütig gegen sie und vergebe ihnen; er leihe aus und sei mild. Auch verdränge er seinen Nächsten nicht aus seinem Handwerk und füge nie in seinem Leben einem andern ein Leid zu. Als Regel gelte: Er gehöre zu den Verfolgten und nicht zu den Verfolgern, zu den Gedemütigten und nicht zu den Demütigenden. Der Mensch aber, der sich nach all diesem und ähnlichen Grundsätzen richtet, auf den kann das Wort der Schrift angewendet werden: Er sprach zu mir: „Mein Knecht bist du, das Israel du, mit dem ich prangen darf." Mehr Gewissenhaftigkeit Der Gelehrte Awtalion hat den Chachamim ans Herz gelegt, in ihren Worten recht vorsichtig zu sein. Wenn man bedenkt, daß diese Mahnung an die Weisen gerichtet war, an Männer also, die das jüdische Gesetz durchforschten und alle ihre geistigen Kräfte in den Dienst dieser gottgebotenen Aufgabe stellten, so wird man ermessen, welch ein ungeheures Quantum von Ernst und Gewissenhaftigkeit aufzuwenden war, um Fehlurteile zu vermeiden. Jene Menschen hatten ein stark entwickeltes Empfinden für die Last der Verantwortung, die ihnen als den Führern des jüdischen Volkes auferlegt gewesen; das merkt jeder, der sich die Mühe nimmt, einmal den vielverschlungenen Wegen zu folgen, die die Kasuistik auf dem Gebiet der Halacha gegangen ist. Die in schlichtesten Worten und in anscheinend durchsichtigster Faßlichkeit vorgetragene gesetzliche Bestimmung der Tora ist Ansatzstelle gewesen zu einer gedanklichen Ausweitung, von deren Umfang und Tiefe sich nur wenige eine Vorstellung zu machen in der Lage sind. Jedes Wort, ja jeder Buchstabe mußte aufs sorgfältigste auf den Sinngehalt hin untersucht werden; es gab im ganzen Umkreis des heiligen Schrifttums nichts, was leicht genommen worden wäre- Nur so ist es zu verstehen, daß ein grandioses nationales Werk entstand, das in seiner Vielschichtigkeit und. Weite wie ein gewaltiges Metaphysikum wirkt, dem man sich nur in tiefer Ehrfurcht nahen darf. Die Chachamim sind in unsern Zeiten selten geworden; des Tages Sorgen und die Verweltlichun'g des Daseins haben das Bewußtsein, zum „Lernen" verpflichtet zu sein, abgedrängt, und so gilt das Wort des Awtalion in einem ernsteren Sinne als früher. Es gilt insbesondere dort, wo die lernende Jugend ihren Ort hat: im Umkreis des lehrenden Meisters. Mögen immer auch auf dem Markt und in der Gesellschaft Unbekümmertheit im Gedanklichen und die krasse Unwissenheit herrschen, da, wo der Lehrer der ihm übertragenen Aufgabe der Unterweisung zu dienen sich anschickt, da muß das Bewußtsein der Verantwortlichkeit lebendig sein, wenn anders nicht, eine Sünde wider den Geist getan werden soll. Es sei hier, an einem Beispiel gezeigt, wie der Lehrer nicht zu Werke gehen darf, wenn er die Jugend mit jüdischen Sachverhalten vertraut machen möchte. In der Jüdischen Rundschau vom 19,3. beschäftigt sich J. P. (Joachim Prinz) unter der Rubrik „Wie gestalte ich den Schabbat?" mit dem Wirken des Rabbi Jochanan ben Sakkai. Es heißt da u. a.: „Er ist ein strenger Pharisäer und hat häufig Auseinandersetzungen mit den Saduzäern. In vielen Fällen schafft er Bräuche der Bibel ab. (So zum Beispiel das Trinken des Bitterwassers beim Schwur einer untreuen Frau)." Ganz abgesehen von dem Ausdruck „Brauch", der der Bestimmung das Gewicht nimmt, das ihr als einem Gesetz zukommt, ganz abgesehen auch von der Ungenauigkeit in der Umschreibung des Gesetzes — die Frau mußte nicht untreu sein — erheben sich schwerste Bedenken gegen die Behauptung Prinzens, Jochanan ben Sakkai habe Bräuche der Bibel abgeschafft. Wer das so liest, wie es hierhin gesetzt wurde, der muß des Glaubens sein, ein jüdischer Gelehrter habe kurzerhand und eigenmächtig das Gesetz geändert, ja aufgehoben- Der darf dann aber mit Fug und Recht aus diesem Tatbestand den Schluß ziehen, was Rabbi Jochanan recht gewesen, das sei andern Männern billig, und es sei auf dem Gebiet der Halacha so, wie es die liberale Auffassung seit langem lehrte: es sei jeder Generation grundsätzlich möglich, nach eigener Entscheidung Hand anzulegen an den Bau des Gesetzes. Wie die Dinge in Wirklichkeit liegen, unter welchen Voraussetzungen die scheinbare Aufhebung einer Mizwah erfolgt, wie sich die Maßnahmen der Hüterin des Gesetzes, des Synhedrions, organisch einfügen in das Riesengebäude der tradierten Halacha, davon erfahren die Jugendlichen — und nebenher bemerkt, auch die meisten Erwachsenen — rein nichts. Und das, was sie, vom Jüdischen her gesehen, lernen, ist nicht nur wertlos, sondern auch falsch und abträglich den Versuchen, in unsern Tagen endlich wieder einmal eine gründliche Kenntnis des Judentums zu vermitteln. Betrachten wir den vorliegenden Fall so, wie er von einem gewissenhaften Lehrer den Schülern dargestellt werden müßte. Im IV. Buch Mosche, im Kapitel 5 finden wir das Gesetz von den „Fluchbringenden Wassern der Bitternis", die eine der Untreue bezichtigte Frau auf Antrag des Ehemannes trinken mußte. Das Sachliche darf als bekannt vorausgesetzt werden, seine Darstellung unterbleibe deshalb. Für unsere Betrachtung entscheidend ist der Vers 31 des Kapitels: „So ist der Mann unsträflich, ohne Fehl, und jenes Weib muß ihren Fehl tragen." (Buber). Auf den ersten Blick scheint es, als sei der Vers ohne Notwendigkeit und ohne innern Zusammenhang dem Gesetzestext angefügt. Was aber in ihm an' Wesentlichem steckt, das erfahren wir im Traktat Sota 47 a, b, wo ausführlich über dieses Gottesurteil gesprochen wird. Nicht ausnahmslos war nämlich dem Manne das Recht gegeben, das Trinken der Bitterniswasser beim Gericht zu beantragen. Nur wenn er selbst alle Tage seines Lebens im halachischen Sinne sexuell rein geblieben war, durfte er von seiner Frau verlangen, daß sie sich dem Ordal unterwerfe, sonst nicht. So haben es die Rabbinen auf Grund der Middoth, der Erklärungsregeln, aus dem Vers 31 herausgelernt. Und weiter: in den Tagen Rabbi Joehanan ben Sakkais war das Gefüge des jüdischen Staates auseinandergebrochen und mit ihm auch weitgehend die moralische Integrität seiner Bürger erschüttert. Auch der Ehebruch war an der Tagesordnung, und es konnte nicht mehr vorausgesetzt werden, daß noch eine ins Gewicht fallende Zahl von jüdischen Männern einwandfrei lebten. Damit aber auch nicht mehr, daß sie gewissenhaft genug gewesen wären, auf ein ihnen an sich zustehendes Recht zu verzichten. So beschloß das Synhedrion, dem in IV, 5, 31 enthaltenen V e rbot Geltung zu verschaffen dadurch, daß es das Gebot außer Kraft setzte. Ein Analogon dazu ist die Mizwa egla arufa in V, 21. In der Zeit, da es viele Mörder gibt im Lande, da also kaum angenommen werden kann, daß irgendwo und irgendwann der Mörder unbekannt bleiben werde, in der Zeit hat die sakrale Entnackung des Kalbes zu unterbleiben. Die Gesetzestehrer entsprachen in beiden Fällen den Intentionen der Tora; im Falle der Bitterniswasser fanden sie ihre Maßnahmen bestätigt durch das Wort in Hosea 414: „Nicht ahnd' ich

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