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Jüdische Schulzeitung · 1927-04-15 · 4 (15.4.1927) · page 6

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Schulzeitung
Volume
3 (1927)
Issue
4 (15.4.1927)
Date
1927-04-15
Page
– (sequence 6)
Language
German
Belongs to
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Seite fi Jüdische Schulzeitung. stummer u Es foliit eine ausführliche Aussprache. L e v n als Vertreter der ..Achawa" berichtet über die derzeitige Lage derselben und über die W'rkuua einer Fusion -wischen der A. sowie der übrigen Hilfskassen und der Zentralhilfskasse. Grundsätzlich ist er für die Schaffung der 3. H- K. Die Meinungen über die Zweck,uätzigkeit der Fusion, über die Möglichkeit zwangmeiser Leistungen zur Kaste und äbnliche Fragen geben weit auseinander. Da eine Klärung nicht zu erreichen ist. wird beschlossen, diese Fragen in den Landes- und Provinzialvereinen vorberaten zu lassen und Beschlüsse an die Verbandstagung zu leiten. Für die Nebcrgangszeit soll durch eine Umlage von 5 Mark pro Mitglied eine 3 w i s ch e u - H i l f s k a s s e für augenblicklich dringliche Bedürfnisse geschahen werden. Diese Umlage ist tunlichst bis 1. Marz 1927 abzuführen. Nack Dankesworten an die Versammelten unb einem „Auf Wiedersehen in München" schließt der Vorsitzende nachmittags 6.50 Uhr die Sitzung. Jaffö. Nachtrag zum Verbandsprotokoll. Plan für die Zentralhilfskafse des jüdischen Reichslehrerverbandes. 1. Name: Achawa — 3entralhilfskasse des jüdischen Reichslehrerverbandes. 2. 3 weck: Die Kasse bezweckt, den Mitgliedern des jüdischen Reichslehrerverbandes. sowie deren Hinterbliebenen, in Notlagen einmalige oder laufende Beihilfen oder Darlehen zu gewähren. In besonderen Füllen können auch frühere Angehörige der Verbandslehrervereine aus der Kasse Unterstützungen erhalten. 3. Mitglieder: Jedes Mitglied des jüdischenNeichslehreroerbandes ist zugleich ordentliches Mitglied der 3. H.K. Als autzcrordcntliche Mitglieder gelten Vereine und Gemeinden, die der Kasse einen jährlichen Beitrag von mindestens Mk. 30.— oder eine einmalige Spende von mindestens Mk. 300,—, sowie Einzelpersonen, die der Kasse einen jährlichen Beitrag von mindestens Mk. 10.— oder eine einmalige Spende von mindestens AU. 100,— zuweisen. 4. Beitrag: Jedes Mitglied eines dem jüdischen Reichslehrerverbandes angeschlossenen Lehrervereins hat. sofern es nicht einer bezirklichen Lehrer-Hilfs- und Pensionskasse angehört. einen jährlichen Betrag von Mk. 12.— in Halbjahresraten an die Kasse zu zahlen. (Bezgl. des Jahresbeitrages der Mitglieder einer bezirklichen Lehrerhilfskasss f. Abs. 8). Jedes ordentliche Mitglied hat auherdem bei seinem Eintritt in die Kasse einen einmaligen Beitrag von Mk. 10.— zum Grundfonds zu zahlen. 5. Leistungen der Kasse: Die Leistungen der Kasse werden in jedem einzelnen Falle nach Lage der Verhältnisse des Antragstellers und nach Stand der Kasse bestimmt. Ein Rechtsanspruch auf die Leistungen der Kasse besteht nicht. — Gegen den Bescheid des Vorstandes auf ein Unterstützungs- oder Darlehnsgesuch ist Berufung an den Verwaltungsrat der Kasse zulässig, der endgültig entscheidet. 6. K a sse n 0 rd nung: Die Kasse gliedert sich in folgende vier Abteilungen: a) Unterstützungsfond — erhält alle laufenden Einnahmen. b) Dar lehn sfond — (Adler-Fond) erhält *A aller Kapitalszugänge der Kasse (Beiträge von Mk. 100 an), die dafür besonders bestimmten Zuwendungen und l/i aller Zuweisungen und Vereinbarungen mit andern Lehrerhilsskassen. c) Grundfvrd — erhält 3,4 aller Kapitalszugänge und die dafür besonders bestimmten 3ugänge. d) Verpflichtungsfond — erhält 3A aller aus Fusion von Bezirkskassen mit der 3- H. K. bieser überwiesenen Kassenvermögen. 7. Verwaltung: Die Kasse wird von einem Vorstand aus 5 Mitgliedern und einem Verwaltungsrat, bestehend aus je einem Mitglied aller Vereine des jüdischen Reichslehrerverbandes, verwaltet. Von den fünf Vorstandsmitgliedern müssen drei ihren Wohnsitz am Sitz der Kasse haben. Die Delegiertenversammlung des Lehrerverbandes vertritt die Stelle der Generalversammlung der Kasse. 8. Verhältnis der Vezirkskasse zur Z.H.K.: Die Mitglieder der bezirklichen jüdischen Lehrerhilfs- und Vensionskasien sind zugleich Mitglieder der 3- H. K. haben an die Z. H. K. nur einen Jahresbeitrag von Äl. zu zahlen. Sie können von der 3- H. K. im Bedarfsfälle nur einmalige Beihilfen und Darlehen erhalten. 9. F u s i 0 n von bezirklichen Kassen in i t d e r 3- H. K.: Die Fusion einer Bezirkskasse mit der 3. H. K. erfolgt auf der Grundlage, dasz oas gesamte Vermögen der Bezirksknsse an die 3- H. K. übergeht und die 3- H- K. vom Tage der lleberweisung' an die Erfüllung aller iatzungsmäbigen Verpflichtungen der Bezirkskasse gegen ihre vor. handenen Mitglieder und Pensionäre nach versicheruaas« mathematischer Berechnung übernimmt. Von dem Verrcch. nungsvermö-'en bleibt >,'« des Betrages ausgeschlossen, der dem Darlehnsfond der 3- H. K. zufüllt. Die Mitglieder der übernommenen Bezirkskaste zahlen die vollen Beiträge der ordentlichen Mitglieder der 3- H. K. und geniesten die vollen Rechte derselben neben ihren Sonderansprüchen aus Abs. 1. 10. Achawa und 3- H- K.: Die bisherige Achawa tritt auf Grund der vorstehenden Bestimmung in Fusion mit der 3- H. K. (neue ''Achawa). Bericht über die Jahrestag,mg des Vereins israelitischer Lehrer in Schlesien am 19. Dezember 1826 in Breslau. Fast vollzählig ist die jüdische Lehrerschaft zu ihrer dies, jährigen Generalversammlung erschienen. Der imposante Ein« druck dieser feierlichen Tagung wurde durch die zahlreichen Ehrengäste erhöht, darunter Vertreter der Breslauer Gemeindebehörden. das Rabbinats, des Dozentenkollegiums des jüdischtheologischen Seminars, des Gemeinde-Verbandes Breslau« Liegnitz und anderer Organisationen. Der Vorsitzende. Koll. Bahr, eröffnet die Sitzung und nach einleitenden Vegriitzungsworren gedenkt er der werten Kollegen. die die Freude hatten, im letzten Bereinsjahr ihr siebenres Jahrzehnt zu überschreiten. Koll. Fleischhauer -Breslau und Koll. R a w i t s ch e r - Kreuzburg. Letzterer war so glücklich. am 70. Geburtstag auch sein ölstähriges Amtsjubiläum feiern zu können. Der Vorsitzende betont den oft genug dornenreichen Inhalt einer 5,0jährigen Amtstätigkeit des' Kultusbeamten, den nur Gott kennt. Und Gott ist es, der dem Beamten unsichtbar einen Kranz um das Haupt windet, den Keifer Thora, die Krone der Thora. Alsdann widmet er dem gesegneten SJIßtrCcn des jüngst Heimgegangenen Mirbeariinders unseres Vereins und dessen lanajähriaen Vorstandsmitgliedes, des Koll. Albert Herbst herzliche Morte der Anerkennung und der Dankbarkeit. Wehmütig und sorgenvoll durchziehe es die Lehrerhcrzen, wenn sie die alten Kämpen abziehen. doch keinen zureichenden Ersatz einziehen sehen. Mangel überall, es fehle an führenden Kräften, es fehle überhaupt an Nachwuchs. Die Erundstiminung des jüdischen Lehrers und Kultusbeamren fei die Depression. Wer könne die Werte ermessen, die dadurch dem Judentum verloren gingen? Doch nicht verzweifeln. Es müsse immer noch gehofft werden, dag infolae gesicherter Anstellung. Besoldung und Versorgung nach staatlichem Vorbild die Zustände gebessert werden könnten. Der Vorsitzende empfiehlt der Lehrerschaft, der „Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaft des Judentums" als Mugl-edc? beizutreten. Es werden Schritte getan, dast den Lehrern eine Bertragsermäfjigung bewilligt werde. Nach den üblichen Begrünungen und Dankcsworteu feilen» der erschienenen Ehrengäste referiert Herr Seminardozent Lewkowitz über das Verbandsthema: „Was kann die moderne Religionswissenschaft unserem Neligionsuitterrich, leisten". Seine Ausführungen, die die Lehrerschaft über «SU einschlägigen Fragen orientiert und unter Hinweis auf vre reiche Literatur eine Fülle von Anregungen bieten, machen aui die Zuhörer eine» tiefen Eindruck. Am Schlüsse betont er. Latz uachdibtischer Geschichtsunterricht — schon wegen der Ausernandersetzung mit andern Religionsgemeinschaften — ohne ftenm* nis allgemeiner Religionswissenschaften nicht ausreichend erteilt werden könne. Die Religionswissenschaft biete vor allcnr die Möglichkeit, die Eigenart und Erhabenheit der jüdischen Religion zu erkennen und zu erfassen und deren Üeberlegeuben über andere religiöse Systeme zu bewundern. Jeder Lehrer möge sich je nach Neigung und Begabung in die Religionswissenschaft vertiefen und nicht aufhören, darin zu forschen. Es referierte sodann Koll. Czollag über das Thema: ..Wie kann der neue amtliche Lehrplan für den jüdischen Religionr-

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