Jüdische Schulzeitung
- Journal
- Jüdische Schulzeitung
- Volume
- 10 (1934)
- Issue
- 11 (1.11.1934)
- Date
- 1934-11-01
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 4 Jüdische Schulzeitung Nummer 11 Welche Gebiete in den Umkreis dieser Schabbatlernzeit einzubezlehen wären, darüber läßt sich nichts für alle Verhältnisse gültiges aussagen. Hier müssen örtliche Gegebenheiten und besondre Neigungen der führenden Menschen entscheiden. Im allgemeinen dürfte es überall gewünscht werden, im engen Anschluß an den Morgengottesdienst, insbesondere an die Tora- und Haftaravorlesung, Hebräisch mit der .fugend zu lernen. Der Einwand, das Schreibverbot mache eine fruchtbringende Arbeit unmöglich, ist nicht stichhaltig; handelt es sich doch hier nicht darum, reine Sprachübungen zu machen, sondern darum, in den Sinngehalt jüdischen Schrifttums einzudringen. Allzulanges Verweilen beim Grammatischen würde den Fluß der Stunde empfindlich hemmen und den Unterricht doch wieder schulmäßig werden lassen. Das aber soll ja gerade vermieden werden. Die Zeit darf nicht vorübergehen, ohne daß die Kinder eine Ganzheit als Eindruck mit nach Hause nehmen. Deshalb schadet es auch nichts, wenn der größere Teil des Lehrgesprächs vom Leiter bestritten wird. So manche Frage und so manche Unterhaltung von Schüler zu Schülei können weit abführen vom Thema der Stunde und den Erfolg ernstlich in Frage stellen. Es bedarf geschickter und straffer Führung, was immer auch Gegenstand der Lernstunde sein mag. Auf stärkste Aufmerksamkeit darf gerechnet werden, wenn vor die Jugend Bilder aus der jüdischen Geschichte undaus der jüdischen Gegenwart hingestellt werden. Da es nicht darauf ankommt, lehrplanmäßig vorzugehen, einem bestimmten Schulbuch zu folgen, so ist weitgehende Bewegungsfreiheit möglich. Die jüdischliterarische Produktion unserer Tage ist zu einem erheblichen Teil erfreulich gediegen; die jüdische Publizistik blüht wie kaum zuvor. Un'd so strömt uns ein überaus reichhaltiges Material zu, so daß allein schon die Wochenzeitung ausreichte, um Anknüpfungspunkte zu Betrachtungen alt . 1er Art darzubieten. . Die Durchführung des Planes der Schabbatvormittaggestaltung wird mit gewissen Schwierigkeiten verknüpft sein. Man denke nur an die Länge der Zeit, die beansprucht werden wird, an die zusätzlichen Verpflichtungen, die Lehrern, Kantoren und Rabbinern auferlegt werden, an die weiten Wege in .den Großgemeinden, die von konservativen Schülern zu Fuß zurückgelegt werden müssen, an die bündische Heimarbeit, die am Schabbatnachmittag geleistet wird, insbesondere aber an die Altersunterschiede der zu betreuenden Knaben und Mädchen, die eine Aufteilung in Gruppen erforderlich machen. Es wäre wünschenswert, wenn in diesen Blättern des öfteren über die Erfahrungen berichtet würde, die in den verschiedenen Gemeinden im Neuland erzieherischer Bemühungen gebammelt werden, auf daß der eine dem andern helfe, die Schwierigkeiten zu überwinden. Siegfried Braun. Die Pensionseinrichtung des Preußischen Landesverbandes Von Dipl.-Ing. Bruno Woyda Die Bedeutung der Pensionseinrichtung Nicht zuletzt wurde, der Preußische Landesverband jüdischer Gemeinden geschaffen, um einen Lastenausgleich zwischen den jüdischen Gemeinden Preußens zu ermöglichen. Dabei konnte selbstverständlich nicht nur an einen mechanischen Ausgleich gedacht werden, zumal für dessen Verwirklichung die realen Voraussetzungen fehlten, vielmehrmußte eine Angleichung und Ordnung in den Gesamtverhältnissen der Gemeinden erst die Möglichkeit einer'organischen Verbundenheit der Gemeinden herbeiführen. Daß es mit dem gesunden Prinzip des Lastenausgleichs unvereinbar ist, wenn jüdische Beamte in größeren. Gemeinden in gehaltsmäßiger Hinsicht nach völlig anderen Gründsätzen besoldet werden, als das bei gleichartigen Beamten in Kleingemeinden der Fall ist, ist vom Standpunkt der Gesamtheit aus betrachtet, eine Selbstverständlichkeit. Und daß es untragbar ist, wenn den in jüdischem Dienste Tätigen Ruhegehaltsansprüche nach staatlichen Grundsätzen zustehen, soweit sie in Großgemeinden tätig sind, nicht hingegen, wenn sie die oft gewiß nicht leichtere Arbeit in kleinen Gemeinden ausüben, ist eine Erkenntnis, die eine der Grundlagen der Landesverbands-Arbeit darstellt. Dabei erfordert die praktische Durchsetzung der sich aus diesen Erkenntnissen ergebenden Folgerungen das Freisein von Illusionen. Wollte heute jemand den Versuch machen, eine hundertprozentige Gleichstellung in den Anstcllungsverhältnissen jüdischer Beamter in Groß- und Kleingemeinden herbeizuführen, er würde restlos scheitern und nichts erreichen. Wobei die Berechtigung einer derartigen restlosen Gleichstellur.* auch bezweifelt werden darf. Es ist eben so, daß da, wo staatliche Zwangsmittel nicht zur Verfügung stehen, auch eine Verwirklichung gesunder Absichten nur schrittweise herbeigeführt werden kann. Seit Bestehen des Preußischen Landesverbandes jüdischer Geme'nden ist es dessen Bestreben gewesen, die Anstellungs- ' Verhältnisse der beruflich in jüdischen Diensten Tätigen zu verbessern, soweit das geboten ist. Er hat erreicht, daß wenigstens in gewissem Umfange eine Gehaltsordnung geschaffen ist, hat subventionsweise Ruhegehälter, Witwen- und Waisenrenten gezahlt, soweit das seine Mittel gestatteten, hat zur Schaffung eines Beamtenrechts beigetragen und vieles andere mehr. In diesen Rahmen fügt sich nunmehr die neue Pensionseinrichtung des Preußischen Landesverbandes ein, die für die künftige Gestaltung der gesamten Berufsverhältnisse der in jüdischen Diensten Tätigen von entscheidender Bedeutung sein dürfte. Art der Versicherungsleistung Grundsätzlich wäre eine Regelung analog den staatlichen Besoldungsverhältnissen anzustreben, wobei die hierfür aufzuwendenden Zahlungen voll von den Gemeinden bzw. dem Landesverband oder der zuständigen Organisation zu tragen wären. Eine derartige Regelung ist aber zumindest vorerst nicht generell möglich. Deshalb darf aber nicht jede Verbesserung und Ordnung überhaupt unterbleiben, es muß vielmehr gefragt werden, was im Rahmen der tatsächlichen Verhältnisse als möglich anzusehen ist. Auf Grund der eigenen Erfahrungen des Landesverbandes und der Rücksprachen mit den berufenen Kreisen kann im allgemeinen für die bisher ohne Versorgungsanspruch tätigen Beamten ein laufender Aufwand in Höhe von etwa 10% des Gehaltes als tragbar bezeichnet werden. Es ist anzustreben, daß diese 10?c von der zuständigen jüdischen Institution allein getragen werden. Ist das nicht durchführbar, soll die Hälfte bei Gemeindeangestellten von der Gemeinde bzw. dem Landesverband getragen werden, die restliche Hälfte von 50r/r von dem einzelnen Beamten. Die Vertreter der jüdischen Beamtenschaft haben sich anerkennenswerter Weise zur Mitwirkung bei einer derartigen Regelung bereit erklärt. Soweit im Einzelfall ein Aufwand über \0rr hinaus als möglich angesehen werden kann, soll selbstverständlich, eiive höhere Leistung durch die jetzige Regelung nicht beeinträchtigt werden. Die Pensionseinrichtung ist entsprechend den vorhandenen Verhältnissen elastisch gestaltet worden. Es darf wohl ge- -sagt werden, daß sie in jedem einzelnen Falle im Verhältnis zu den gemachten Aufwendungen ein Höchstmaß an Leistungen bietet. Dabei sei ein offenes Wort gestattet: es kommt nicht darauf an. Leistungen vorzuschwärmen, sondern die möglichen Leistungen auf versicherungsmathematischer Grundlage zu errechnen. Und es kann niemandem damit gedient sein, unmögliche Leistungen von einer in ihrer Zahlungskraft sehr problematischen Institution in Aussicht gestellt zu erhalten; es muß der Sinn der Regelung sein, einen Rechtsanspruch des jüdischen Beamten gegenüber einer zahlungsfähigen Stelle zu begründen. * Dieses Ziel hat der Preußische Landesverband erreicht durch den Abschluß eines Versicherungsvertrages mit der Alten Leipziger Lebensversicherungsgesellschaft auf Gegensei-