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Jüdische Schulzeitung · 1925-10-15 · 1 (15.10.1925) · page 3

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Journal
Jüdische Schulzeitung
Volume
1 (1925)
Issue
1 (15.10.1925)
Date
1925-10-15
Page
– (sequence 3)
Language
German
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Nummer l Jüdische Schutzeitung. t: «» 3. Halbjahr je 1, im 4. Halbjahr 2 Stunden angesetzt sind. Diese reichen natürlich nicht für mehr aus als eine Einführung in die Methodik' des Religionsunterrichts in 'dem' Sinne der Denkschrift; für den (.Erwerb positiver Kenntnisse wird'dagegen kaum Zeit übrig bleiben. Wohl stellt die Akademie für wahlfreie wissenschaftliche Weiterbildung in einzelnen Fächern zwei Stunden wöchentlich zur Verfügung, aber was wollen diese besagen'in Anbetracht der Vielheit und des Umfangs der religionswissenschaftlichen Kenntnisse, deren der jüdische Lehrer bedarf? Im übrigen aber wird auf der Pädagogischen Akademie in der kurzen Spanne von 2 Jahren ein so reichliches Maß von Arbeit zu leisten sein, daß es zu mehr an Zeit und Kraft fehlen wird. Die. Denkschrift selbst sagt in dieser Beziehung (S. 10), „daß eine vielseitige. Ausbildung in der kurzen Zeit von 2. Jahren nur bei planvoller Durchführung, bei vollständiger und zweckmäßiger Ausnutzung der verfügbaren Zeit und nnter Abweisung aller dem Bildungsgang wesensfremder Zwecke erreicht werden kann." So muß der künftige .Volksschnllehrer vor dem Besuch der Akademie diejenigen religionswissenschastlichen Kenntnisse erworben haben, deren er zur Erteilung des Religionsunterrichts an Volksschulen bedarf, und die Berufsbildung auf diesem Teilgebiete kann keine anderen Ziele haben als diejenigen, die in der Denkschrift bezüglich aller Fächer ausgestellt worden sind. Weniger als bisher in den' Seminaren gelehrt worden ist, wird aber auch der künftige «Volksschullehrer nicht wissen dürfen. Die Fähigkeit, wichtige Teile der Bibel im Urtext zu lesen, Vertrautheit mit der biblischen und nachbiblischen Geschichte, Kenntnis der Grnndlehren des Judentums, eine tiefe Auffassung der Art, wie unsere Religion sich äußerlich darstellt, das sind Gebiete, die auch der nur in der Volksschule tätige Lehrer beherrschen muß. Es ist deshalb höchst wünschenswert, daß mindestens zwei höhere jüdische Schulen bestehen, auf denen diejenigen, die Volksschnllehrer werden wollen, neben profanem Wissen hinreichende Kenntnis ans religionswissenschaftlichem Gebiete-erwerben können. Aber die Kenntnisse, die von dem Besuche des pädagogischen Instituts unter normalen Verhältnissen erworben werden können, und dass» wenige, das sich! der Student noch erwerben kann, reichen für den nicht ans, der das Amt eines Religionslehrers und Kultusbeamten in rabbinerlosen Gemeinden bekleiden will, oder das eines Religionslehrers, der auch in den mittleren und oberen Klassen höherer Schnlen unterrichten soll. Er soll Kantor und Prediger sein, hat bei Trauungen und Beerdigungen zu fungieren, soll feinen Gemeindemit gliedern in aller Not ein treuer Berater, in allen freudigen Fällen ein mitfühlender Freund sein. Er Zoll aber nicht bloß in der Shnagoge und der'Schule der Lehrer seiner Gemeinden sein. Für die Erwachsenen ist fast noch wichtiger als seine Tätigkeit als Prediger die in LikÄnturvereinen, in der Loge oder in der Chebra. In alter Zeit war es Sitte, daß im Hause des Trauernden oder in der Chebra während des ganzen Jahres beim Morgen- und Abendgottesdienst ein Schiur gelernt wurde. Der Brauch ist noch nicht ganz abgekommen, aber immerhin seltener geworden. Man sollte ihn in moderner Form wieder aufleben lassen. Hier sollten religiöse Fragen behandelt, wissenschaftliche Vorträge religiösen Inhalts gehalten, Diskussionen veranstaltet werden. In wem fänden die Jugendvereine einen besseren Förderer und Anreger als in ihm? Daß .schon für eine so umfassende, verantwortungsvolle und segensreiche Tätigkeit ein Wissen nötig ist, das weit über das des Religivnslehrers in der Volksschule hinansgeht, braucht wohl nicht besonders hervorgehoben zu werden. Er wird aber in vielen Fällen auch an höheren Schmen Religionsunterricht erteilen müssen, also Schüler unter richten, die in den übrigen Fächern Männer und Fraren zu Lehrern haben> die — so sollte es wenigstens st in — auf ihrem -Gebiete umfassende, wissenschaftlich fundierte Kenntnisse besitzen, aus dem Vollen zu schöben vermögen und ihrem Unterricht gerade dadurch Krc ft, Wärme und Lebendigkeit zu geben wissen, daß sie immer wieder vom Ganzen des Fachs erhellendes Licht fallen lassen auf die einzelnen Teile. Die heutige Jugend ist schon an und für sich kritisch, die jüdische ist es in le sonderem Maße, und gar leicht schadet der Achtung vor der Religion, wenn der Respekt vor dem Vertreter des Faches Schaden leidet, und das ist der Fall, wenn der Jllgend bemerkbar wird, daß der Religionslehrer wissenschastlich nicht auf der Höhe ist. Aber nicht nur um. der Person, sondern auch um der Sache des Religionsunterrichts willen, bedarf der Religionslehrer an höheren Schulen eines umfassenden und gründlichen Wissens, der Kenntnis der auf religiösem Gebiete vorliegenden Probleme und ihrer Lösungen.. Ihm ist, wie die Verhältnisse heute liegen, mehr als in früheren Zeiten die gesamte religiöse Erziehung anvertraut, ein Teil der Jugend neigt zu radikalen Anschauungen, und es liegt nun einmal im Wesen der Jugend, die für das Irrationale wenig Sinn hat, alles mit dem Verstände erklügeln und erledigen möchte, die Grenzen der Wissenschaft zu verkennen imb nur ihren Maßstab gelten zu lassen. Natürlich kann der Rcli.gionslehrer nicht alles, was. er für fein '.Amt gebraucht, als stets zur Verfügung stehendes Kapital mit ins Amt bringen, von dem er nur die Zinsen zu genieße,: hätte, aber die Grundlagen muß er besitzen, auf den.cn er weiterbauen kann. Dem Selbstlcrnen darf. im allgemeinen nur die Erweiterung des Wissens üb.'r . lassen werden. Der Religionslehrer soll kein abgekürz cs theologisches Studium betrieben, nicht etwa den Studien gang eines Rabbiners zur Hälfte absolviert haben, er braucht nicht imstande zu sein, religionsgesetzliche Fragen zu entscheiden, sein ganzer Bildungsgang soll vielmehr auf die Aufgaben zugeschnitten sein, die ihn im Amte erwarten. Die Fächer, mit denen er sich zu befassen hat, sind hebräische Grammatik, Uebersetzen der Bibel nebst Kommentaren, rabbinischer und religionsphilofophischer Schriften, Nenhebrüisch, israelitische und jüdische Geschichte, Philosophie, Religionslehre, Homiletik, Psychologie, Ethik, Soziologie und Pädagogik. Es soll damit nicht gesagtsein, daß die genannten Fächer gesondert voneinander betrieben werden müßten, manche werden in passender Konzentration miteinander vereinigt werden können, es sollen daniit nur die Stoffe selbst bezeichnet sein. Die hebräische Grammatik hat ihn nicht bloß zu einer sicheren Erfassung der Formen der hebräischen Sprache und zum Verständnis ihrer syntaktischen Eigentümlichkeiten zu be- . fähigen, er soll auch über den besonderen Charakter der hebräischen Wort- und Formenbildung informiert sein und über die Stellung, die das Hebräische innerhalb der verschiedenen Sprachtypen einnimmt. Er soll diejenigen sprachwissenschaftlichen Kenntnisse besitzen, für deren Aneignung es der vergleichenden Heranziehung anderer semitischer Dialekte als des Aramäischen nicht bedarf. Bon der neuen Wissenschaft, von der hebräischen Metrik, die so viel dazu beigetragen hat, uns die Schönheit der hebräischen Poesie ganz anders empfinden zu lassen, alses die alte Lehre vom Gedankenreim allein vermochte,

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