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Jüdische Schulzeitung · 1928-04-15 · 4 (15.4.1928) · page 6

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Journal
Jüdische Schulzeitung
Volume
4 (1928)
Issue
4 (15.4.1928)
Date
1928-04-15
Page
– (sequence 6)
Language
German
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Seile ß Jüdische Schulzeitung. .. Nummer 4 Die Behandlung des Eides im Religionsunlerrichk der Volksschule. Von Konrektor I. Speyer. Frankfurt a. M. Keine Untugend ist von den Erziehern und Völkern der verschiedensten 'Zeiten so scharf und bedingungslos verurteilt worden wie die Luge, keine Tugend so hoch geachtet worden, wie die Wahrhaftigkeit. Der alte Perser lehrte sein Kind aus der ganzen Sittenlehre nur die Wahrhaftigkeit. Die Griechen, die ihren Göttern soviel ungestraft erlaubten, verurteilten sie für einen Monat dazu, ein Jahr im Tartarus zu liegen und neun Jahre Qualen zu dulden. Lüge und Diebstahl floh der Altdeutsche mehr als Wunden und Tod. und das deutsche Turnier war dem Lügner so gut versperrt wie dem Mörder. Zahllos sind die Denk und Siunsprnche, die Aussprüche von Propheten. Philosophen. Pädagogen und Dichtern, welche die Wahrhaftigkeit preisen und die. Lüge verdammen. Als Pnthagoras einst gefragt wurde: „Was macht den Menschen Gott ähnlich?" antwortete er: ..Die Wahrheit". In den Sprüchen Salomos 12. 19 heißt es: „Die Lippe der Wahrheit besteht für immer, für einen Augenblick die lügenhafte -Zunge." Der Prophet Secharja sagt (8. 16): „Dieses sind die Dinge, die ihr tun sollt: Redet Wahrheit einer mit dem andern, in Wahrheit und znnl Frieden haltet Gericht in euren Toren." Die Philosophen Kant und Schopenhauer bezeichnen die Wahrhaftigkeit als die Grnndtugend. und Berthold Auerbach schreibt: „Bin jung gewesen und alt geworden und habe nicht gesehen, daß ein unwahrer Mensch oder gar ein solcher, der sich nicht vor der positiven Lüge scheut, das erstrebte gute Ende genommen." Und der Pädagoge Kehr sagt in seiner „Praxis der Volksschule": „Die Wahrheit ist nicht bloß göttlich, sondern sie macht auch göttlich, sie heiligt das Herz, ist das Zeugnis einer reinen Seele und der Harmonie mit Gott und dem Menschen." Trotz der hohen Bedeutung. welche die Wahrheit für den einzelnen Menschen und die Gesamtheit hat, wird ihr heute lange nicht mehr die Achtung und Wertschätzung gezollt, welche ihr gebührt. Im Gegenteil. Wahrheit und Wahrhaftigkeit und in Verbindung damit Treue und Redlichkeit sind immer mehr im Abnehmen begriffen. In dem gesellschaftlichen Verkehr. im Umgänge mit Freunden und Bekannten sind Falschheit und Unaufrichtigkeit cht gang und gäbe. Wie weit das Wahrheitsbewußtsein in dieser Hinsicht gesunken ist. erhellt daraus, daß die sogenannten konventionellen Lügen in gelvissen Gesellschaftskreisen gern dazu als unentbehrlich und auch als statthaft betrachtet werden. Aber auch in der Politik, im Handel. Wandel und Verkehr sind Heuchelei. Lug und Trug leider nur zu oft an der Tagesordnung. Die Zeiten, wo hier „ein Mann, ein Wort" war. sind längst vorüber. Genuß. Reichtum und Ansehen sind die Götzen, die unsere Zeit anbetct, unb Lug und Trug sind die Opfer, die man ihnen darbringt. um sich ihre Gunst zu erhalten. Wenn man in den Tagcsblättern die Berichte über Gerichtsverhandlungen verfolgt, so muß man geradezu erschrecken über die Unsumme von Fällen, welche falsche Aussagen zum Gegenstände haben; man muß erschrecken über die Raffiniertheit. mit welcher die Menschen einander zu belügen und zu betrügen snchcn. Aber nicht nur die Lüge, auch der Meineid, diese „Wurzel- und potenzierte Lüge", wie Jean Paul sie nennt, hat für die heutige Menschheit nichts Abschreckendes mehr. Bon Jahr zu Jahr mehren sich die Fälle, in denen die Gerichte Verurteilungen wegen Meineid aussprechen müssen. - Selbst jugendliche, der Schule kaum entwachsene Personen, findet man nicht selten vor den Schranken des Gerichts wegen Meineids angeklagt. Es scheint so. als gehe dem Volk nach und nach die Scheit vor dem Meineid verloren, und als betrachte es denselben nur als ein Vergehen wie so viele andere, und nicht als einen Frevel an dem allwissenden und gerechten Gotte. Eine solche religiöse und sittliche Verirrung ist aber tief zu beklagen, .denn sie muß unbedingt den Ruin eines Volkes hcrbeiführen. wenn nicht mit starker Hand rettend eingegrissen wird. In welcher Weise aber kann hier geholfen werden? Vier Faktoren sind es. welche absichtlich und planmäßig auf die Erziehung der Menschen einwirken: Familie, Schule. Religionsgemeinschaft und Staat. Alle vier tragen gemeinsam die Verantwortung für die 'Folgen der Erziehung. und alle vier haben, sobald Schäden und Gebrechen -zutage treten, die unabweisbare Pflicht, zu prüfen, wo Versehen im Werke der Erziehung vorliegen und wo die besserrldc Hand angelegt werden kann. Auch die Volksschule kanu und darf sich dieser Verpflichtung nicht entziehen und muß sich die Frage vorlegen: Was kann geschehen, um der traurigen Ueberhandnahme der Meineide im Volke zu steuern? Es liegt in der Natur der Sache, daß der Einfluß der Volksschule und ganz besonders der jüdischen Volksschule, in dieser Hill sicht stets nur ein geringer sein kann und wird. Der Lehrer ist und bleibt in erster Linie nur Lehrer und kann, selbst wenn sein Unterricht noch so er zichlich wirkt, bei der kurzen und beschränkten Zeit, welche ihm zu Gebote steht und bei der großen Zahl von Individuen, welche er zu erziehen hat. unmöglich Resultate erzielen, welche den Stürmen des späteren Lebens standhalten. Dazu kommt noch, daß die Tätigkeit der Schule nur zu oft durch Maßnahmen des Hauses, der Familie gehindert und untergraben wird. Trotzdeni soll und darf die Volksschule nicht mutlos verzagen, sondern muß stets mit neuen Hoffnungen und neuer Kraft die Hand an den Pflug legen; fallen auch viele Samenkörner auf den harten Weg und werden von den Leuten zertreten. so tragen doch andere auch hundertfältige Frucht. Schreiten wir mm zur Beantwortung der oben gestellten Frage: Was kann die Volksschule tun. um der traurigen Ueberhandnahme des Meineids zu steuern? oder in Anlehnung an unser Thema: Wie ist der Eid im Rcligionsunterrichr der Volksschule zu behandeln, damit er dem Menschen auch nach der Entlassung aus der Schule als etwas Heiliges. Unverletzliches erscheint? Die Behandlung des Eides fällt in der Hauptsache dem Religionsunterricht zu. welcher sich ja bei der Betrachtung des 3. Gebotes direkt mit dem Eide zu beschäftigen hat. Es sind den Kindern an dieser Stelle nicht nur eingehende Belehrungen über Wesen. Arten und Formen des Eides zu geben, sondern ihr Gefühl und Wollen ist aucl) in nachhaltigster Weise anzuregen. Es ist dies um so notwendiger, da das Gericht den Eid seines religiösen Charakters entkleidet und zur Zivilsache gemacht hat. Das Gesetz verlangt nicht mehr, daß vor Abte gung des Schwurs eine Eidesermahnung durch den Geistlichen stattfindet. Der Zeuge wird in den Saal gerufen, und der Richter nimmt ihm den Eid ab. was leider sehr oft in rein geschäftsmäßiger Weise geschieht und znm Teil auch geschehen muß, da bei der übergroßen Anzahl von Eiden, welche heute geleistet wird, zu besonderen Belehrungen und Ermahnungen keine Zeit übrig bleibt. Es ist dies sehr zn bedauern und da das Leben so wenig tut, die Heiligkeit des Eides zu wahren, so muß

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