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Jüdische Schulzeitung · 1929-11-15 · Heft 11 (15.11.1929) · page 6

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Journal
Jüdische Schulzeitung
Volume
5 (1929)
Issue
Heft 11 (15.11.1929)
Date
1929-11-15
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 6 Jüdische Schulzeitung. Mummet 11 ihrem Recht. die in christlichen höheren Schulen gelehrt wurden. Wenn auch dem Unterricht in Religion und Hebräisch weit weniger Zeit zur Verfügung stand als in den bisherigen rein hebräischen Lehranstalten, so zeugt es dennoch von dem ernsten Streben, die Schüler auch in diesen Disziplinen zu ertüchtigen, daß man den wegen senrer gründlichen hebräischen Kenntnisse und wegen seines Charakters gut empfohlenen Mayer Lambert aus Metz als „jüdischen Lehrer" (d. h. für Hebräisch und Religion) anstellte. „Er sollte mit den Bindern zwei Stunden täglich die Bibel im Urteri lesen und sie durch die Kenntnis der Elemente der hebräischen Grammatik und mit Benutzung der Mcndelssohnschen Uebersetzung zu deren Verständnis befähigen, den Fortgeschrittenen auch die Benutzung der hebräisch geschriebenen Bibelkommentare (Raschi, Biur) ermöglichen. ... Er sollte auf ihr moralisches Betragen... achten und an Sabbaten und Feiertagen Abschnitte aus erbaulichen Schriften vorlesen lassen. ... Es wurden für die Zöglinge Plätze in der Synagoge gemietet, und für regelmäßigen Besuch des Gotteshauses und angemessene Haltung bei der Andacht gesorgt." Auch bei der späterhin erfolgenden Anstellung von Lehrerpersönlichkeiten richtete die Schulverwaltung ihr Augenmerk auf Männer, die in den Religionswissenfämften und im Hebräischen ausgezeichnete Fachkenntnisse besahen. Es fei nur an Johlson. Creizenach, Jost und Auerbach erinnert, von denen jeder auf seine Art sich bemühte, die Zöglinge der - Anstalt zu kenntnisreichen und gottesfürchtigen Menschen heranzubilden. Wird doch Iohlson, von dessen Schriften seine „Hebräische Sprachlehre" und sein „Biblisch-Hebräisches Wörterbuch" wohl die gröbte Verbreitung gefunden haben, nachgerühmt, dah er den Religionsunterricht als den Mittelpunkt des gesamten Unterrichts h et rächtet hat. Und dah Josts neunbändige „Geschichte der Israeliten feit der Zeit der Makkabäer dis auf unsere Tage" eine Tat bedeutete, braucht kaum erwähnt zu werden. Die Wichtigkeit, die man dem Hebräischen beimah, ergibt sich chich daraus, dah bei den Prüfungen, die viele Jahre in Gegenwart der Spitzen der Stadt, der Schulbehörden. christlicher Schulmänner und Frankfurter Patrizier abgehalten wurden. Hebräisch zu den Prüfungsfächern gehörte. Dah auch die Zuhörer einen nachhaltigen Eindruck von diesen Prüfungen in Hebräisch und Religion hatten, ersehen wir aus einem Bericht des Konrektors Mosche vom Frankfurter Gymnasium und des Senatskommissars Ihm, von denen der eine dem Unterricht im Hebräischen» der andere der Zweckmäßigkeit und belebenden Wärme des Unterrichts in der Religion, „diesem Grundpfeiler jedes geistigen und sittlichen Daseins". Lob spendet. Festgehalten sei auch folgendes rühmliche Zeugnis der israclttifdKn Verwaltungsbehörde in einem Aufruf des Jahres 1822: „Viele, ihre Kinder zur wahren Gottesfurcht ' und Frömmigkeit erzielende Vater werden der Schule das Zeugnis geben, dah sie ihren Schülern und Schülerinnen m den heiligen Schriften und in den auf ihnen gegründeten Religionslehren gründlichen Unterricht erteilt und auf ihre Sittlichkeit ein wachsames Auge hält." Als ein Manko muh es allerdings bezeichnet werden, dah man auf eingehende Kenntnis des Hebräischen nur bei Knaben Wert legte. Dah man sich bei den Mädchen mit dem Allernotwendigsten begnügte, lag in der verkehrten Auffassung der alten Zeit, verkehrt, weil die künftige Mutter als Walterin im Haufe und im Kreise der Kinder eine besonders gediegene Religions- und hebräische Bildung erhalten sollte. Ein hervorragendes Mtttel, den religiösen Sinn der Schuljugend zu pflegen, glaubte die Schule in der Einsetzung einer Schul-Andachtstunde erblicken zu dürfen, bei der aber — ein Hauch Jacobsohnschen Geistes — die hebräische Sprache bedauerlicherweise völlig in den Hintergrund trat. Die erste Stunde der Schulwoche sollte Gott geweiht sein. „Sonntags", so berichtet Heh, „bei der Eröffnung der Schule versammeln sich alle Schüler und Schülerinnen in einem Saal, wo, nach einem von der Orgel begleiteten Gesang, über einen moralischen Gegenstand . .. gesprochen wird . . . Gin kurzer Gesang beschließt die Feier." Auf die Frage, die wir zu stellen geneigt sind: „Hielt man denn den gemeinsamen Gottesdienst in der Synagoge nicht für geeignet, das Andachtsbedürfnis der Jugend zu befriedigen?" dürften Baerwalds Worte als Antwort zu bewerten sein: „Nirgend; ist wohl so innig gebetet worden wie in den Synagogen, wo die von der Auhenwekt zurückgestoßenen und mihhandelten Juden sich zusammenfanden, um sich dem zuzuwenden, von dem allein ihnen Hilfe kommen konnte. Aber kein ordnender Geist zügelte die Inbrunst des einzelnen, der, in der Synagoge sich völlig frei fühlend, au» der Tiefe des Herzens seinen Gott anrief. In der Schule und im bürgerlichen Verkehr hatte man sich an Ordnung und Disziplin gewöhnt, in der Synagoge fehlte beides. Das Wort der Belehrung, das von den Rabbinern ausgmg, war der Gesamtheit unverständlich. So bot das Gotteshaus dem Heranwachsenden Geschlecht weder Erbauung noch Belehrung. Dü: Schule wollte durch Einführung eines geregelten Gottesdienstes und der deutschen Predigt die Jugend wiederum zur gemeinsamen Gottesverehrung erziehen und in ihr das Bedürfnis zur Teilnahme an dem zu erstrebenden zeitgemähen Gottesdienst in der Gemeindesynagoge erwecken." Aus Betreiben Iohlsons. der 1813 ans Philanthropin berufen worden war. wurde die Andachtstunde auf den Sabbat verlegt. Aber fein Entwurf, 'der deutsche und hebräische Gebete, Vorlesen und Uebersetzen des Thorawochenabschnitts sowie deutsche Rede vorsah, fand nicht die Zustimmung des Schulrats, obwohl er von Oberrabbiner Hirsch Horowitz gebilligt worden war. Doch wurde statt der Erörterung „irgendeines moralischen Gegenstandes" eine religiöse oder moralische Wahrheit nach einem zugrunde» gelegten biblischen Tert erläutert und ihre Anwendung ans Herz gelegt. Welchen Wert man der Andachtstunde beimaß. geht daraus hervor, daß die Schulordnung von 1822 alle ordentlichen Lehrer zur Teilnal/me verpflichtete. Gleichermaßen sollten die Schüler zur Anwesenheit und würdigen Haltung bei den Andachten angehalten werden. Zu feinem Leidwesen erlebte der Schulrat aber eine große Enttäuschung. Allmählich war zu beobachten, daß sich immer mehr Erwachsene und immer weniger Schüler zu den Andachten einfanden, was den Schulrat zu einem Appell an die Eltern veranlaßt«. Dieser Appell (1824) vielleicht, namentlich aber die Berufung Creizenachs (1625), der seine Hörer zu fesseln «nißte^ gaben der Andacht einen solchen Aufschwung, daß ein neuer Saal zur Verfügung gestellt und die Andacht auf die Feiertage. seit 1843 auch auf den Versöhnungstag, ausgedehnt wurde. Einer Anordnung der „Steuersektion des Gemeindevorstandes" zufolge waren die der Andacht anwohnenden Herren gehalten, beim Eintritt die Hüte abzunehmen. Erwähnt fei noch, daß feit dem Jahre 1823 im Andachtsaale die Konfirmation derjenigen Schüler und Schülerinnen stattfand, die ihrer religiösen Reife und speziellen Vorbereitung nach hierfür in Betracht kamen. Als in der Hauptfynagoge ein modernisierter Gottesdienst eingeführt wurde (1344). hielt man den Zeitpunkt

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