Jüdische Schulzeitung
- Journal
- Jüdische Schulzeitung
- Volume
- 6 (1930)
- Issue
- 6 (16.6.1930)
- Date
- 1930-06-16
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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Nrmuuer <i Jüdisch- Schulzeuung. (geile 5 luiio über die Urlauben im Talmud :(ögl. Jahrbuch der Jüdisch-Lrterarischen Gesellschaft 9. S. 75), in der die Formeln auch zusammengestellt sind, allerdings ohne Rücksicht aus die Halacha. Der Kesch'chtssorschmm aehören eine grobe Anzahl der Aussätze an, sie rönnen kürzer beschrieben werden, da bei ihnen der Titel schon mehr über den Inhalt sagt. D i e n e m a n n kritisiert sachlich das Jesuswerl von I. Klausner, er lammt zu dem Ergebnis, das; das Buch im wesentlichen ein subseltio erschautes Bild des Lebens Jesu liefert. Er verwirft aber das Buch nicht in dem Matze, in dem es sonst von jüdischer Seite geschehen ist. An eine von Gractz in Breslau — vor 70 Jahren schon — angeregte Frage macht sich I. E l b o g e n von neuem: „Wie steht es um die zwei Rezensionen des Scherira- Bricses?" Die Gegenüberstellung der beiden Textüberlieserungen zeigt, datz sie leine grundsätzliche andere Ileberlleserung geben wollend datz vielmehr die sogen, spanische Tertgestaltung durch Glossierung und Interpretation den ursprünglichen Teil so entstellt hat, datz der alte sogen, französische Text, der leine direlten Eingriffe erfahren, sondern mit durch die Gleichgültigkeit gegen die aramäische - Sprache gelitten hat, setzt so sehr von ihm äbweicht. „Urkundliches zur neueren preutzischen Judengeschichte" liefert 2 s mar Freund. Es gelangt ein>,Eesuch zum Abdruck, das die Vorsteher der' Gemeinden .Berlin, Breslau und Königsberg am 24. 11. 1840 an den preutzischen König einreichten, das dem Paragraphen 39 des Edikts vom II. 3. 1312 gilt. Eine wertvolle und Neues bietende Arbeit stammt von Adolf Kober „Rheinische Judcndoktoren, vornehmlich des 17. und 18. Jahrhunderts." K. behandelt unter namentlicher Aufführung die Aerzte in den Bistümern Speyer, Worms und in Mainz, ferner in Trier, Köln, im Herzogtum - Jülich-Berg und sonst. Er weitz das Vild der einzelnen Aerzte durch biographische Daten, durch Mitteilungen über ihre Kunst und ihre Lebensschicksale abzurunden, so datz wir einen guten Einblick in ' das innere Leben der rheinischen Juden empfangen. Durch Beigabe von Urkunden und Photographien erhöht sich der Wert des Aufsatzes. (Besonders interessant das Verhör des Levi Nathan, Judendoltor von Deutz.) Einer lokalgeschichtlichen Betrachtung'gilt auch der Aufsatz von Felix Lazarus „Hessen-Kassel vor der Fremdherrschaft". Die Ausführungen sollen Ergänzungen zu der Schrift des Verfassers „Das Westphälische Konsistorium der Israeliten" bringet;. Die geringen Erwerbsmöglichkeiten der Jude;; schon im 16. Jahrhundert bilden einen traurigetl Abschnitt dieser Abhandlung. Von grotzem Interesse für die Erforschung der Ortsgefchichte, der Kultur- und Familiengeschichte ist die ausführliche, auf ganz, neuen Quellen beruhende Arbeit von Silber st ein: „Die Familiennamen der Juden, unter besonderer Berücksichtigung der gefetzlicheu Festlegung in Mecklenburg". Datz für die Nameugefchichte hier vorzügliches Material beigebracht wird, ist selbstredend, vielleicht find aber die Nametisverzeichnisfe aus den Mecklenburg-Schwerinfchen Anzeigen von 1313/14 und die jüdischen Bevölkerungsziffern nach obrigkeitlicher Zählung 1311/12 und die nach Orten geordneten bisherigen Namen ttebst den am 1. Jrmi 1314 neu erblich angenommenen Familien-Namen noch wertvoller. So hat jeder Flecken dieses Gebietes. - auf dem einmal -Juden lebten, feine Fixierung durch S. erfahret;. ‘ natürlich fehlen auch Hinweise auf die Gegenwart nicht. (Die Arbeit ist auch gesondert im Philo-Verlag erschienen und verdient Verbreitung.) Hier darf ich zwei biographifch-hiftorifchc Arbeiten anreihen. Srunwald liefert eine Biographie vott Dr. Joseph Bloch, deni mutigen Vorkämpfer in Oesterreich, die Blochs vor etwa neun Jahren erschienene Memoiren reichlich benutzt und dadurch niattches interessante Streiflicht auf den beginnenden Antifemitisnius in den österreichischen Landen unb auf die rechtliche Lage der Juden wirst. lieber „Hugo Grotius Stellung zum Judentum" schreibt Löwen stamm, um die Darstellung, die das Judentum und das Christentum in den Werken von Grotius gefunden hat. zu beleuchten. Die auch jetzt nicht ausgcftorbene Meinung vo;; der Fortsetzung und Erhöhung, die das Judentum im Christentum gefunden habe, begegnet hier, mit der Widerlcguitg der neuetl Meinungen würde auch diese bekättipft werden müssen. Drei Aufsätze rücke ich in das theologisch-philosophische Gebiet. Da ist zunächst Aber „Memra und Schechina" zu Hennen. Der religiöse Kern, der in den beiden Worten steckt, wird von A. gut herausgearbeitet, bis zur Hiuführuttg und Verbindung des Begriffes Schechinah mit der meffianifchen Vorstellung, die die dem Einzelnen zuteil werdende Offenbarung zur Offenbarung an die Gesamtheit steigert. Einer Einzelsrage ist die Arbeit von Julius Guttmmm gewidmet, der in Erinnerung an die von Joel (Breslau) einstmals geschriebene erste umfassende Würdigung von Levi bc;i Gerson über „Levi ben Eersons Theorie des Begriffs" arbeitet. Die Aufdeckung des Zusammenhangs, in der Eersonidcs über den Begriff spricht, und die Ablehnung der bis dahin geltenden Meinung von Alexander vo;; Aphrodifias führt zur eigenen Erörterung, nach der unsere Verftandesvorsicllungen der Wirklichkeit genau eutsprecheit. Der Verfasser nimmt kritisch zur Auffassung des Levi ben Gerson Stellu;;g.' Eine — wie mir scheint — glückliche Auseinandersetzung mit denr Offenbarnngsbegriff bei Hermann Cohen bringt der Aufsatz von Julius L e w? o w i tz „Der Eigengehalt der religiösen Begriffe", der in feiner Kürze und Kraft ben Wert der religiösen Eesühlsmomente gegenüber der Wissenschaft gut betont. Eine sozusagen kulturelle Frage deutet auf wenigen Seiten Tr eitel an, mit seinem Artikel „Zur Entwicklungsgeschichte der Predigt in Synagoge und Kirche, als des Beitrags, den das Judentum für allgemeine Kultur gestiftet hat". Die Bemerkungen über die Verwendung von Agadoth fitid nicht ohne Wert. Aus den Rahmen der Betrachtung fällt insbesondere die Heine Arbeit von Simonse n, unter dem Titel „Eigentümliche Namen", die ben Spezialnamen für jüdische Gelehrsamkeit, wie DD*>DD pN und nrproi nD^DH gewidmet sind. Dazu konimt eine Abhandlung über den Nanien C a r t a p h i I u s, der auch als Name des „Ewigen Juden" begegnet. Hub nun zum Schlutz die grotze Arbeit von Gaste r: „Die 613 Gebote und Verbote der Samarita;;er" mit ihrem Wortlaut und der Einleitung, die dazu gegeben ist. Der Text stammt von Abraham Kabasi unb stand zum ersten Male in feinem Werke, wie in der Einführung auseinandergefetzt wird. Zu der Aufzählung find nützlicherweife die Quellen angegeben. Man merkt den Kenner der samaritanifchett Literatur. Was kann diesen Ausführungen noch hinzugefügt werben? Sie sprechen sämtlich für sich. Sie zeigen die Allumfafsenheit der Wissenschaft des Judentums, die auch in den Händen der Rabbiner immer noch. ihre würdige Be-