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Jüdische Schulzeitung · 1930-12-15 · 12 (15.12.1930) · page 2

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Journal
Jüdische Schulzeitung
Volume
6 (1930)
Issue
12 (15.12.1930)
Date
1930-12-15
Page
– (sequence 2)
Language
German
Belongs to
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Seite 2 iU’iv-uiflcnc üCurcftuußCu übermittelt, so die Regelung der Vorboter-Hoiwrierung in den vom Landesverband subventionierten Gemeinden Hessens, ferner eine Statistik christlicher Zwergschnlen (zum Nachweis, daß der Staat solche bei anderen ^unsesgügen unterhält) und die Forderung, dag von Subventionen des Landesverbandes, die für den Lehrer bestimmt sind, diesem direkt Mitteilung gemacht werden solle und daß sie von den Gemeinden nicht zu anderen Zwecken verwendet werden dürfen. Jedoch hat der Landesverband trat; unserer Bemühungen bis zur Stunde keine der vorgelegtcn Resolutionen behandelt; ebenso wenig wurde die Veamtenordnung verabschiedet, obwohl das Dezernenten-Kollegium sich nach Aussprache mit dem Verbandsvorsihenden gleichfalls dafür erklärt hatte. VI. Unsere Vertreter im (Stoßen Rat des Landesverbandes. In der Lehrerbildungsfrage ist endlich eine Uebereinstinunung der Ansichten dahin erzielt worden, das; in einer zu diesem Zweck vom Groszen Rat eingesetzten Kommission, der die Kollegen Steinhardt und I. V. Levy angehörten, das Abiturium und der Besuch einer Lehrer-Akademie für alle in Preußen anzustellenden Lehrer aufgestellt wurden. Die Frage, ob neben den staatlichen Pädagogischen Akademien noch eine staatlich anerkannte jüdische Religionslehrer-Akademie errichtet werden soll und wie diese einzurichten ist, befindet sich noch in der Schwebe. VII. B e a m t e n o r d n u n g. Die Voraussetzung für den Erfolg unserer Bemühungen bildet nach wie vor die Finanzlage des Landesverbandes. Leider spiegelt auch sie die furchtbare Wirtschaftskrise nur zu deutlich wieder. Dazu kommen bie. dauernden Schwierigkeiten von seiten des Finanzministeriums bei der Auszahlung der Staatsbeihilfen. Eine wirkliche und gründliche Besserung der Verhältnisse der jüdischen Beamtenschaft, d. h. Sicherung ihrer materiellen Belange: feste Anstellung, auskömmliches Gehalt, Gewißheit für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit und Fürsorge für die Hinterbliebenen kann die Veamtenordnung oder das Veamtenrecht nur dann bringen und gewährleisten, wenn die Garantie eines finanzstarken Landesverbandes und die uneingeschränkte Anerkennung seiner im Konfliktsfalle maßgebenden Autorität dahintersteht. Sonst dürfte dem Beamten mit der Annahme einer noch so schönen Beamten-Ordnung in den kleinen und leistungsunfähigen Gemeinden nicht allzuviel gedient sein. Obwohl wir uns darüber keiner Täuschung hingeben, haben wir doch unsere Ansicht dahin ausgesprochen und auch zur Anerkennung gebracht, daß ein klares und öffentliches Eintreten des Landesverbandes für das Veamtenrecht, auch wenn dem Landesverband selbst die staatliche Anerkennung noch fehlt, nicht ohne moralischen Einfluß auf die ihm angeschlossenen Gemeinden bleiben würde. Darum bedauern wir es, daß kein Fortschritt in dieser Sache festzustellen ist. Der kommende Verbandstag wird Gelegenheit bieten, diese wichtige Frage erneut zu erörtern. Vl II. Rechtsschutzabteilung. Uebcr die Tätigkeit der Rechtsschutz-Abteilung wird auf den Bericht in Rr. 51 der „Blätter für Erziehung und Unterricht" vom 19. Dezember 1929 hingewiesen. Wiederholt hat die Rechtsschutzabteilung Veranlassung gehabt, für Kollegen in Streitfällen mit ihren Gemeinden einzutreten, wie auch Auskunft in Rechtsfragen zu geben. Dabei soll mit Genugtuung vermerkt werden, daß auch verschiedene Gemeinden in dem Bestreben, ihren Beamten die ihnen zukonunende Anstellung zu verschaffen, sich an die Rechtsschutzabteilung um Auskunft und Rat gewandt haben, die ihnen natürlich bereitwilligst erteilt wurden. 2m allgemeinen haben sich jedoch die rechtlichen Verhältnisse noch nicht zum Besseren gewandelt. Ein voller Erfolg wird, wie schon gesagt, erst dann zu erzielen sein, wenn das Beamtenrecht vom Landesverband für alle von ihm subventionierten Gemeinden obligatorisch gemacht sein wird. Nummer 12 IX. V e r ha nd lu ng e n m i t dem M i n i st e r i u tu. 2n zwei fallen ist der Verbandsvorsitzende im Ministerium für Wissenschaft, Kunst und Volksbildung vorstellig geworden. 2m ersten Falle handelte es sich um Anwendung des 8 20 Absatz S des Volksfchul-Besoldungs-Gesetzes vom 1. Mai 1928 auf jüdische Lehrer, die vor dem Eintritt in den öffentlichen Schuldienst notgedrungen in den privaten Schuldienst eingetreten waren. Die gewünschte Interpretierung der angezogenen Bestimmung wurde von den Sachverständigen im Ministerium abgelehnt, weil sie nur auf solche Lehrer anwendbar sei. die von Anfang an im öffentlichen Schuldienst beschäftigt und hier nicht zur endgültigen Anstellung gekommen sind. 2m andern Falle handelte es sich um die Verweigerung des Fortbildungszuschusses an zwei jüdische Junglehrer (bzw. 2unglehrerinnen) durch die zuständigen Regierungen, und zwar mit der Begründung, daß der Fonds nur für christliche Lehrer bestimmt sei. Der wirkliche Grund lag darin, daß für jüdische Anwärter keine Veweröerliste geführt wird. Der Herr Dezernent versprach wohlwollende Berücksichtigung, wenn die Gesuche an das Ministerium gerichtet werden. Der Vorstand des Jüdischen Lehrerverbandes in Preußen. Stern. Steinhardt. Abraham. Ergänzung zum Rechenschaftsbericht des Reichsverbandes der jüdischen Lehrervereine. 2n unserm Bericht in Nr. 11 der „Jüdischen Schulzeitung" haben wir in bezug auf den Stand der Lehrerbildung bemerft, daß „einzig und allein die Vorbereitungsanstalt des Preußischen Landesverbandes jüdischer Gemeinden sich dem einmal gesteckten Ziele zu entwickele". Mit Bedauern stellen wir fest, daß versehentlich die höhere Lehranstalt „2awne" in Köln in diesem Zusammenhang nicht erwähnt wurde. Die „Iawne" steht in ihrem Oberbau ebenso wie die Vorbereitungsanstalt in Berlin im Dienste der Lehrerbildung und ist, da sie auch vom Preußischen Landesverband subventioniert wird, als Parallelanstalt zur Vorbereitungsanstalt zu betrachten. Stern. Abraham. Zur Geschichte der jüdischen 2ugendliteratur.*> Von E. Gut. Um dieselbe Zeit, als Joachim Heinrich Campe am Basedowschen Philanthropin in Desiau eine umfassende Jugendliteratur ins Leben rief, erschien in Berlin anonym das erste „Lesebuch für jüdische Kinder". Es enthielt eine Reihe hübscher Erzählungen, Sagen und Legenden, die Johann 2akob Engels berühmtem Buche „Der Philosoph für die Welt" entnommen und mit einem v signiert waren. Wie wir heute wisfen, entstammten diese Beiträge der Feder Moses Mendelssohns, der nach feinem ursprünglichen Namen Moses Dessau vielfach mit dem Anfangsbuchstaben feines Heimatortes zeichnete. Der eigentliche Herausgeber war ein Berliner Kaufmann, David Friedländer, der das Buch, das in feinen ersten Teilen eine Leselehre mit deutschem, lateinischem und hebräischem Alphabet enthielt, im Jahre 1780 „Zum Besten der jüdischen Freyfchule" herausgab. Das Bestreben der Philanthropinisten, den Kindern geeignete Lektüre in die Hand zu geben, begegnete sich mit der Tendenz jüdischer Kreise, der Jugend, die um diese Zeit nur hebräisch verstand, durch das Mittel des Jugendbuches den Zugang zur deutschen Sprache und Literatur zu erschließen. Andere Schulen, die vielfach nach dem Muster des Dessauer Philanthropins für *) Aus „Bausteine praktischer Pädagogik" fFestschrift zum Jubiläum, des 125jährigen Bestehens des Philanthropins, Frankfurt ä. M., Kornfmrd & Co.) mit freundlicher Erlaubnis des Herausgebers Herrn Studiendirektor Dr. Otto Driesen und des Herrn Verfassers. Jüdische Schulzeitung.

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