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Jüdische Schulzeitung · 1929-08-15 · Heft 8 (15.8.1929) · page 4

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Journal
Jüdische Schulzeitung
Volume
5 (1929)
Issue
Heft 8 (15.8.1929)
Date
1929-08-15
Page
– (sequence 4)
Language
German
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Seite 4 _ _ _ Jüdische Schulzeitung._ Nummer 8 Unverständige Eltern lassen dem Kinde jeden Willen durchgehen, sollte da das Kind nicht meinen, der Lehrer müsse es ebenso machen? Oder: die Eltern sprechen in Gegenwart des Kindes in verächtlicher Weise von der Obrigkeit, von den Arbeitgebern, von all den Faktoren, die das Kind bisher mit heiliger Scheu als etwas Höheres betrachtet hat. Wird da im Kinde nicht die Achtung vor der Autorität mit Gewalt vernichtet? Wird dann das Kind uoch Scheu vor der Schule und dem Lehrer haben? Nein, und abermals .nein! Das unverständige Elternhaus hat daS Kind verzogen unb es wird durch die Schuld der Eltern ungezogen. Die Ungezogenheit aber soll ihm in der Schule genommen werden, deshalb muß der Lehrer mit seinen Erziehungs- und Machtmitteln eingreifen. Nun ist es ein alter Erfahrungssatz: Die Strafe wirkt am besten, wenn sie der bösen Tat auf dem Fuße folgt. Bei kleineren Verfehlungen, wo die gelinderen Disziplinarmittcl ausreichen, wird man den Grundsatz immer befolgen können und befolgen müssen. Anders ist es bei solchen Taten, deren Sühnung eine körperliche Strafe notwendig macht. Allerdings halte ich auch in diesem Falle ein längeres Hinausschieben der Bestrafung für grausam und unzweckmäßig.' Nehmen wir folgenden Fall an: Ein zehnjähriges Knabe hat auf dem Wochen- oder Jahrmarkt etwas gestohlen. Er wird ertappt und die Tat kommt zur Anzeige. Am nächsten Morgen erzählen die Kinder dem Lehrer, was ihr Mitschüler begangen hat. Ta auf derartige Redereien häufig genug kein Wert gelegt werden darf, der Knabe auch leugnet, wird der Lehrer gut tun. die amtliche Untersuchung abzuwarten, die nach Wochen abgeschlossen ist und in der Regel damit endigt, daß der Knabe, der das strastvürdige Alter noch nicht erreicht hat, für seine Tat auf dem Wege der Schuldisziplin zu bestrafen ist. Ich halte die Bestrafung nach Wochen dann: 1. für verfehlt, denn nach so langer Zeit ist die Tat und ihre Strafwürdigkeit dem Jungen fast aus dem Gedächtnis geschwunden; 2. f ü r g r a u s a m, denn welche Seelenqualen mag das Kind alle Tage ausgestanden haben, wenn es sich aus dem Schulwege tagtäglich fragte: Wirst du heute die Prügel bekommen? Erzürnt kann und soll der Lehrer bei der Bestrafung seiner Schüler sein — aber grausam niemals. Aber doch halte ich einen kurzen Au'sschub bis zum Ende der Stunde das Wort. Es ist eine alte Vorschrift, und zwar eine gutgemeinte, daß der Stock in der Schule verschlossen sein soll. Namentlich sollten junge, vielleicht noch etwas übereifrige Lehrer sich die Befolgung der Vorschrift zur Regel machen. Tenn gar zu leicht verleitet das Aufbrausen oder die augenblickliche Erregung über die Tat den jungen Lehrer dazu, gleich das schwerste Geschütz hervorzuholen, wenn es bei der Hand ist. Ist der Stock aber im Schrank oder im Pult eingeschlossen, dann legt sich die Erregung schon etwas, bis man das Instrument in die Hand bekommt, und manche hart ausfallende Züchtigung wäre unterblieben oder milder ausgefallen, wenn die Vorschrift beachtet worden wäre. Nun soll gerade die Religionsstunde eine Weihestunde sein, auf die der Lehrer nicht verzichten kann und nicht verzichten will. Gott sei Tank, beseelt die Lehrer trotz vielfacher Behauptung des Gegenteils noch ein tief religiöses Gemüt und sie sehen in den heiligen Lehren das oberste Erziehung-- und Machtmittel, das seine Wirksamkeit bei richtiger Anwendung nicht verfehlen kann. Werden die Lehren ans einem religiösen Gemüt heraus in geeigneter Weise an die Kinder herangebracht, so merkt es das Kind, daß es dem Lehrer heiliger Ernst ist mit dem, was er sagt, und es geht auch ihnen ans Herz, weil es von Herzen kommt. Es hieße der Schule das Licht nehmen, wollte man den Religionsunterricht — wie es von vielen verlangt wird — aus ihr verbannen, und damit wird sich kein Lehrer, er sei denn ein für den'Radikalismus entbrannter Heißsporn, einverstanden erklären. Wohl ist die Schule Unterrichtsanstalt, aber sie ist auch Erziehungsanstalt. und jedem verständigen Lehrer sind diejenigen Stunden die liebsten, in denen er an der Veredelung des Gemüts seiner Schüler arbeiten kann. Was nützt ein noch so glänzendes positives Wissen in den verschiedenen Unterrichtsdisziplinen, das wohl auf ein scharf disponiertes Unterrichten des Lehrers und gutes Gedächtnis der Kinder schließen läßt, wenn das Gemüt leer und roh bleibt, wenn das Gebiet des Fuhlens und Wollens im Kinde unbeackert und fruchtlos daliegt! Auf die Gefühls- und Willensbildung einzuwirken, dazu eignen sich besonders die Religionsstunden und die Besprechung der ethischen Stoffe unserer Literatur im Lesebuch. Welcher Lehrer möchte sie missen? Und doch, wie oft wird der Lehrer in der Religionsstunde aus allen Himmeln gerissen, wenn es einem seiner Schüler zum Beispiel einsällt. seinen Nachbarn zu puffen oder mit einer Nadel zu stechen. Der Lehrer hat sich bemüht in streng-logischem Aufbau, der alle seine Kraft und Aufmerksamkeit in Anspruch nimmt, seine Schüler für das Heilige der Religionslehren zu erwecken, und mitten in der Lektion kreischt der Gepuffte oder Gestochene auf. Da ist der Faden der Diktion, die heilige Stimmung zerrissen. der Lehrer ist aus dem Text und die Kinder um den Segen der Besprechung gebracht. In solchem Falle kommt es oft vor. daß da der Lehrer gleich zum Stock greift, um den Uebeltäter zu strafen. Und doch halte ich auch hier die sofortige Bestrafung für unangebracht. Die Störung ist geschehen, sie ist nicht mehr aus der Welt zu schassen, ja sie wird dadurch noch größer, daß die Stcafexekution eintritt. Ter Lehrer, der vielleicht vorher die unendliche Gnade und Nachsicht Gottes klar gemacht hat. gerät selbst in Zorn, er übt keine Nachsicht, sondern straft gleich mit äußerster Strenge. In einem solchen Falle rede ich dem Aufschub der Strafe bis zur Beendigung der Stunde das Wort. Der Lehrer lasse den Uebeltäter aufstehen oder aus der Bank treten und suche dann den Faden der Entwicklung, der bei der Störung zerrissen war, wieder anzuknüpfen und fortzufahren. Ist die Stunde dann vorbei. dann ist er ruhiger geworden und dann mag die Bestrafung. die jetzt jedenfalls nicht so hart ausfällt, als sie mitten in der Stunde ausgefallen wäre, erfolgen. Vielleicht läßt sich auch die körperliche Strafe umgehen, wenn ein eindringliches Wort, eine Hinweisung auf die Störung ausreicht, um den Attentäter zur Reue über seine Tat zu bringen. Die Religionsstunde kann aber auch dazu benutzt werden, Disziplinarfälle. die außerhalb derselben begangen sind, zum Austrag zu bringen oder bessernd auf den Schüler zu wirken. Es wird zum Beispiel ein Schüler beschuldigt, unbarmherzig gegen Tiere gewesen zu sein. Beweisen läßt sich ihm nichts. Wie oft wirkt da folgendes Verfahren beinahe Wunder: Bei der Besprechung des 6. Gebotes geht der Lehrer auf die Tat. ohne Namen zu nennen ein. Er fixiert den kleinen Uebeltäter und schildert die Grausamkeit des Täters, die Angst des kleinen Vogels das Hin- und Herfliegen der Alten, das böse Gewissen des Knaben, der sich getroffen fühlt.. Wie oft gelobt sich da so

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