Jüdische Schulzeitung
- Journal
- Jüdische Schulzeitung
- Volume
- 10 (1934)
- Issue
- 10 (1.10.1934)
- Date
- 1934-10-01
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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^Nummer 10 1 J fi-d-i s c h e S c h u 1 z e i t u n g Seite 5 Von der Arbeit am jüdischen Gesetz (Materialien zu einer Unterrichtseinheit) Die Jüdische Rundschau vom 14. August machte die Oeffentlichkeit mit einem Plan bekannt, den Ch. N. Bialik seit Jahren verfolgt hat und der der Schaffung eines neuen Schulchan aruch galt. Die hochinteressanten Einzelheiten dieses Planes, die Jehuda Kaufmann im Dawar mitteilte, lenken die Aufmerksamkeit der jüdischen Welt auf das Werk, das seit mehr als 350 Jahren das anerkannte Gesetzeswerk der traditionell lebenden Judenheit ist, beinahe kanonische Geltung hat und dennoch gleich dem Talmud in weiten Kreisen nur dem Namen nach bekannt ist. Es ist der Schulchan aruch des Rabb. Josef Karo, der zum erstenmal im Jahre 1565 in Venedig gedruckt wurde und seitdem ungezählte Auflagen erlebt hat. Um Sinn und Bedeutung dieses mit unendlichem Fleiß und mit bewundernswerter Gelehrsamkeit zusammengestellten Kodex ermessen zu können, ist es notwendig, sich einen Ueber- ■ blick'zu verschaffen über die Gesamtarbeit, die vor der Entstehung des Schulchan aruch auf dem Gebiet der Gesetzessammlung und -Sichtung geleistet worden ist. Die Tora, die Mosche am Sinai von Gott empfing und die in den fünf Büchern Mosche niedergelegt ist, bildet die Grundlage des für alle Zeiten in Israel verbindlichen Gesetzes. Sie gibt indes durchweg nur allgemeine Vorschriften, die, wenn sie von allen Individuen des Volkes und durch alle Geschlechter hindurch in gleicher Weise erfüllt werden sollten, genauer Ausfühiungsbestimmungen bedurften. Sie sind seit der Offenbarung am Sinai mündlich tradiert worden gemäß den Mitteilungen, die Gott der Tradition zufolge Mosche allein zuteil werden ließ. Diese »Mündliche U e b e r l i e f e r u n g" sowohl als auch die Tora sind im Ablauf der Wirrnis- und abfallreichen Geschichte Israels oft vergessen worden. Es waren der Schriftgelehrte Esra und der Staatsmann N e h e m i a , die etwa 450 v. Chr. dem Gesetz von neuem und mit allem Nachdruck Geltung verschafften und so den Grund legten zu einer Arbeit, die im Werden der Zeiten riesenhafte Kräfte erforderte und die in ihrem Gesamt den geistigen Hab i t u s des jüdischen Volkes schlechthin formte und gleicherweise seine moralische Höhe erzeugte. Uns jetzt Lebenden ist es geradezu unfaßbar, daß es möglich gewesen ist, eine Stoffülle von unerhörtem Ausmaß — und das war die „tora schebeal pe'\ die mündliche Lehre — im Gedächtnis zu behalten und sie ohne jede schriftliche Aufzeichnung ständig zu mehren. Es kam indes die Zeit heran-, da eine Niederschrift des gesamten Stoffes sich als unvermeidlich erwies. Rabbi Jehuda hanassi, aus Hillels Geschlecht, war es, der zuerst um das Jahr 200 n. Chr. die vollständige Mischna (wörtlich das Lernen des Gesetzes), d. h. das vollständige mündliche Gesetz geordnet niederschrieb*)- Er hat damit den Grund gelegt zu neuen weitgreif enden Erörterungen und Untersuchungen über das gesamte Gefüge jüdischer Daseinsregelung. Sie vollzogen sich in den beiden Zentren der gelehrten Forschung, in Palästina und in Babylonien. Nach Ablauf von etwa 300 Jahren wurde auch hier ein Abschluß herbeigeführt in den beiden gewaltigen Kommentaren zur Mischna, die als Gemara (von dem Verb gemar-lernen), vereint mit der Mischna den Talmud (jeruschalmi und babli) bilden. In der Folgezeit hat sich allein der babylonische Talmud durchsetzen körinen.Der Talmud ist vielfach kommentiert worden, und die wichtigsten Erklärungen sind dem Text in mannigfacher Auswahl* beigegeben, zumeist diejenigen R a s c h i s (Rabbi Schlomo ben Jizchak 1040 bis 1105) und seiner Nachfahren, der B.a a le Tossafot (Herren der Hinzufügungen). Der Talmud umfaßt 12 Foliobände mit etwa 3 000 Blatt. Das in ihm angehäufte Gesetzesmaterial diente hinfort als Grundlage aller Entscheidungen, die von den maßgebenden Instanzen für die Lebensgestaltung der Jude>nheit getroffen werden mußten. Da *)' Siehe: aber hierzu Dubnow, Weltgeschichte des jüdischen Volkes-, Band III, Anhang. Seite 565. es grundsätzlich keinen Daseinsbereich gab, der nicht vom Religionsgesetz erfaßt wurde, so fanden sich ungezählte Anlässe, das weitschichtige talmudische Schrifttum zu durchforschen und aus ihm verbindliche Verhaltensweisen zu folgern. Dieser Riesenarbeit unterzogen sich in langen Jahrhunderten die Posse kirn, Dezisoren oder Gesetzesentscheider. Es konnte nicht ausbleiben, daß sich das Bedürfnis geltend machte, eine übersichtliche Ordnung in das ungeheuer große „Jam batalmud", das Meer des Talmud zu bringen, zugleich aber auch eine Sachlichkeit, die den Erfordernissen des tätigen Lebens diente. Unter den Männern, die sich dieser Arbeit des Sichtens und Ordnens widmeten, ragen hervor Isaak Alfas si (1013 bis 1103), Moses Maimonides (1135 bis 1204) und Ascher ben Jechiel (1250 bis 1327). Maimonides 'namentlich, dessen 800. Geburtstag wir im kommenden Jahre begehen werden, gewann durch seine gewaltige Arbeit an der Systematisierung des Gesetzes epochale Bedeutung. Sein Werk „M i s c h n e t o r a" (Wiederholung der Lehre) oder ,.J a d h a c Ii a s a k a" (starke Hand) war das erste, das den gesamten Stoff in eine strenge Ordnung brachte. Nach Anlage und innrem Gehalt war es geeignet, den Gestzesauslegern als Grundlage ihrer Arbeit zu dienen. Wenn sich zunächst mancher Talmudgelehrte feindselig gegen die Mischne tora einstellte, so geschah es auch aus der begründeten Befürchtung heraus, es werde hinfort das Studium der eigentlichen Gesetzesquellen vernachlässigt werden. Maimon'des hatte alle Verhältnisse der Juden, auch diejenigen, die einst in Palästina gegeben waren, berücksichtigt. Eine Gesetzessammlung, die lediglich die lebendige Gegenwart der Diaspora im Auge hatte, fehlte. Sie zu schaffen unternahm der Sohn Ascher ben Jechiels, Jakob ben Ascher, der etwa 1269 (wohl in Köln), geboren wurde und .1343 in Toledo starb. Er nannte sein Hauptwerk Arba t ti r i m, nach den v.er Reihen von Edelsteinen, die im Brustschild des Hohenpriesters angebracht waren. (Siehe 2. Buch Moses, Kap. 25, 7 und Kap. 28, 22—24!) Es enthält zusammenhängende Untersuchungen mit jedesmaliger Entscheidung, die zumeist im Sinne seines Vaters getroffen wird. Als Grundlage zum Schulchan aruch des Josef Karo ist es zum „Volksbesitz und Volksgesetz der gesamten Judenheit" geworden. Damit sind wir zu dem Werk gekommen, das den Ausgangspunkt unserer Betrachtung bildete. Josef Karo, in Spanien 1488 geboren und in Safed 1575 gestorben, gilt als die größte talmudische Autorität des 16. Jahrhunderts. In mehr als dreißigjähriger Arbeit schuf dieser Geistesriese sein Lebenswerk, das als schlichter Kommentar zu den Arba turim des Jakob ben Ascher gedacht war, das aber unter seiner Hand gewaltig über den ursprünglichen Plan hinauswuchs, weil Josef Karo sich nicht mit der Erklärung und Quellenangabe begnügte, sondern weil er selber in durchaus originaler Weise das umfangreiche talmudische Schrifttum verarbeitete. Er nannte sein Werk „Beth Jos e f (das Haus Josefs). Er wurde mit dem Text der Turim zusammen zum erstenmal in den Jahren 1551 bis 1559 in Italien gedruckt. Allein es eignete sich nicht zum täglichen Gebrauch des ratsuchenden schlichten Mannes. Deshalb entschloß sich Josef Karo, ihm einen Auszug folgen zu lassen, der in leichtverständlicher Weise alle Gesetzesbestimmungen darbieten sollte, so wie es den einfachen Menschen angemessen war. So entstand der Schulchan aruch (gedeckter Tisch), der erstmalig im Jahre 1565 in Venedig gedruckt wurde. Wrie volkstümlich dieses Werk rasch wurde, das bezeugt die achtmalige Auflageerneuerung im Zeitraum von nicht ganz 40 Jahren. Josef Karo hatte vorwiegend die Erfordernisse der sefardischen Juden berücksichtigt. Und wenn auch im Wesentlichen das Gesetz für alle Juden der Welt gleich war, sogab es doch Nüancen und Abweichungen in der täglichen Lebenspraxis der Sefardim und Aschkenasim. Ueber die Innehaltung altgewohnter. Uebung im religiösen Brauchtum ward eifrig gewacht. Deshalb gab es im Lager der Aschkenasim bald Widerspruch gegen die Einführung des Schulchan aruch in der