Mannheim
Compact Memory

Jüdische Schulzeitung · 1934-05-01 · 5 (1.5.1934) · page 5

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Schulzeitung
Volume
10 (1934)
Issue
5 (1.5.1934)
Date
1934-05-01
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/2825247-2825342-2825347--0825-2826465
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

Nüminer 5 ,. J ü d i s c h eSch alze i:t ung Seite 5 Um die Zulassung jüdischer Schüler 1934: Keine Neuaufnahmen an höheren jüdischen Schulen Der preußische U n t e it r i c liit s m i mi s te r veröffentlichte unter dem 7. d. M. zur Durchführung des Gesetzes gegen die Ueberfüllung deutscher Schulen und Hochschulen einen Erlaß» in dem es zur Frage der Zulassung j ü d i - sch e r. Sc h ü 1 e r an mittleren' und höheren Lehranstalten u. a. heißt: , . » i .,. . . Gleichzeitig mache ich darauf aufmerksam, daß die zur Ausrühruln.g des Reichsgesetzes gegen' die Ueberfüllung deutscher Schulen und Hochschulen ergangenen Erlasse betreffend die Aufnahme von Nichtariern in höhere und mittlere Schulen selbstverständlich auch fernerhin, und zwar sowohl für öffentliche wie für private Anstalten i n G e I - t u n g b 1 e i,be n. Zur weiteren Durchführung des genannten Gesetzes bestimme ich sodann, daß auch bei der Neuaufnahme von Nichtariern, die den Beschränkungen des Gesetzes vom .25. April 19.33 unterworfen sind, die Abstammung angemessene Berücksichtigung zu finden hat. Unter den Anmeldungen ist, soweit die hinreichende Begabung für einen erfolgreichen Besuch einer höheren oder mittleren Lehranstalt, anzuerkennen ist, den Nichtariern mit nachgewiesenem arischen B 1 u t e i in. s c h 1 a g d e r Vorzug vor Nichtariern, und den Kindern aus seit längerer Zeit in Deutschland angesesseneil Familien der Vorzug vor den Kindern erst seit kurzer Zeit, insbesondere seit 1914, eingewanderter nichtarischer Familien zu geben. Ich gebe der Erwartung Ausdruck, daß die Anstaltsleiter in sachgemäßer Anwendung* der hiermit . gegebenen Richtlinie dafür Sorge tragen, daß von den Anmeldungen der unter die Beschränkung des Gesetzes fallenden Nichtarier in erster Linie diejenigen Berücksichtigung! finden, denen vom Standpunkt einer im nationalsozialistischen Geiste geführten Gemeinschaftserziehung die verhältnismäßig, geringsten Bedenken entgegenstehen. Dabei ist darauf zu achten, daß dort, wo die Zahl der angemeldeten aufnahmereifen Schüler größer als die Zahl der verfügbaren Plätze ist, Kirder arischer Abstammung auf keinen Fall hinter solchen nichtarischer Abstammung zurückgesetzt.werden. Zum Besuch der höheren und mittleren Lehranstalt geeignete Kinder arischer Abstammung veidienen vielmehr den Vorzug bei der Aufnahme, selbst wenn dann die Zahl der zur Aufnahme kommenden Nichtarier hinter der V e r Ii ä 11 n i s z a h 1 zurückbleiben s a 111 e. .. Neuaufnahmen nn höheren und mittleren Lehranstalten, die ihrer besonderen Zweckbestimmung nach gerade für den , Besuch der jüdischen Schüler (innen) bestimmt sind, dürfen in diesem Jahre, gleich, ob es sich um öffentliche oder private Lehranstalten handelt, nicht erfolgen." seiner einleitenden Ansprache den Wnnscli aus, daß Dozenten ünd Teilnehmer erfüllt seien von dem Geiste des rabbinischen Wortes1: „Die Welt wird nur erhalten durch den Hauch der Kinder des Lehrhauses." . , . \ Im Anschluß daran machte Dr. Fritz Bamberger, der die Leitung? übernommen hat, nähere Mitteilungen über die Durchführung des Kursus. Kr sprach die Ueberzeugung aus, daß der Unterricht und die Beziehungen zwischen den Dozenten und den Teilnehmern von dem Geiste gemeinsamen Erlebens und kameradschaftlicher Zusammenarbeit getragen sein mögen. Der Landesverband habe dies dadurch leicht gemacht, daß er die Dozenten insbesondere aus dem Kreise der jüngeren Generation ausgewählt habe. Die Lehrerbildungsanstalt ist dal . Wie uns mitgeteilt wird, ist der Reichsvertretung der deutschen Juden am 18. April die Konzession zur Errichtung einer. Lehrerbildungsanstalt in Berlin erteilt worden. Zur Aufnahm©, in die Anstalt haben sich gemeldet je 16 Schüler und Schülerinnen als ordentliche Studierende, und außerdem 8 Gasthörer aus dem Auslande. Der Studiengang umfaßt drei Jahre. Hiervon sind zwei der Wissenschaft und eines der Praxis vorbehalten. Die Leitung der Lehrerbildungsanstalt wurde Herrn Dr. Fritz Bamberger übertragen. Er lehrt das Fach der Psychologie. Bamberger ist ein Schüler Sprangers: er hat eine Zeit lang an der Zeitschrift für die Wissenschaft des Judentums mitgearbeitet. Die Bibelwissenschaften vertritt Herr Dr Vogel stein; das rabbinische Schrifttum Herr Dr. A. G u t - mann. Am Fremdsprachen werden gelehrt: Französisch, Englisch und Neuhebräisch. Die Studierenden sind nur zur Teilnahme an dem Unterricht in einer Fremdsprache, verpflichtet. Cesundheitslehre unterrichtet Professor Seligmann, Turren, Schwimmen und andern Sport Dr. Nathan. Musikfächer werden von Herrn Theodor Schönberger vertreten. Noch unbesetzt sind die Fächer: Zeichnen, Gartenbau und Werkunterricht. Die Stundentafel ist der der Staatlichen Akademie angeglichen. Die Hörer sind zunächst nur provisorisch aufgenommen; die Entscheidung über die endgültige Aufnahme hängt von der Eignung der Studierenden ab. Der Preußische Landesverband jüdischer Gemeinden eröffnet in Berlin einen Kursus für die Anwärter der geplanten Volksschullehrerbildungsanstalt Der Preußische Landesverband jüdischer Gemeinden hat bekanntlich beschlossen, eine jüdische Volksschullehrerbildungsanstalt liberaler Richtung in Berlin zu begründen. Die Verhandlungen mit dem Preußischen Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung sind noch im Gange. Um keine Zeit zu verlieren, gibt der Preußische Landesverband den An-" Wärtern, die sich zur Aufnahme gemeldet haben und ihm geeignet erschienen, durch Veranstaltung eines privaten Kursus die Möglichkeit, sich schon jetz.t auf den Besuch der zu begründenden Lehrerbildungsanstalt vorzubereiten. ' Der Unterricht wird in Anlehnung an die für die Hochschulen für Lehrerbildung maßgebende Stundentafel erteilt. Rabbiner Dr. Galliner,. der Schuldezernent des Preußischen Landesverbandes, eröffnete den Kursus am Mittwoch, den 18. April, in den Räumen Lützowstraße 16. Er drückte in Erneute Aenderung des Berufsbeamtengesetzes Die Reichsregierung hat ein Viertes Gesetz zur Aenderung des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums vom 22. März 1934 (RGBl. I, S. 203) beschlossen. Nach dem neugefaßten § 7 des Gesetzes wird, die Entlassung aus dem Amte, die Vcrsetzunie: in ein anderes Amt und die Versetzung in den Ruhestand durch die obersten' Reichsbehörden oder den Reichsstatthaltcr, in Preußen durch den Ministerpräsidenten oder die obersten Landesbehörden, ausgesprochen, die endgültig unter Ausschluß des Rechtsweges entscheiden. Soweit bis zum 30. September 1933 die Entlassung aus dem Amt, die Versetzung in ein anderes Amt oder die Versetzung in den Ruhestand durch eine andere oberste Reichs¬ oder Landesbehörde ausgesprochen worden ist, tritt die Verfügung dieser Behörden an die Stelle der nach Satz 1 zuständigen Behörde (Abs. 1,' Satz 2). Die Verfügungen über die. Entlassung von Parteibuchbeamten und politisch unzuverlässigen Beamten sowie über die Versetzung in den Ruhestand von Beamten nichtarischer Ab-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.