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Jüdische Schulzeitung · 1931-11-15 · 11 (15.11.1931) · page 4

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Journal
Jüdische Schulzeitung
Volume
7 (1931)
Issue
11 (15.11.1931)
Date
1931-11-15
Page
– (sequence 4)
Language
German
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letzten Jahre in dieser Hinsicht waren darauf gerichtet, d'e .Verbindungsbrücken, deren Notwendigkeit man theoretisch nach-' gewiesen hatte, auch in der Praxis herzustellen. Rückschauend?RIHI IHR« stMN. Wh Ml? ein ßekingß? Neil Uün den Rkh unbedingt notwendig aufgestellten Forderungen erreicht ist. Von einer engen Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendwohlfahrt kann man nur in den seltensten Fällen sprechen. Es wäre sehr wenig fruchtbringend, den Ursachen der mangelnden Zusammenarbeit hier nachzuspüren,' wesentlicher und wichtiger dagegen erscheint es, Wege zu suchen und zu beschreiten, die geeignet sind, einen engen Kontakt zwischen Schule und Jugendwohlfahrt herzustellen. In diesem Kreise braucht man nicht ausführlich über die inneren Beziehungen zu sprechen, die zwischen beiden Institutionen bestehen. Es ist bekannt, daß sowohl Schule als auch Jugcndwohlfahrt ihrem inneren Charakter nach Erziehungseinrichtungen sind, wenngleich auch die erzieherischen Qualitäten der Schule in der Oefsentlichkeit oft angezweifelt wurden. Ihren schroffsten Ausdruck fand diese Ansicht wohl in einem Artikel in der Novcmbernummer 1924 des „Zentralblatts für Jugendrecht und Jugendwohlfahrt", in dem der Schule der Unterricht und der Jugendwohlfahrt die Erziehung zugewiesen wurde. Diese Ansicht kann man heute wohl als' überholt betrachten. Mau darf aber nicht übersehen, daß in den heute geltenden Gesetzen diese Anschauung ihren Niederschlag gefunden hat. Neben ihrer gleichen Zielrichtung, der Erziehung der Jugend zur leiblichen, seelischen und gesellschaftlichen Tüchtigkeit, wie der 8 1 des RJWG. dies Ziel formuliert, verdanken auch beide Einrichtungen ihre Entstehung der gleichen Ursache. Die Errichtung beider Einrichtungen wurde in dem Augenblick notwendig. in dem die Familie, die natürliche Erziehungsstätte, ihren Aufgaben gegenüber versagte. Ursprünglich lag die Verantwortung für die gesamte Bildung des Kindes bei der Familie. Erst mit der weiter fortschreitenden Differenzierung der Kulturgobiete übte die Familie diese Bildung nicht mehr selbst aus, sondern übertrug sie hierfür geeigneten Kräften, die sie bezahlte. Sorgte die Familie nicht hierfür, so geschah nichts. Erst im Laufe des 18. Jahrhunderts nahm der Staat selbständig teil an diesen Aufgaben, stellte beispielsweise Mindestforderungen auf, führte Schulzwang ein und nahm allmählich der Familie so einen Teil ihrer Erziehungsaufgaben ab. Ursprünglich haftete dieser Fürsorge, der Charakter der Nothilfe an, besonders deutlich tritt dies hervor in der unentgeltlichen öffentlichen Volksschule, der sogenannten Armenschule. . Aehnlich verläuft die Entwicklung auf dem Gebiet der Erziehungsfürsorge. Diese tritt auch zunächst als Nothilfe ein, in den Fällen, in denen die Familie nicht vorhanden ist, in der Sorge für Waisen und Uneheliche. Dann tritt sie ein, um die ‘ Familie zu stützen und zu ergänzen, und allmählich entwickelte sich auf diesem Gebiete ein neues System mit einem neuen Träger. Beschleunigt wurde diese Entwicklung durch die Folgeerscheinungen der Kriegs- und Nachkriegszeit, durch den inneren Zerfall der großstädtischen Familie, die zum Ausüben erzieherischer Funktionen sich als immer ungeeigneter erwies. Diese Entwicklung veranlaßte. den Aufbau eines neuen öffentlichen Erziehungssystems neben Familie und Schule. Des öfteren wurde die Frage erörtert, ob neben der Schule noch der Aufbau eines weiteren öffentlichen Erziehungswesens erforderlich war, ob die Schule nicht in der Lage gewesen wäre, die Aufgaben der Jugendwohlfahrt mit zu übernehmen. Man hat diese Frage wohl mit Recht verneint, die Schule in ihrer heut»-. gen Gestalt hätte dieses Aufgabengebiet nicht übernehmen können, man hätte sie aber ohne Zweifel ganz anders in den - Kreis der Jugendwohlfahrtsarbeit hineinbeziehen können. . Eine stärkere Beteiligung der Schule an diesen Arbeiten hätte ihrer Bedeutung für die gesamte Erziehungsarbeit und den Grundgedanken einer modernen -Jugendwohlfahrtspflege nur Nummer 11 - entsprochen. Die Praxis hat denn auch erwiesen, daß wirkliche Jugendwohlfahrtsarbeit nur im Zusammenhang mit der Schule geleistet werden kann. Die gemeinsame Aufgabe von Schule \m LiWNhwtzhtfühkkchtzMktztzN ist es jetzt. Formen der Zusammenarbeit zu finden, die im Gesetz nicht vorgezeichnet sind. Das RJWG. erwähnt die Schule eigentlich nur im. Sinne eine: Kompetenzabgrenzung. An der Ausbildung dieser Formen haben Schule und Zugendwohlfahrt ein gleich starkes Interesse, eine Befruchtung der. beiderseitigen Arbeit iftsnut so möglich. Die Schule weiß sehr wohl, wie mangelnde häusliche Fürsorge ihre Arbeit hemmt, welchen Wert ein zeitiges Eingreifen der Jugendfürsorge für die gesunde Entwicklung der ihr anvertrauten Jugend haben ° kann. Je mehr die Schule das Kind als ein< Ganzheit erfaßt, je mehr sie weiß, daß sich ihre Arbeit am Jugendlichen nicht in der bloßen Unterrichtsarbeit erschöpft, um so größer wiro ihr Interesse an der Jugendwohlfahrt. Die Schule hat auch erkannt, daß Jugendwohlfahrtsarbeit für sie nichts Wesensfremdes ist, sie weiß, welche Bedeutung diese für sie hat. S'e ist zur Mitarbeit bereit, sie muß nur aktiv in den Rahmen dieser Arbeit eingespannt werden. Für die Jugendwohlfahrt ist die Mitwirkung der Schule '0 \ ebenfalls unentbehrlich: esgibt keine Stelle, die die gesamte Jugend so zentral erfaßt wie die Schule. In Verbindung mir der Schule können alle Maßnahmen der Jugendhilfe an der kranken und gesunden Jugend durchgeführt werden. Die großen sozialpädagogischen Aufgaben, die der Jugendwohlfahrtspflege gestellt sind, kann sie nur erfüllen, wenn sie sich auf die Mitarbeit der gesamten Gesellschaft stützen kann, eine ihrer stärksten Hilfskräfte stellt hier die Schule dar. Frau Ministerialrat Dr. Bäumer hat erst kürzlich in einem Referat über die sozialpädagogischen Aufgaben der Jugendwohlfahrt, das sie bei der letzten Tagung des Vereins für öffentliche und private Fürsorge hielt, darauf hingewiesen, wie wenig diese Forderungen innerhalb der Jugendwohlfahrt bisher verwirklicht find. D'e Jugendwohlfahrt verfügt bisher kaum über eine Methode ihrer einzelnen Arbeitsgebiete, bei einer früheren Gelegenheit zeigte Frau Ministerialrat Dr. Bäumer einmal, daß gerade eine Aufgabe der gemeinsamen Arbeit in der Ausbildung einer solchen Methodik liegen könne. An der Jugendwohlfahrt liegt es heute, der Schule den Weg zur Mitarbeit zu ebnen, nachdem die augenblicklich geltenden gesetzlichen Bestimmungen keine Regelung der Beziehungen zwischen diesen beiden Erziehungseinrich- * tunken vorgenommen haben. Wenn die Entwicklung in dieser Hinsicht zu einer engen Verbindung zwischen Jugendwohlfahrt und Schule führen würde, so könnte man dies nur begrüßen. Denn eine Zusammenarbeit, die auf Grund freiwilliger Bereitschaft entsteht, kann ungleich wertvoller und fruchtbringender sein, als eine nur durch behördliche Verfügung veranlaßte. Die organisatorischen Vorbedingungen für eine solche Zusammenarbeit sind bei uns innerhalb der jüdischen Gemeinde leichter zu leisten als im großen staatlichen Aufbau des Erziehungs- und.Jugendwohlfahrtswesens. Manche Schwierigkeiten fallen hier weg, insbesondere, da das Jugendamt der Gemeinde kein Jugendamt im Sinne des Gesetzes ist. sind wie in dieser Hinsicht nicht an die Vorschriften >des RJWG. gebunden, müssen auch mit einer eventuellen Umbildung unseres Jugendamtes nicht bis zu einer späteren Aenderung des RJWG warten. Die Kritik der allgemeinen Lehrerschaft am RJWG. wandte sich mit am schärfsten gegzn die Zusammensetzung des Verwaltungsausfchusfes des Jugendamtes. Sie bemängelte vor allem die geringe Vertretung der Lehrerschaft in diesem Ausschuß und war damit unzufrieden, daß sie keinen Einfluß auf die Auswahl ihrer Vertreter in diesem Ausschuß hatte. Wenn wir den Willen haben, bei uns eine engere Zusammenarheit zwischen Jugendamt und Schule herzustellen, so müssen wir auch Jüdische Schulzeitung.

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