Jüdische Schulzeitung
- Journal
- Jüdische Schulzeitung
- Volume
- 10 (1934)
- Issue
- 6 (1.6.1934)
- Date
- 1934-06-01
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 6 J ü d i s c h e- Schulz e i t u n g Nummer 6 Seit der Emanzipation haben die Jude formal auf die Wissensgebiete eingewirkt, sie haben dank ihrer formalen Begabung geleistet und die Kultur bereichert. Aber wo blieb die inhaltliche Bereicherung? Inhaltlich hatten sie auch nichts zu geben; nur ihre Unsicherheit, ihr Tasten, ihr Suchen; ihr eigenes Inhaltliche verleugneten sie, oder sie wollten es gar nicht erst kennen lernen. An ihrer formalen Begabung lag der Umwelt wenig oder nichts; ein inhaltliches Geben aus der Tiefe der eigenen Substanz wäre wahrscheinlich aufgenommen worden und hätte die allgemeine Wissenssubstanz vertieft; aber gerade die entwurzelten Juden warfen sich mit leidenschaftlichem Elan auf die allgemeinen Kulturgebiete und dank ihrer formalen Gewandtheit, die sie einer angeerbten, von Geschlecht zu Geschlecht weitergereichten Geistigkeit verdanken, vollbrachten sie Leistungen. Wenn sie nun im Eigenen verwurzelt gewesen wären, was für Wesentliches hätten sie zu geben vermocht! Worin besteht nun die Einzigartigkeit des Juden? Rosenzweig stellt fest: sie besteht darin, daß dieses Volk sich selbst ebenso sieht, wie es von draußen gesehen wird; das heißt, „die Welt nennt den Juden verworfen und auserwählt." Und nun das Besondere: der Jude widerspricht nicht; er empfindet sich auch so. Der Außenstehende sieht die Dinge im geschichtlichen Hintereinander, im Rhythmus von Verworfen und Auserwählt; aber von innen her wird eine innere Untrennbarkeit erlebt, nicht ein Nacheinander: erst der Fluch, dann der Segen, sondern ein Ineinander von beidem. Rosenzweig sucht das zu erklären am Bilde aus der Physik: Die Gefäße des Fluchs und des Segens kommunizieren derart miteinander, daß das Gefäß des Segens nur überfließen kann, wenn auch das Gefäß des Fluchs randvoll ist. Das jüdische Volk spürt ein untrennbares Ineinander seiner Schuld mit seinem Schicksal, seines Schicksals mit seiner Aufgabe. Im Zeichen der „Einheit" Uns ging vor einigen Tagen ein Bericht über die Dezernentenbesprechung des Preußischen Landesverbandes vom 20. April zu. Er gibt Aufschluß über die künftige Bearbeitung von Sch.ulfragen, zugleich aber auch über die Art und Weise der Zuständigkeitsverteilung zwischen Reichsvertretung und Landesverband. Die Vereinbarungen geschahen auf folgender Grundlage: Die Bearbeitung^ soll gemeinschaftlich durch den Landesverband und die Reichsvertretung erfolgen, dergestalt, daß die Dezernenten und Büros beider Organisationen berechtigt sind, in Verhandlungen mit den preußischen Synagogengemeinden einzutreten und diese Verhandlungen zu führen. Die Einheitlichkeit der Arbeit wird dadurch gewährleistet, daß das Mitr glied des Berliner Gemeindevorstandes Dr. Alexander nach Eintritt in das Dezernentenkollegium des preußischen Landesverbandes in maßgebender Weise an der Bearbeitung der Schulverwaltungsangelegenheiten im Landesverband beteiligt wird, daß er ferner zum Vorsitzenden des Erziehungsausschusses I der Reichsvertretung bestellt wird und als solcher das Recht erhält, die Schulverwaltungsangelegenheiten im Präsidialaussehuß der Reichsvertretung persönlich zu vertreten und die preußischen Schulangelegenheiten bei der Reichsvertretung auch insoweit mitzubearbeiten, als sie nicht zur Zuständigkeit des Erziehungsausschusses I gehören oder nicht in ihm bearbeitet werden. Falls eine Einigung zwischen Dr- Alexander und dem Schulreferat nicht zustande kommt, soll der Präsidialausschuß "entscheiden. In gemeinschaftlich bearbeiteten Sachen sollen die abgehenden Schreiben zwar von der Reichsvertretung unterzeichnet werden, aber den gemeinschaftlichen Kopf der Reichsvertretung und des Landesverbandes tragen. An die Stelle des Dr. Alexander tritt im Falle seiner Behinderung ein Vertreter, über dessen Person Einigkeit zwischen Reichsvertretung und Landesverband herbeizuführen ist, oder den Dr. Alexander im Einzelfalle selbst bestimmt. — Im übrigen soll die Gestaltung im einzelnen der praktischen Entwicklung überlassen werden^ - . , - Wir gestehen, daß wir diese Bestimmungen mehrere Male " durchstudiert haben, bevor uns einigermaßen klar wurde, wie das Abkommen gemeint ist. Ein Schema mit A, B und C und den verbindenden Linien, das wir uns entwarfen, half schließlich das Knäuel von Schwierigkeiten entwirren, das hier zustande gebracht wurde. Es bedarf keiner reichen Phantasie, um sich auszumalen, wieviel Schweißtropfen es kostete, die Kompetenzbereiche in Ordnung zu bringen, und welche Komr plikationen sich demnächst ergeben werden. Uns will scheinen, - als sei es an der Zeit, endlich einmal menschliche, allzumenschliche Schwächen abzutun und den Notwendigkeiten unserer Tage zu entsprechen, auf daß es nicht so komme, daß ein edler Aufwand schmählich vertan werde. Ohne Zweifel hatten die beteiligten Herren selber das Gefühl, ihr Werk sei nicht gut. Das sagt uns der Schlußsatz: „Im übrigen soll die Gestaltung im einzelnen der praktischen Entwicklung überlassen werden." Sie hätten besser getan, sich darauf nicht zu verlassen, sondern beherzt den einzig vernünftigen Schritt zu wagen: der Reichsvertretung allein die Gestaltung des jüdischen SchulwerksinDeutschland zu überlassen. Aus der Welt der Schule Neuregelung der Schulbestimmungen in Preußen Der preußische TJnterrichtsminister hat in einem Erlaß die in der Lehrerschaft in früheren Jahren lebhaft erörterten Bestimmungen über die Leitung der preußischen Volks- und Mittelschulen neu geregelt. Der Schulleiter ist künftig für den inneren und äußeren Schulbetrieb allein verantwortlich; er hat für die Arbeit der Schule im Geiste des nationalsozialistischen Staatsgedankens einzustehen, er ist der dienstliche Vorgesetzte der Lehrkräfte seiner Schule. Der gesamte Schriftverkehr geht durch seine Hand. Disziplinare Befugnisse stehen ihm jedoch nicht zu. In den Angelegenheiten der Schulleitung und der Zusammenarbeit der Lehrkräfte obliegt ihm die Entscheidung. Die an einer Schule tätigen Lehrkräfte treten künftig zur „Lehrerschaft" (bisher Konferenz) zusammen, die der Schulleiter mindestens monatlich einmal zu berufen hat. Die Lehrerschaft soll den Schulleiter beraten und soll durch Besprechung von wichtigen Erziehungs- und Schulfragen die stete Zusammenarbeit des Kollegiums fördern und gewährleisten. Jeder Lehrer trägt für seine Arbeit die persönliche Verantwortung. Jedoch hat er dem Schulleiter auf Verlangen Rechenschaft über sein Wirken abzulegen. Der Schulleiter hat den Unterricht einer Lehrkraft seines Amtes zu besuchen und sich davon zu überzeugen, daß deren Arbeit den dienstlichen Anforderungen entspricht. Nach-Beendigung des Unterrichts kann er dem Lehrer sein Urteil mitteilen und die Abstellung von Mängeln fordern. Zulassung von jüdischen Privatschulen in Hessen Die Ministerialabteilung des Hessischen Staatsministeriums hat die Einrichtung von jüdischen Privatschulen als Bezirksschulen in Darmstadt, Mainz und Offenbach a. M. zugelassen. Jüdische Schüler in Hessen können jederzeit, so heißt es in der Mitteilung, in eine der genannten Schulen übertreten ohne Rücksicht auf den Wohnsitz des Erziehungsberechtigten. , Deutsch-jüdische Schule in Schweden Eine Schule für jüdische Kinder aus Deutschland wird am 1. Mai auf einem Bauernhof in der Gemeinde H ö g s e r ö d in der südschwedischen Provinz Schönen eröffnet. Eine Inter-