Jüdische Schulzeitung
- Journal
- Jüdische Schulzeitung
- Volume
- 1 (1925)
- Issue
- 1 (15.10.1925)
- Date
- 1925-10-15
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 6 . Jüdische Schulzeitung. Nummer l — Die wirtschaftlichen Umwälzungen haben viele unserer Kollegen zur Flucht aus dein Beruf veranlaßt, so daß auch dadurch, ein. starker Mangel an Lehrern und Beamten sich fühlbar nracht, der noch vergrößert wird durch die Versagung der Niederlassungserlaubnis an Ausländer, die bekanntlich ein nicht geringes Kontingent ganz besonders zu der Beamtenschaft in den kleinsten Gemeinden gestellt haben und noch stellen. Schließlich hat sich /der Bedarf an vielseitig ausgebildeten Persönlichkeiten auch noch dadurch vergrößert, daß selbst die Großgemeinden bitvdf) ihre finanziellen Schwierigkeiten dazu gezwungen werden, ihre Arbeitskräfte-— sogar nach dem System des Achtstundentages — anszunutzen und viele Aemter, ganz besonders das des Kantors und Religionslehrers, auf eine Person zu vereinigen. So glaube ich Ihnen gezeigt zu haben, daß erstens der Bedarf an jüdischen Volksschullehrern sichzusehends verringert — daran kann auch die Gründung einiger weniger Volksschulen in Großgemeinden wenig ändern — daß aber andererseits die jüdische Gemeinschaft von Jahr zu Jahr mehr — nennen wir sie einmal so — Universalbeamte, d. h. Religionslehrer, Kantoren, Prediger und Kultusbeamte beanspruchen wird. Und welche Kenntnisse und Fähigkeiten werden von diesen Beamten gefordert werden? Als selbstverständliche Voraussetzung eine vollwertige, der der Volksschullehrer völlig gleiche pädagogische Vorbildung. In welcher Weise diese erworben werden soll, ob auf den allgemeinen, ob auf besonderen Pädagogischen Akademien — die Lösung dieser Frage ist von sekundärer Bedeutung, braucht uns wenigstens hier und heute noch nicht zu beschäftigen. — Was wir aber zweitens von dem jüdischen Lehrer, dem eigentlichen Religionslehrer, wie er heute wirken muß, unbedingt verlangen müssen, das ist neben seiner pädagogischen seine gründlichste, bestmögliche rcligionswissenschaftliche und hebräisch-sprachliche Vorbildung. Ich kann mich in dieser Beziehung auf die Ausführungen des verehrten ersten Referenten beziehen, unterscheide mich von ihm wohl nur bezüglich der Menge der Kenntnisse in den rabbinischen Schriften und in bezug auf die Vorbildung im Hebräischen. Hier wünsche ich die vollkommene Beherrschung der Sprache der Bibel und der Gebete. Frei von dem alten Uebersctznngssystem muß der jüdische Lehrer m. E. die hebräische Sprache als solche sich gründlichst zu eigen machen, um einen modernen hebräischen Sprachunterricht erteilen zu können, nachdem nufere alten Unmethoden so schmählich versagt haben. Auch dies näher auszuführen, ist hier nicht 'die passende Gelegenheit. — Weiter braucht der bezeichnete Univcrsalbeamte eine ausgiebige kantorale bezw. musikalische Vorbildung. Wie gering und mangelhaft diese in den alten Seminaren war — die Klagen 'darüber sind so oft erhoben worden, und so bekannt, daß ich mir die. Wiederholung ersparen kann. In den zukünftigen Bildungsanstaltcn muß diese Ausbildung der des Lehrers vollkommen gleich bewertet werden. Selbstverständlich kann kein Zwang ausgeübt werden; nur wer Anlage und Neigung zum Kantorcnberuf hat, kann sich für ihn vorbereiten. Der Unterricht umfasse alle Zweige des Kantorats, nicht nur die Pflege des synagogalen Gesanges, sondern auch seine Geschichte, ausreichenden Jnstrumentalunterricht — das Klavier ist unentbehrlich, Geige, vielleicht auch Orgel, wünschenswert — Musiktheorie und nicht zuletzt, aber natürlich erst dann, wenn es die Individualität des Zöglings erlaubt, Stimmbildung. Ein Lehrplan, wird diese Aufgaben eingehend spezialisieren müssen; er ist vom Kantoren-Verband bereits entworfen. — Natürlich darf dieser Unterricht nur von anerkannten Fachlehrern erteilt werden. Er ist für den Lehrer.iiantoc Kandidaten Hauptfach und ebenso obligatorisch wie die Vorbereitung für das Lehrfach. Nicht zu entbehren ist für den Beamten der mittleren und kleineren Gemeinden auch seine Vorbildung im Predigen und im Halten von Lehrvorträgen. Endlich.werden sich die meisten Kandidaten, wohl oder übel, für das Schächtamt und vielleicht auch für die Führung des Gemeindesekretariats vorbereiten müssen. — So etwa wird die zukünftige Religionslehrer-Akademie ausgestaltet werden müssen. Sie wird den Gemeinden dann gut vorgebildete Beamte schicken können. Ob eine solche oiel■ seitige, nach der pädagogischen und wissenschaftlichen Seit«? streng akademische Vorbildung wohl der des an staatlichen Lehrerakademien vorgebildeten Volksschullehrers gleichwertig ist? Was die Vorbereitung zum Besuch der zu gründenden Anstalt — nennen wir sie jüdische Lehrerakademi'.' — betrisst, so ist die Vorfrage: Abiturium oder Sekundareife? wohl als entschieden anzusehen. Schon wegen dec von uns angestrebten Gleichwertigkeit mit dem Volks: schullehrer müssen wir auf Ablegung des Abiturs stehen. Da für die Aufnahme in die oben näher beschriebene Jüdische Akademie aber auch große Vorkenntnisse im .Hebräischen und in der Kenntnis der Geschichte und der Religionslehre vorausgesetzt werden müssen, dürste dec Besuch einer jüdischen Vollanstalt, wie deren einige im Entstehen begriffen sind, das Ideal für den Aspiranten darstellen. Sonst müßte eine vielseitige vrivatc Vor bildung vorausgehen. — Aehnlich stände es mit der? Vorkcnntnissen in Musik und Kantorat für den jungem Kantorenschüler: gute Veranlagung und der Besitz elementarer Kenntnisse und Fähigkeiten wären vorauszu setzen. — Nun zur Widerlegung der Einwände meines Vor redners, des Kollegen Buchheim, und seiner Freunde l. Die iinmer wieder behauptete, durch uns zu in augurierendc Schaffung zweitgradiger Lehrer und der Hin - weis auf die Minderwertigkeit der von uns geplanter Vorbildung des jüdischen Religionslehrers widersprich: ganz gewiß der Wirkung unseres Planes. Wie sollte wohl eine solche Minderwertigkeit zu begründen sein, wenn erstens die gleiche Schulvorbttdung, zweitens die gleiche pädagogische Ausbildung stattfindet und drittens der Ausfall an der methodischen Vorbildung in den Prosanfächern und an tatsächlichen anderwciten Kenntnissen, wie sie die jungen Volksschnllehrer sich aneignen, durch eine so ergiebige Durchbildung in der jüdischen Religionswissenschaft und eventl. eine streng fachwissenschastliche, musikalische und kantorale Ausbildung ausgeglichen wird. Wem fällt es wohl ein, den jüdischen Theologen, den Rabbiner, unter den christlichen, den Pfarrer oder Kaplan, zu stellen, lediglich deshalb, weit er nicht gänzlich den gleichen Bildungsgang genommen? Natürlich müßte stillschweigend vorausgesetzt werden, daß die Landesverbände es erstreben und erreichen, daß ein von geplanter Anstalt ausgestelltes Diplom dem des Volksschullehrers völlig adäquat geachtet werde und danach die völlig gleiche Besoldung berechtigt sei. 2. So wird dann auch die soziale Gleichstellung mit dem Volksschullehrer ganz fraglos eintreten. Bei diesem Punkte darf ich als Vorsitzender des Allgemeinen Deutschen Kantoren-Verbandes aber auch nicht dessen strikte Forderung vergessen, daß endlich die heillose Verwilderung, die in der Berufung völlig unqualifizierter Persönlichkeiten zum Amt des Kantors auf-