Mannheim
Compact Memory

Jüdische Schulzeitung · 1927-05-15 · 5 (15.5.1927) · page 6

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Schulzeitung
Volume
3 (1927)
Issue
5 (15.5.1927)
Date
1927-05-15
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
94% known words query
IRI
…/2825247-2825287-2825292--0183-2825768
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Seite 6 Jüdische Schulzeiücng. Nummer:> Maxime gelten, „nur solche Stoffe auszuwählen,' die dem Alter und der Fassungskraft entsprechen und geeignet sind, die kindlichen Kräfte zur Entwicklung zu bringen." Auf den Religionsunterricht übertragen: Hebräisch Lesen erst beginnen, wenn das Kind deutsch lesen kann. Die Geschichten der Bibel nach dem Gesichtspunkt wählen, ob sie Apperzeptionen im kindlichen Erleben finden. Bibelübcrsetzen vor dem Gebetübersehen. Wir zwängen auch in den höheren Schulen die Jugend zu früh in das Denken, die Sprache, in das Streben und Handeln der Erwachsenen hinein. Keine Methode, auch nicht die beste, kann erzeugen, was die natürliche Entwicklung nicht hergibt. „Der Einzellehrplan soll nur soviele Unterrichtsstoffe vorsehen, als der Stand der Klasse, die Gründlichkeit des Unterrichts, die richtig verstandene Eigentätigkcit der Schüler, die crfolgsichernde Befestigung des Erarbeiteten und Gelernten und dessen erziehliche Auswertung zulassen." Im Vergleich mit früheren Lehrplänen, besonders dein Münchner, läßt sich eine Abkehr von naturwissenschaftlichen Stoffen und eine starke Betonung der gesinnungsbildendeir Fächer — des Religions- und Geschichtsunterrichts — seststellen. Die biblische Geschichte mit den leuchtenden, die Kinderscele und den Willen bewegenden Gestalten der Patriarchen, des Moses, der Propheten, der Glaubenszeugen wird in jedem Lehrplan Mittel- und Kernpunkt bleiben. 4. „Mittel und Zweck des erziehenden Unterrichts sind Schulung und Bildung." Der Unterricht, der das Kind mit geeigneten Bildungsgütern in Berührung bringt, soll erreichen, daß es die dargebotenen" Bildungswerte — besonders die religiös-sittlichen Werte — mit starker Gefühlsbewegung aufnimmt und bejahend erlebt. Die Bildungswerte werden zu Pcrsönlichkeitswerten gestaltet. 5. Die Staatsregierung hat eine Lehrordnung, nicht einen ins Einzelne gehenden Lehrplan geschaffen. Dies gewiß in der Erwägung, daß der Lehrer zur ersprießlichen Berufsarbeit eine gewisse Bewegungsfreiheit notwendig braucht. Der Lehrer wird mit bewußter Absicht zum Erzieher erhoben. Aber cs wird von ihm auch ein weit höheres Maß von Pflicht verlangt. 6. Neben der dem Lehrer gewährten Freiheit halten wir das Emporhebcu der Unterrichtsfächer zu „Bildungssächern", des Lehrstoffes zu „Bildungswcrten" als das Beste, was die Lehrordnung gibt — und als das' verpflichtendste, was sie von uns verlangt. Ins Religiöse übersetzt: „Die Heranwachsende jüdische Jugend muß befähigt werden, die Lebensaufgabe der älteren Generation auf allen Gebieten des religiösen, sozialen und des Gemeindelcbcns zu übernehmen und weiterzusühren." Die katholische Forderung lautet: Erziehung „zu einem selbständigen christlichen Leben nach den Vorschriften der Kirche". Die evangelische Forderung: „Die Kinder zu frohen und dankbaren Bekennern ihres Glaubens zu erziehen, sie etwas spüren und erkennen zu lassen von dem Segen der Gemeinschaft des Glaubens, daß sie treue Glieder ihrer Kirche werden, die nimmermehr wanken und weichen von ihrem Bekenntnis." Beispiele jüdischer Zielsetzung habe ich anfangs gegeben. Ich schließe diesen Richtlinien aufstellenden Teil mit dem Hinweis auf meine einleitenden Worte und einigen Hochgedanken, die Ministerialrat Lex „Der neuen Lehrordnung zum Geleit" auf den Weg mitgegeben hat: „Haben wir uns in früherer Zeit hauptsächlich um die Ausbildung des Verstandes bemüht, so müssen wir heute und künftig der Förderung des Gemütes und de-? Willens nicht weniger Sorgfalt zuwcndcn." Ich liebe das Kind. Darum wende ich mich ab von der Erziehungsart, die nur «auf Mißtrauen begründet ist, die sich mit Vorliebe den dunklen Seiten des Men scheu zuweudet und darauf gerichtet ist, an den Schwächen des Jugendlichen herumzukurieren. Diese Art Erziehung soll abgelöst werden durch eine schönere, die die auf wärtsstrebendeu Kräfte im Menschen begrüßt, die sich müht, ihnen den Weg nach oben sreizumachen, die daran glaubt, daß die entwickelten guten Keime nach und nach die niederen Triebe überwuchern werden. Solchen Erziehergcist wünschte ich jeder Schule. Tann wäre überall ein Grundgedanke der neuen Lehrord« nuug verwirklicht: Erziehen heißt organisches Wachs, tmn lauschen. II. Die Lehrordnung nennt als Teile des Religionsunterrichtes zur Erarbeitung des religiösen Bildung s gutes: Biblische Geschichte, Katechismus, Kirchengeschichte, Kirchenlied. Für den israelitischen Religionsunterricht werden an deren Stelle treten: Biblische (Geschichte, Jüdische Geschichte — Hebräisch: Lesen, Bibel- und Gcbetübertragung — Religionslehren. Das Aufgabengebiet des Israelitischen Religionsunterrichts ist umfangreicher' durch die Notwendigkeit, den Schülern Kenntnisse und Fertigkeiten der hebräischen Sprache beizubringcn, sind methodische Forderungen gestellt, die sonst nicht im Aufgabenbereich der Volks¬ und Grundschule liegen. Trotzdem stand weniger Zeit in den Schulen zur Verfügung, als dem Religionsunterricht der christlichen Bekenntnisse. Wir haben uns wiederholt darüber unterhalten, ob es notwendig und ob es möglich ist, mindestens die gleiche Stundenzahl wie für den christlichen Religionsunterricht anzusetzen. Die Notwendigkeit wurde in den letzten Jahren nicht bestritten, die Durchführung scheiterte im Vorjahre trotz der damals geringen Stundenzahl. Sie bietet jetzt noch größere Schwierigkeiten, da die Lehrordnung für viele Klassen eine Erhöhung der Stundenzahl für den Religionsunterricht Vorsicht. Hl. Ich verweise auf meine Darlegungen im ersten Teil und gestatte.mir, folgende Anregungen zu geben: 1. Der Lehrplan für den Religionsunterricht an den Münchner Schulen sollte unter Berücksichtigung der in der Lehrordnung für die bayerischen Volksschulen vom 15. Dezember 1926 enthaltenen Richtlinien einer Ueberprüfung unterzogen werden. 2. Die Schaffung eines Landcslehrplans für den israelitischen Religionsunterricht in Bayern möge bei den zuständigen Stellen angeregt werden. Dem Schulausschuß unterbreite ich folgende vom Lehrerkollegium gebilligten Anträge: 1. Die Zahl der Stunden für den israelitischen Religionsunterricht soll möglichst die gleiche sein, die in der Stundentafel der bayerischen Lehrordnung festgesetzt ist. Zum mindesten ist die Stundenzahl in den Klassen zu erhöhen, für die die neue Lehrordnung eine Erhöhung der Stunden vorsieht. 2. Da eine Zusammenlegung von Unterrichtsabteilungen wegen der großen Entfernung der Schulen nicht möglich ist, sollen unter der Voraussetzung der technischen Durchführbarkeit kleine Klassen fs

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.