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Jüdische Schulzeitung · 1929-08-15 · Heft 8 (15.8.1929) · page 6

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Journal
Jüdische Schulzeitung
Volume
5 (1929)
Issue
Heft 8 (15.8.1929)
Date
1929-08-15
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seite 6 Jüdische Schulzeitung. Nummer 8 Urfehde", wieder freigelassen. Bei dieser Gelegenheit wisrd vom Rate beschlossen, „daß Meister Salomon, seine Tochter und sein Knecht, damals, wie es scheint, die einzigen Juden in Soest/ einen gelben Tuchring am Rocke, das allgemeine Judenabzeüiien >m Reiche trnaen, und diejenigen Juden, welche Soest passieren, beim Rate sofort um freies Geleit einkommen und den Zehnten entrichten sollen, wie es in anderen Städten gehalten zu werden pflege. Wolle ein Jude länger als einen Tag in Soest bleiben, so müsse er ebenfalls e'.nen gelben Ring tragen." Wenn eine in Soest ansässige Familie auSstarb oder wegzog und sich dafür eine andere niederlassen wollte, so wurde die Erlaubnis immer nur auf die Zeit von zehn Jahren erteilt. So wurde 1641 den beiden Juden Nathan und Bernd erlaubt. zehn Jahre in der Stadt zu wohnen. Dafür mußten sie sofort 100 Goldgülden und dann jedes Jahr zehn Goldgülden zahlen. Von allen Aemtern und Gewerben waren die Juden ausgeschlossen, und namentlich wird in den Schutzbriefen es ihnen noch besonders eingeschärft, „nicht den Fleischhauern (Fleischern) ihre Nahrung durch Schlachten zu kürzen, sondern vielmehr, was sie an Fleisch zu ihren» Gebrauche bedürfen, von ihnen zu nehmen." Der Versuch, „in ein Amt oder in der Gemeinheit Nahrung zu tasten", wie es in den alten Geleitsbriefen heißt, wurde mit 10 Goldgülden „gebrüchtet", Dagegen war es den Juden erlaubt, auf Zinsen oder Pfänder zu leihen, und zwar dursten sie „außerhalb der Stadt soviel Zinsen nehmen, als anderwärts hergebracht, innerhalb des städtischen Territoriums aber jede Woche von einem Gulden nicht mehr als 6 Vertilge und von einer Mark 3 Beringe". „Ta nun im 16. Jahrhundert in Soest der Gulden gleich 2 Mark, die Mark aber zu 12 Schillingen a 12 Pfg., somit zu 144 Pfennigen gerechnet wurde, und der Bering gleich Vr Pfennig galt, so ergibt sich ein Zinssatz von 27Vi2 Prozent." Auch das „Leihen auf Pfänder" unterlag besonderen Vorschriften. „Von Eheleuten dursten die Juden nur dann Pfänder nehmen, wenn die Versetzung derselben mit beider Willen geschah. An leichtfertige, übelberüchtigte Personen sollte nur in den Fällen Geld auf Pfänder gegeben werden, wenn jene dafür einständen, daß die versetzten Gegenstände nicht gestohlen seien." Ein Vierteljahr vor Ablauf des Geleitbriefcs mußten die Besitzer desselben dem Bürgermeister von dem Termin in Kenntnis setzen. „Von den Kanzeln erging alsdann die Aufforderung, eiligst die Pfänder einzulösen." Wurde das „Geleit" einem Juden aufgekündigt, und er hielt sich dennoch ferner im Stadtgebiet auf. so wurde er ausgewiesen. Eine solche Ausweisung erfuhr im Jahre 1566 der Jude Nathan, der nach „Aufkündigung seines Geleites" noch in Soest verblieben und außerdem in Verdacht stand, falsches Geld in Umlauf gesetzt zu haben. Er kam ins Gefängnis und mußte, „nachdem er Urfehde geschworen", die Stadt ver lassen. Abgesehen von der „Judensteuer" waren die Juden in Soest noch, neben dt?, gewöhnlichen städtischen Abgaben, verpflichtet. Stadtdienste, Wache»» und Graben an den Festungsmauern, tun zu lassen. N»»r jüdische Aerzte, welche »nchrsach erwähnt finb, waren davon befreit, so, außer dem genannten Meister Salomon. der im Jahre 1640 hier lebende jüdische Stadtmedikus Meister Benediktus, war „von den Stadtdiensten eximirt." B. erhielt sogar von der Stadt eine freie Wohnung, „doch unter der Bedingung. darin r»nd nirgends anders auf seine Kosten eine Apotheke, 100 .Goldgülden an Werth, zu halten". — Bei der geringen Anzahl der in Soest wohnenden Juden haben diese in früherer Zeit eine Synagoge nicht besessen; ein kleiner Raum in einem Privathause diente als Bet- . saal, bis man im Jahre 1821 die jetzt' noch bestehende Im Jahre 1882 vergrößerte) Synagoge erbaute. In düst Zeit fällt auch die Entstehung der jüdischen Volksschule. Der genaue Zeitpunkt der Eröffnung der Schule ist nicht festzustellen. Ein Schriftstück vom 10. September 1827. )ie Schule betreffend, beginnt mit den Worten: „Die Ein« richtung einer guten Anstalt gehört unstreitig unter die wichtigsten Bedürfnisse. Nur durch sie kann der so gerechten Besorgnis, ächte Religiosität werde am Ende ganz ver« schwinden, wirksam abgeholfen werden." Auch wird in diesem Schriftstück bereits auf eine Verfügung wegen der Schule vom 21. Februar 1816 Bezug genommen, s» daß angenommen werden kann, daß spätestens im dritten Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts eine konfessionelle jüdische Schule in Soest errichtet wurde, die bis zum Jahre 1859 einen privaten Charakter trug und „am 16. September 1889 von der Königlichen Regierung in Arnsberg zu einer öffentlichen, staatlichen Elementarschule erhoben wurde". Die Schülerzahl betrug 42. Einen Friedhof besaß die Gemeinde schon in den ältesten Zeiten, wenigstens wird schon im Jahre 1652. „als dem Juden Abraham Selke jene Stätte als Be» gräbnisplatz angewiesen wird", vor dem Grandwegertarr „ein Judenkirchhof von altersher" genannt. So blieb das Verhältnis der Soester Juden zur Stadt bis rum Jahre 1666. Es trat auch dadurch, daß der Große Kurfürst in allen seinen Landen den „Judenschutz" „für ein fürstliches Regale" erklärte, eine Aenderung in Soest »»icht ein; denn der Stadt Soest wurde eine Ausnahme zugestanden, „daß. weil die Stadt Soest von den Steuern, so in der Grafschaft Mark beigebracht und eingewilligt werden, separat und entschieden ist, die Soester Juden auch unter die Märkischen nicht gezogen, derselben auch nicht mehr denn zween in Stadt und Börde vergleitet und selbigen anbefohlen worden, wie bisher also auch ferner sich vergleitlich zu halten und dergestalt zu leben, best sich niemand mit Fug zu beschweren haben möge." Mögen die vorstehenden Ausführungen als ein weiterer Beweis zu den vielen anderen treten, daß wir deutsche Juden ein wirkliches Heiinatrecht in Deutschland haben und. wie Gabriel Rießer sagt, „nicht eingewandert, son» dern eingeboren sind."! Bei der Wlstlellinig einpegangent Mer. Aufbau. Erziehungswissenschaftliche Zeitschrift. Heft 7,1929. Freier Schulverlag E. m. o. H.. Berlin, Lausitzer Str. 44. Jüdische Bevötterungspolink. tralwohlfahrtsstelle der deutschen erausgegeöen von der Zen« uden, Berlin 1929. Rolizen. In dem in Nr. 7 unserer Schulzeitung veröffentlichten Protokoll der Ausschußsitzung des Reichsverbandes der jüdischen Lehrervereine heißt es: „Bezüglich der Jüdischen Schillzeitung wurden Wünsche nach Erweiterung und wissenschaftlicher Vertiefung laut. Dr. Bamberger wünscht regelmäßige Literatursammelberichte für die verschiedenen für die Schulzeitung in Frage kommenden Gebiete und Ausstellung von Sachreferenten zu diesem Zwecke." Wir haben uns nun an Herrn Dr. Bamberger mit der Bitte gewandt, uns einen Arbeitsplan zu ent« werfen und Herr Dr. Bamberger war so liebenswürdig, uns folgende -Antwort zu kommen zu lassen: Für unsere Zwecke kommen meines Erachtens etwa folgende Gebiete in Betracht: 1. Allgemeine Pädagogik und Philosophie, V Geschichte der Pädagogik, des. im Rahmen der Kulturgeschichte, - iMR .. IWI.'WU

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