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Jüdische Schulzeitung · 1934-10-01 · 10 (1.10.1934) · page 6

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Journal
Jüdische Schulzeitung
Volume
10 (1934)
Issue
10 (1.10.1934)
Date
1934-10-01
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
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vorliegenden Form. Es war Rabbi Mosche Isseries (1510 bis 1572), der den Karoschen Kodex durch Glossen für -den Gebrauch der deutschen und polnischen Juden modifizierte. Diesen Glossen gab er den Namen „Mappa" (Tischtuch), in Anspielung an den „Gedeckten Tisch" Karos. Sie durchziehen den Text des Schulchan aruch, und mit ihnen zusammen besitzt er im aschkenasischen Teil der Judenheit noch heute Geltung. Der Kodex Karo-Isserles hat sich gleich der Misclfne tora des Maimonides nicht ohne latngwährende Kämpfe durchzusetzen vermocht. Es gab immer Rabbinen, die sich dagegen sträubten, daß das jüdische Gesetz endgültig kodifiziert werde. Man fürchtete eben eine Vernachlässigung der eigentlichen Lebensaufgabe des „lernenden" Juden, des Talmudstudiums. Das Leben mit seinen Erfordernissen trug indes den Sieg davon. Es kam die Zeit, da der Widerspruch verstummte und da sich die Gelehrten an die Kommentierumg auch dieses Werkes machten. Es hat dann eine Periode wüster Angriffe auf den Schulchan aruch von Seiten getaufter Juden und Nichtjuden gegeben, die bis in unsere Zeit andauert. Die Namen Eisenmenger, Brimann, Fritsch und Bischoff rufen uns diese Kämpfe um das Volksbuch der Juden lebhaft ins Gedächtnis zurück. Sie haben es nicht vermocht, die jüdische Gemeinschaft, so weit sie ihr Leben auf die Normen der Tradition zu gründen bereit war, von dem Werk abzubringen. Seine Abfassung ist bis heute der letzte Versuch geblieben, alle religionsgesetzlichen Entscheidungen in einem umfassenden Werk zusammenzufügen. Es ist eine durchaus irrige Meinung, seit der Abfassung des Schulchan aruch habe es keine Möglichkeit mehr gegeben, aus dem talmudischen Quellstoff heraus neue Bestimmungen zu deduzieren. Einen derartigen Abschluß konnte es schon deshalb nicht geben, weil immerfort neue Anlässe zutage traten, zweifelbehaftete Sachverhalte religionsgesetzlich zu bewältigen. Das Ergebnis dieser Bemühungen, die der Natur des jüdischen Gesetzes entsprechend nie zu Ende geführt werden können, liegt vor in einer überaus umfangreichen Responsenliteratur. die unter dem Namen „Schee 1 oth uteschuwoth" (Fragen und Antworten) bekannt ist, und deren Hervorbringung auch heute noch einen integrierenden Teil der rabbinischliterarischen Tätigkeit darstellt. Die weitgehende Assimilation an die Umwelt, das Eindringen ihrer Lebens- und Denkformen in den jüdischen Bezirk hat allmählich den Vorsatz, der Tradition treu zu bleiben, erschwert, und der Wunsch nach zeitgemäßen Modifikationen ihrer Bestimmungen ist selbst in den Kreisen strengster religiöser Observanz rege geworden. Und wenn ein Mann wie Bialik, einer der besten Kenner des rabbinischen Schrifttums und der Bedürfnisse des jüdischen Volkes unserer Zeit, lange Jahre hindurch Pläne liegte zur Neuschaffung eines Schulchan aruch, so mag uns das zeigen, welcher Art die Problematik ist, in die hinein wir gestellt sind, der man nur in opferreicher Entsagung verhaftet bleiben kann, indem man sich „unter das Gesetz" stellt, der man aber auch entfliehen kann, indem man einen Bruch vollzieht mit jener als heiliges Beginnen erachteten Kasuistik, einen Bruch, der die Generationenkette in einem sehr wesentlichen Betracht für immer auseinanderreißt. Siegfried Braun. Ergänzung des Erlasses über den Staatsjugendtag Reichsunterrichtsminister Dr. Rust hat, wie das Ndz. meldet, eine Ergänzung seines Erlasses über den Staats jugendtag verfügt, wonach die Bestimmung, daß die nichtarischen Schüler vom nationalpolitischen Unterricht am Samstag befreit sind, so zu handhaben ist, daß diese Schüler nur auf Wunsch davon zu befreien sind. Diese Abänderung des ursprünglichen Erlasses gründet sich, wie weiter mitgeteilt wird, auf die Tatsache, daß in einzelnen Schulen die <nichtarischen Schüler den Wunsch geäußert haben, an dem Unterricht teilzunehmen. Der „Angriff" vom 11." September meldet: - r ~" „Nichtarische. Schüler -waren bishervom nati o ffal - Po 1 itischen Unter)rich:t am Sonnabend ausgeschlossen, weil man sich sagen mußte, daß es für sie zwecklos wäre, sich mit Dingen zu befassen, die ihrem Volkstum fremd waren. Die Anziehungskraft des Deutschtums war aber doch so groß, daß der Wunsch erweckt wurde, gerade diese Stunden nicht zu versäumen. Denn im ihnen liegt für die jungen Menschen vielleicht das unmittelbarste' Kennenlernen geschichtlichen Reifens, ein Mittel des Verstehens vieler Maßnahmen, die für den Einzelmenschen manchmal hart sein können, für die Gesamtheit aber gut. Der Minister für Wissenschaft, Erziehung und V o 1 k s fo i 1 du m g hat diesem Wunsche entsprochen und bestimmt, daß die Schüler nur mit eigenem Willen von diesen Stunden zu entbinden sind. Auch aus dieser Maßnahme geht hervor, daß im nationalsozialistischen Staat nach vollzogener reinlicher Scheidung die Fremdrassigen durchaus korrekt behandelt werden, daß man sie lernend an unseren Bildungsgütemv teilhaben läßt. Der heutige Staat will ja die Nichtvolksgenossen nicht demütigen, er stellt sie nur auf den Platz, auf den jedes gesunde und starke Volk die Menschen weist, die seiner Schicksalsgemeinschaft durch Natur und Neigung nicht angehören." . Wir kommen auf diese Neufassung der Verfügung und auf die Ausführungen des Angriff noch zurück. Pensionskasse beim PreuGischen Landesverband Der Preußische Landesverband jüdischer Gemeinden hat nach langwierigen Vorarbeiten kürzlich mit der Alten Leipziger Lebensversicherungsgesellschaft auf Gegenseitigkeit, einer der ältesten und angesehensten deutschen Versicherungsgesellschaften, ein Abkommen getroffen, durch das es den jüdischen Gemeinden und Organisationen im Deutschen Reich ermöglicht wird, die Alters- und Iii n t e r b 1 ie bene n v e rsorgfung ihrer Beamten und Angestellten (einschließlich der ehrenamtlich tätigen Personen) durch Abschluß von Rentenversicherungen sicherzustellen. Die Grundprinzipien der gewählten Versicherungsform bestehen: a) in einer mit zunehmendem Dienstalter sich steigernden Versorgungsanwartschaft, ähnlich wie bei den Staatsbeamten, b) in der Begründung sofortiger Rentenanwartschaften durch jede geleistete Prämienzahlung. Die Versicherungsleistungen und -möglichkeiten werden in einem ausführlichen Prospekt, der in den nächsten Tagen herauskommen wird, eingehend dargestellt werden. Der Landesverband hat, um die Durchführung des Vorhabens zu erleichtern, zum Zwecke der Prämienermäßigung erstmalig einen Betrag von 20 000 RM zur Verfügung gestellte Alle Organisationen und Einzelpersonen, die an der vom Lain des verband geschaffenen Einrichtung Interesse haben, werden aufgefordert, unverzüglich dem Landesverband eine entsprechende Mitteilung zugehen zu lassen. Es empfiehlt sich, hierbei sofort die folgenden Angaben für die zu versichernden Personen zu" machen: 1. Name und genaue Adresse, 2. Geburtstag, 3. ledig, verheiratet, verwitwet oder geschieden, . 4. falls verheiratet: Name und Geburtstag der Ehefrau, 5. Name und Geburtstag aller minderjährigen Kinder, 6. Beruf bzw. Funktion.innerhalb der Gemeindeverwaltung. 7. derzeitiges Bruttogesamtdiensteinkommen, 8. seit wann in dem jetzigen Beruf tätig und seit wann bei dem jetzigen Arbeitgeber beschäftigt? Alle Zuschriften sind an den „Preußischen Landesverband jüdischer Gemeinden. Abteilung „Pensionsversicherung". Berlin-Charlottenburg 2, Kantstraße 158, zu richten. Kursus für Studienräte Der Preußische Landesverband jüdischer Gemeinden eröffnet zum Beginn des Winterhalbjahres 1934/35 unter der

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