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Jüdische Schulzeitung · 1927-04-15 · 4 (15.4.1927) · page 4

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jüdische Schulzeitung
Volume
3 (1927)
Issue
4 (15.4.1927)
Date
1927-04-15
Page
– (sequence 4)
Language
German
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^i’tte 4 ^zu8l^^^cyulz?llllng7 wie unbegründet das antisemitische Gerede von der körperlichen Inferiorität der Juden geworden ist. Ob wir nun eigene Sportgruppen innerhalb des Jugendvereins gründen, oder unsere Jugend veranlassen, den paritätischen Sportvereinen beizutreten, kann nur von Fall zu Fall unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse entschieden werden. Wir in Lbg. haben das eine getan nnd das andere nicht gelassen. Unsere Jugend ist in die Lbg.er Sportvereine eingetreten, außerdem kommt sie jeden Dienstag abend zu Sport und Spiel zusammen. Ans jeden Fall muß unsere Jugend, die tagsüber in dumpfen Räumen sich aufhält, durch Spiel nnd Sport auch körperlich erstarken. Das wäre in großen Zügen das Programm eines jüdischen Jugendvereins. Die eiivas schwierige Lokalsrage ist mit gutem Willen und mit Unterstützung der Gemeinde und Privater zu lösen. Daß mit der Gründung und Erhaltung von Jugendvereinen das große Problem der jüdischen Jugendfürsorge nicht gelöst ist, ist leicht zu verstehen. Nur einige Stich- Worte: Gründung und Unterstützung von Lehrlingsheimen, Unterstützung von Vereinen, die zur Erlernung eines Handwerks behilflich sind, Empfehlung der Ahlencer Anstalt, der Haushaltungsschulen, Unterbringung und Betreuung der sittlich gefährdeten nnd auch der geistig minderwertigen Jugend usw. Sie sehen, wie unendlich viel es noch auf dem Gebiet der jüdischen Jugendfürsorge zu tun gibt. Manches ist schon geleistet worden. Gerade in den letzten Monaten hat die jüdische Jugendbewegung große Fortschritte gemacht. Alle Richtungen, alle Parteien suchen die Jugend zu gewinnen. Gehen auch wir mit Freudigkeit an das nicht leichte Werk. Kämpfen wir gegen die Vereinsamung, Verlassenheit und Verlorenheit unserer jüdischen Jugend. Unser Endziel muß sein: Unsere Jugend, die uns zu entgleiten droht, zu halten und zu stolzen, aufrechten Juden zu erziehen. Seien wir Lehrer der Jugend ein Freund; denn weder Schule, noch Wohltätigkeit, noch Gesetze können so viel tun wie ein Freund für einen Freund. So umfaßt diese Arbeit ein weites Gebiet, unabsehbar und gewaltig. Immer mehr drängt sich, von der Rot der Zeit geboren, in uns die Erkenntnis ans: Wir müssen mit ganzer Kraft an der Jugend arbeiten. Diese Arbeit muß eine planm ä ß i g e, ernste, groß angelegte jüdische Kulturarbeit werden. Wir sind in einer Zeit der Veränderung und Verschiebung, die alles durcheinandergewürfelt hat. In dem Wirrwarr ist uns die Jugendseele abhanden gekommen. Aber wir wollen sie suchen! Und wir werden sie finden! Hans Thoma hat einmal einen Sämann gemalt; fröhlich schreitet er über sein Feld. Solche Säleute wollen auch wir jüdischen Lehrer sein. Das FAd ist kostbar, unsere Jugend; möchte auch der Same und die ausgehende Saat köstlich sein zum Wohle und Heile des Judentums. Anregungen und Anträge für den israelitischen Neligionsnnterricht an den Schulen in München im Anschluß an die Lehrordnung für die bayerischen Volksschulen. Auszug aus einem Referat*), erstattet in der Sitzung des Schulausschusses der israelitischen Kultusgemeinde am 16. Februar 1927 von S. Dingfelder, Oberlehrer. Die lauge erwartete und in vieljähriger Arbeit vorbereitete Lehrsrdnung für die bayerischen Volksschulen *) Die unter .." angeführten Sähe sind der Lehrordnung und der Einführung in die Lehrordnung entnommen, welche Herr Ministerialrat Lex dem Landesiäiulbeirat oorlegte. wurde sämtlichen an den Volksschulen wirkenden Lehrkräften als Richtlinien für ihre Lehrer- und Erzieherarbeit hinausgegeben. Sie tritt mit dem Beginn des Schuljahres 1927/28 in Kraft. Von diesem Zeitpunkt an lyerden alle bisher geltenden Lehrordnungen und Lehrpläne außer Wirksamkeit gesetzt. Ob diese ministerielle Verordnung rechtlich auch auf die Lehrpläne für den jüdischen Religionsunterricht anzuwenden ist, wird fraglich, wenn nicht zn verneinen sein. Da aber auch der Unterricht in der jüdischen Religion für unsere jüdische Jugend ein Pflichtgegenftand ist, dem der Staat die gleiche Fürsorge zuweydet wie dem der christlichen Bekenntnisse, so ist es unumgänglich, unseren Lehrplan den Forderungen anzupassen, die als Leitgedanken für die Schulung»- und Bildungsgütcr die Wege zum Erziehungsziel der Volksschule aufweisen. Wir werden sogar weitergehcn dürfen und werden auch den Religionsunterricht an den höheren Schulen nach solchen Leitgedanken auf- und ausbauen müssen. Die katholischen und protestantischen Kirchenbehörden haben ihre Lehrpläne der Lehrordnung organisch eingestigt. Ich halte es für eine der Ausgaben des Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden, Anregung zur Schaffung einer Landeslehrordnung im Sinne und im Rahmen der Lehrvrdnung für die bayerischen Volksschulen zu geben. Daß Landeslehrpläne trotz aller religiösen Verschiedenheiten möglich sind, beweisen Württemberg und Baden, in der letzten Zeit auch Preußen mit einem Lehrplan für die höheren Schulen; daß Landeslehrpläne noNvendig sind, wird jeder Rcligionslehrer an'Mittelschulen und Lyzeen bei der Aufnahme der Kinder aus den Volksschulen zu geben.' Wenn in der Gemeinde München zuerst Vorarbeit geleistet wird, so kann diese nur wertvoll sein, weil wir hier größere Schülerzahlen, verschiedene Schulsysteme, aber auch verschiedene religiöse Richtungen zn beachten haben. In Form eines Rahmenlehrplanes mit Minimalfordernngen, die erfüllt werden können und müssen, können wir diesen Faktoren gerecht werden. Ohne religiöse Bedenken können wir Inden das „Ziel der Erziehung — die im richtigen Gleichmaß entwickelte Persönlichkeit, die religiös und sittlich, deutsch und sozial empfindet, bcuft und handelt" auch als das Erziehungsziel dem jüdischen Religionsunterricht voranstellen. Mit diesem Ziel entsteht kein Widerspruch, wenn wir dem Religionsunterricht besondere Allsgaben zuweisen, die in der Erziehung zum Jüdisch-Religiösen liegen. Unsere Jugend muß für die religiöse Gemeinschaft des Juden'? tums erzogen werden. Wir werden deshalb für das Ziel des Religionsunterrichts eine besondere Formulierung suchen. Der Frankfurter Lehrplan (1909) bestimmt: Der israelitische Religionsunterricht verfolgt das Ziel, die Schüler entsprechend ihrer geistigen Entwicklung mit Verständnis für den Lehrinhalt und d-e Ueberzeugllng von der Wahrheit der jüdischen Religion zn erfüllen und die zn lebendiger Teilnahme am Leben der Gemeinde, zu befähigen. Die von Rabbinat und Lehrerkollegium München ansgestellten Leitsätze (Mai 1924) verlangen ins Einzelne eingehend: 1. Kenntnis der Geschichte, des Lehr- und Glauüensinhalts, der religiösen und sozialen Einrichtungen und der Sittenlehre, 2, Vorbereitung zur Teilnahme am Gottesdienste, sowie am Gemeindeleben,

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