Jüdische Schulzeitung
- Journal
- Jüdische Schulzeitung
- Volume
- 10 (1934)
- Issue
- 5 (1.5.1934)
- Date
- 1934-05-01
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 6 Jüdische Schulzeitung Nummer 5 stammimg (nach 2, 2a, 3 und 4, Abs. 1 des Gesetzes) müssen spätestens am 30. September 1933, die Verfügungen über die Entziehung des. Ruhegeldes vor.dem Inkrafttreten des Gesetzes in den Ruhestand getretener politisch unzuverlässiger Beamter (nach § 4, Abs. 2 des Gesetzes) müssen spätestens am 31. März 1934, die Verfügungen über Versetzung in den Ruhestand auf Antrag von Beamten; die in ein Amt von geringerem Range versetzt worden sind S) und die Verfügungen über Versetzung von Beamten in den Ruhestand zur Vereinfachung der Verwaltung oder im Interesse des Dienstes (§ 6) müssen spätestens am 30. September 1934 zugestellt werden. Die Frist für die Zustellung von Verfügungein nach den §§ 5 und 6 ist also vom 31. März bis zum 30. Septenüber 1934 verlängert worden. Sehr wichtig ist die neue Bestimmung des § 7, Abs. 3: „Verfügungen nach §§ 2,2a—4 können zugunsten der davon betroffenen Beamten bis 30. September 1934 durch die im Absatz 1, Satz 1, genannten Behörden zurückgenommen oder geändert werden." Ministerialrat Hans Seel hatte in seinem Kommentar zum Berufsbeamtenißjesetz (II. Auflage, 1933, Verlag Franz Vahlen, Berlin W 9: Anm. 21 zu § 7, S. 80) ausgeführt, daß die Fjnt- " Scheidungen der obersten Reichs- oder Landesbehörden, wenn sie auch endgültig seien, doch nicht unwiderruflich seien. Wenn sich nachträglich Tatsachen herausstellten, d!e eine andere Beurteilung zugunsten des Beamten rechtfertigten, so könne die ausgesprochene Entlassung oder Versetzung in ein anderes .Amt oder in den Ruhestand von den obersten Reichs- oder Umdesbehörden zurückgenommen werden. In der Praxis wurde demgemäß bei Vorbringen neuer Tatsachen ein Wiederaufnahmeverfahren zugelassen. Nunmehr sind derartige Entscheidungen zugunsten der betroffenen Beamten befristet. Die Entscheidungen müssen bis zum 30. September 1934 ergangen sein; Nach § 14 des Gesetzes ist gegen die auf Grund des Gesetzes in dein Ruhestand versetzten oder entlassenen Beamten auch nach ihrer Versetzung in den Ruhestand oder nach ihrer Entlassung die Einleitung eines Dienststrafverfahrens wegen der während des Dienstverhältnisses begangenen Verfehlungen mit dem Ziel der Aberkennung des Ruhegeldes, der Hinter- - bliebenenversorgung, der Amtsbezeichnung, des Titels, der Dienstkleidung und der Dienstcfbzeichen zulässig. Dies gilt auch für Personen, die innerhalb eines Jahres vor dem Inkrafttreten des Gesetzes in den Ruhestand getreten sind und auf die die §§ 2—4 anzuwenden gewesen wären, wenn diese Personen beim Inkrafttreten des Gesetzes noch im Dienst gewesen wären. Bisher war bestimmt, daß die Einleitung des Dienststrafverfahrens spätestens am 31. März 1934 erfolgen müsse. Diese Frist ist bis zum 30. September 1934 verlängert worden. Das Gesetz ist mit Wirkung ab 8. April 193.4 in Kraft getreten. Aus dem Lehrer-Verband Verein israelitischer Lehrer der Rheinprovinz und Westfalens (Bezirke Niederrhein und Ruhr) Am 4. März hielten die beiden Bezirke in Mülheim-Eppinghoven eine recht gut besuchte gemeinsame Tagung ab. Nach der Begrüßung durch den Vorsitzenden Löwenstein-Essen nahm Rektor Buchheim-Dortmund das Wort zu seinem Referat: „Das jüdische Kind in der Gegenwart". Anknüpfend an einen Vortrag, den er vor zwei Jahren auf einer Konferenz in Hagen gehalten hatte, führte der Redner aus; daß sich inzwischen die Situation für das jüdische Kind grundlegend geändert habe. Der heutige Unterricht in einer nichtjüdischen Schule erweckt in dem jüdischen Schüler geradezu ein Schuldgefühl, den Zweifel an der Wertigkeit seiner eigenen, Gemeinschaft. Aufgabe des jüdischen Erziehers sei es, das Selbstgefühl des Kindes zu wecken und zu stärken, ihm Deutschtum und Judentum als Ideale vor Augen zu stellen und ihm das Bewußtsein zu geben, daß es als Jude dem Vaterlande in gleicher Weise dienen könne wie jeder andere. Für die praktische Schularbeit fnr* dert der Redner: Kenntnis des Judentums, das in den Mittelpunkt der Fächer zu stellen sei, zu denen es Beziehungen hat: Beschränkung des hebräischen Unterrichts auf das bisherige Ziel, den Schüler zur Teilnahme am Gottesdienst zu befähigen. Neuhebräisch gehöre in Sonderkurse, ebenso wie eine zweite Fremdsprache. Sehr wichtig sei manuelle Betätigung, Werkarbeit und Gartenbau, für. die Mädchen Haushaltungsunter rieht, da die Schüler doch zum großen Teil einen handwerklichen Beruf ergreifen werden. Im Zeichnen und Raumlehre sollten Auge und Hand mehr als bisher geübt werden, denn der jüdische Schüler stehe seinen nichtjüdischen Altersgenossen vielfach in der manuellen Geschicklichkeit nach. Turne» und Schwimmen müßten als Faktoren der Mutbildung stärker beachtet werden. Für die Aufgaben, die die Schule aus eigener Kraft nicht leisten könne, sollte die ideelle und finanzielle Hilfe der Eltern und vor allem der Gemeinden des In- und Auslandes in Anspruch genommen werden. Der inhaltsreiche Vortrag löste eine rege Diskussion au?» in die auch die Besprechung der von der Reichsvertretutu herausgegebenen Richtlinien einbezogen wurde. Um den Vorschlägen, die u. a. Kollege Israel-Duisburg in reichem Maße vorbrachte, gerecht zu werden, wurde die Einsetzung einer Kommission beschlossen, die die bestehenden Lehrpläne einer erneuten Prüfung unterziehen solle. Nach Dankesworten an den Referenten regte Kollege Buchheim in seinem Schlußwort für die Zukunft die Besprechung allgemein pädagogischer Fragen an. Da wir nicht mehr in den Berufsvereinen seien, hätten wir - weniger Gelegenheit, uns pädagogisch weiterzubilden. In Fortführung dieser Anregung fand der Vorschlag des Kollegen Löwenstein, in den gemütlichen Räumen des Mülheimer Gemeindehauses öfters als bisher zu tagen, allseitige Zustimmung. Margarethe S t e i n f e 1 d, Schriftführern:!. Verein isr. Lehrer der Rheinprovinz und Westfalen}? (Bezirk Oberrhein) Seit längerer Zeit versammeln sich die Kollegen des Bezirks Oberrhein jährlich [mindestens zweimal in Neuwied zu gemeinsamer Beratung und kollegialer Aussprache. Die meisten von ihnen legen eine weite umständliche Reise zurück, während einige nahewohnende niemals erscheinen. Am 22. November 1933 tagte die Herbst Versammlung. Der Vorsitzende wies in seiner Begrüßung auf die Zeitigeschehnisse hin und ehrte unter der lebhaften Zustimmung der Versammelten unseren Kollegen und Freund Steinhardt- - Magdeburg und sein verdienstvolles Lebenswerk. — Ransenberg-Neuwied sprach in trefflicher Weise über: „Unsere Bibel in dieser Zeit". — Die anknüpfende Besprechung enthüllte viele Lehrernot, viele Gemeindenot, aber auch ungerechtfertigtes, den Zeitgeist und den jüdischen Geist nicht würdigendes Verhalten mancher Gemeinden. Wir erhoffen für Gemeinde und Lehrer Beistand und Hilfe von den bestehenden Verbänden. Unsere Lehrerverbände werden es an nötiger Mitarbeit nicht fehlen lassen. — Für unsern Verein