Jüdische Schulzeitung
- Journal
- Jüdische Schulzeitung
- Volume
- 7 (1931)
- Issue
- 5 (15.5.1931)
- Date
- 1931-05-15
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nummer 5 . Jüdische Schulzeitung. Seite 5 Freizeit und Beruf. Von Oberlehrer Adelc-Heimer, Stuttgart. (Schluß.) Daß auch das Geschlecht auf das Verhältnis vou Beruf und Freizeit von Einfluß ist, sehen wir ja schon an der Art der Regelung der Arbeitsschutzgesetze, welche die Frau besonders berücksichtigen. Aber weiterhin spielen die Familicnverhültnisse hier eine große Nolle. Es ist klar, daß der Verheiratete, der sich seiner Familie, der Erziehung der Kinder zu widmen Hat, der vielfach außer der Familie auch dem Staat, der Gemeinde, der Gesellschaft gegenüber mehr Verpflichtungen und Bindungen hat als der Jugendliche, zur Erfüllung dieser Pflichten mehr freie Zeit aufwendet, demnach auch ein größeres Bedürfnis empfindet, über die dazu nötige freie Zeit verfügen zu können. Endlich ist es die Art des Berufes selbst, welche die mannigfachsten Variationen in dem Verhältnis der Arbeit zur freien Zeit bedingt. Im allgemeinen kann man wohl sagen: Je mehr eine Arbeit differenziert ist, je größer die Verantwortung ist, die aus einer Tätigkeit ruht, je mehr sie die geistigen Kräfte -a oder die Nerven beansprucht, desto größer ist das Bedürfnis C/ nach Auslösung und Entspannung. Je gleichförmiger eine Tätigkeit ist, desto größer der Wunsch nach Abwechslung. Darum haben im allgemeinen die geistigen Arbeiter ein größeres Bedürfnis nach Ausspannung als der körperlich Arbeitende. Aber auch hier sind die größten Unterschiede. Der Handwerker z. B., dessen Tätigkeit eine abwechslungsreichere ist, wird nicht so schnell ermüden als der Arbeiter am Band, der die Eintönigkeit, die mit seiner Berufsansübung verbunden ist, in irgendeiner anderen Weise in seinen Freistunden kompensieren wird, falls er nicht von Natur aus geistig eine gewisse Stumpfheit hat. So erklärt es sich auch, daß die Zahl der freien Stunden in den verschiedenen Nerufsartcn auch ganz verschiedenartig bemessen wird, sowohl hinsichtlich der Tagesarbeit wie der eigentlichen Ferienzeiten. Allerdings wäre hier noch zn bemerken, daß es zweifelhaft ist, ob die heute übliche Regelung rein von physiologischen Gesichtspunkten, von Zweckmäßigkeits- und Vernunftgriinden ausgeht, ob sie tatsächlich in allem der sozialen Vernunft und Gerechtigkeit entspricht, oder ob nicht vielmehr alte Anschauungen, überlieferte Gewohnheiten noch mitsprechcn und Einfluß ausüben. Es erhebt sich nun noch die Frage: wie soll die Freizeit getzD staltet werden. Wir haben gesehen, wie sehr der ganze Fragenkomplex differenziert gestaltet ist, so kann auch auf diese Frage keine präzise Antwort gegeben werden, die alle Einzelfälle gleichzeitig faßt; es können nur allgemeine Grundsätze ausgestellt werden, die auf die verschiedenartigen Verhältnisie angewandt werden müffen. ' Im allgemeinen, ist es so, daß die Arbeit nur c i n e Lebcnsfcite des Menschen erfaßt, die Freizeit alsoden ganzen Menschen betrifft: hier das rein Berufliche, dort das allgemein Menschliche. In den freien Stunden sollten aber gerade diejenigen Lcbenssunktionen erfüllt werden, die beim Beruf, der immer eine größere oder geringere Einseitigkeit in sich schließt, vernachlässigt werden müssen. Wem gehört die Freizeit? Zunächst dem Individuum selbst. Es wäre darum z. V. falsch, wenn der Sohn, die Tochter, die beruflich tätig sind, in ihrer Freizeit allzusehr von den Eltern mehr als nötig ist, mit häuslichen Dienstleistungen oder familiären Pflichten in Anspruch genommen würden, ebenso wie es verkehrt wäre, sie davon ganz zu entbinden. Denn das Jndividuunr ist nicht allein in der Welt, es ist das Glied eines größeren Ganzen, dem es angehört, dem es ebenso zu dienen hat wie es von ihm empfängt. Die Kinder des Hauses haben, solange sie der häuslichen Gemeinschaft angehören, ebenso der Familie ideell und Materiell einen Teil ihrer freien Zeit zu widmen, wie sie es für selbstverständlich halten, daß Vater und Mutter für die äußeren Bedürfnisse der' Familie, für die Erziehung der Kinder zn sorgen haben: denn gleiche Rechte be» dingen auch grundsätzlich gleiche Pflichten, mögen diese auch in ihrer Betätigung je nach den Verhältnissen graduell verschieden sein. So wie die Familie hat auch der Staat, die Gesellschaft ein Anrecht darauf, daß ein Teil der freien Zeit ihnen gewidmet wird. Ueberall aber hat dies seine Kreuzen, die in den Ansprüchen und den Bedürfnissen des Individuums selbst begründet sind. Jede Ucberspannung ist da von Nebel; ich brauche in diesem Zusammenhang nur auf die Schattenseiten hinzuweisen, die sich etwa in allzustarker Betätigung im Vcreinsleben, oder in lteberspannung der Sportbctätigung äußern. Auch die Jugendbewegung hatte in ihren Anfängen den Fehler gemacht, den jungen Menschen in seinen freien Tagen und Stunden allzusehr für sich mit Beschlag zu legen, ihn zu sehr der Familie zu entziehen. Vernünftige Zeitrcgclung derFrcizeit, bei der demEinzelnen wie dem ganzenLcbenskreis das zukommt, was sie fordern dürfen,' ist eine große Kunst. Was für einen Beruf sich schickt, paßt durchaus noch nicht für den anderen. Der Schwerarbeiter braucht in feiner Freizeit körperliche Ausspannung, während für den geistigen Arbeiter körperliche Bewegung aller Art von Rußen ist. Während der Reisende seine Ferien wohl am liebsten in der Heimat im Kreis seiner Familie verleben wird, möchte der ans Haus Gefesselte, der Beamte. der Bureauangestellte am liebsten durch Reisen frische Eindrücke sammeln und auf diese Weise einen Ausgleich schaffen. Man hat heute den Wert der Ferienrcisen für die Schüler viel mehr als früher anerkannt, wobei allerdings auch die Frage erhoben werden könnte, ob es richtig ist, wenn Kinder schon allzuviel von der Welt gesehen haben, besonders bei den heute viel, verbreiteten weiten Schülerfahrten mag doch auch daran erinnert werden, ob nicht die Voraussetzung sein sollte, daß derjenige, der die Kosten für teure Reisen verursacht, nicht auch zunächst imstande sein sollte, sie ganz oder teilweise aus eigener Arbeit zu bestreiten. Denn auch auf diesem Gebiet gibt es eine Art Raubbau für künftige Jahre. In diesem Zusammenhang mag noch bemerkt werden, daß bei unseren Müttern und Hausfrauen die Regelung des Verhältnisses zwischen Beruf und Arbeit noch ein Problem ist. das der Lösung bedarf. Denn die Frauen, besonders die des arbeitenden Volkes, aber auch des kleineren Mittelstandes, haben auch heute größtenteils noch keine wirklich genügende Entspannung. Aus ihnen lastet stets die Sorge und die Arbeit für Haus und Familie, auch wenn der Mann, die Kinder, ausruhen dürfen. Heutzutage wird in manchen Kreisen von der „schöpscrischcn Pause" gesprochen, die der Mensch bei der Arbeit brauche. Insoweit damit eine gesunde Abwechslung der einzelnen Tätigkeiten, oder die Mach allgemein gültigen psychischen und physischen Gesetzen notwendige Unterbrechung der Arbeit zur Sammlung neuer Kräfte gemeint ist. kann die schöpferische Pause als notwendig restlos anerkannt werden. Es darf aber diese Forderung auch nicht in individualistischer Weise überspannt werden, wie es in manchen Kreisen geschieht, denn letzten Endes soll bei der Arbeit auch der Wille gezügelt, die körperliche und seelische Kraft gestärkt werden, und endlich dient die Berufsarbeit der Erfüllung der Erfordernisse des Lebens. In diesen Faktoren findet die rein individualistische Auffassung des Verhältnisses von Freizeit und Beruf ihre Grenzen. Zum Schluß möchte ich noch auf die Anomalie zu sprechen kommen, die im Verhältnis zwischen Freizeit und Beruf heute vorhanden ist, nämlich auf die erschreckend ausgedehnte Arbeitslosigkeit, durch die ein großer Teil unseres werktätigen Bevölkerung feiern muß, ohne es zu wollen, ohne daß ein tatsächliches Bedürfnis zu diesem Eelöstsein von der Arbeit vor-