Jüdische Schulzeitung
- Journal
- Jüdische Schulzeitung
- Volume
- 1 (1925)
- Issue
- 1 (15.10.1925)
- Date
- 1925-10-15
- Page
- – (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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Seite 2 Jüdische Schulzcituug. Nummer 1 der Lehrerschaft. 'Die „Jüdische Schulzeitung" wird das sein, was ihre Mitarbeiter aus i I) r m a ch.e n.werde u! Mitarbeiter zu sein aber ist eine Ehrenpflicht für jeden Kollegen, der sich berufen sühlt, an der Entwicklung der Berufs- und Standesprobleme schaffend mitzuwirken und sich der Verantwortung für seine Gemeinschaft bewußt ist. So wünschen wir unserem jüngsten Unt e r n e h m e n u n d dam i t u n s se lb st e i n e g lü ck - liche Zukunft! Möge die „Jüdische Schulzeitung" uns ein Helfer und Förderer in unserem Streben aufwärts und vorwärts sein! Möge sie der jüdischen Schule zum S e g e n g e r e i ch e n, d a r ü b e r h i n a u s aber a u ch e i n w e r t v o 1 l e r il n d g e a ch t c t e r Faktor i in geistigen und jüdischen Leben der Gegenw a r t und Z uknnft scin! Zur Frage der Bildung jüdischer Lehrer. Von Studiendirektor Dr. Gutmann in Berlin. Die Frage der Ausbildung des Volksschullehrers hat endlich durch die im August d. I. veröffentlichte Denkschrift des preußischen Ministers sür Wissenschaft, Kunst und Volksbildung*) ihre Lösung gefunden. Wer Volksschullehrer werden will, muß seine Allgemeinbildung auf einer höheren Schnle erwerben uitb hat dann zwei Jahre lang eine pädagogische Akademie zu besuchen. Damit ist auch eine Entscheidung über die künftige Ausbildung des jüdischen Religionslehrers und Kultusbeamten möglich und notwendig geworden. Es geht hier vornehmlich um die Frage, ob der Rcligionslehrer auch die Qualifikation für das Amt eines * Volksschullehrers besitzen solle, ob die Ausbildung für beide Aemter gleichzeitig zu betreiben sei, wie das in den bisher bestehenden Seminaren geschah, oder ob eine vollständige Trennung der Vorbildung für beide Aemter durchgeführt und von dem künftigen Religionslehrer und Kultusbeamten, den ich im folgenden der Kürze wegen nur Religionslehrer nennen werde, die Ablegung der Volksschullehrerprüfnng nicht mehr gefordert werden solle. Der Klärung dieser Fragen wollen die folgenden Ausführungen dienen. Die Forderung nach einer Trennung der Vorbildung des Religionslehrers von der des Volksschullehrers ist gerade von den besten und tüchtigsten Vertretern des Kultnsbeamtenstandes erhoben worden, Oou Männern, die auf ihrem Gebiete das Vollkommenste zu leisten bestrebt waren, und die ihre Erfahrung gelehrt hatte,-daß das Seminar ihnen das Rüstzeug, dessen sie in ihrem Amte bedürfen, nur in höchst nnvollkommener Weise gegeben hatte und auch, gar nicht voUkonnnen hatte geben könne»!, .weil das Seminar in erster Linie der Ausbildung von Volksschnllehrern zu dienen hatte. Wenn diese Forderung früher in Lehrerkreisen fast durchweg Ablehnung erfuhr, so mit Recht deshalb, weil man von ihrer Erfüllung eine Herabsetzung der Bildung des Religionslehrers befürchtete. Dachte man doch in diesem Zusammenhang immer an Anstalten, wie sie in Posen und Schwerin bestanden, die weniger den. Namen von Bildungsals den von Abrichtungsanstalten verdienten. Aber auch diejenigen, welche heute eine besondere Ausbildung des Rcligionslehrers fordern, — und ich bekenne gleich hier, *) Die Neuordnung der Volksschullehrerbildung in Preußen, Berlin 1925. daß ich zu ihnen gehöre — wollen, das; er eine Biloun; besitze, die der des VolkssthnUchrecs gleichwertig ist, daß auch er seine Allgemeinbildung auf einer höheren Schule erwerbe und die Reifeprüfung ablege. Es ist gewiß nichts dagegen einzuwenden, das; der künftige Volksschnllehrer auch als Rcligionslehrer fungiere. Nur ist es nach der Ansicht derjenigen, die meinen Standpunkt teilen, nicht angängig, sich gleichzeitig sür den Beruf eines Volksschullehrers und den eines Religionslehrers vorzubereiten. Anderseits aber halten sie es auch nicht für unbedingt nötig, daß der Religonslehrer die Befähigung für das Amt eines Volksschullehrers besitze. Es soll nicht verkannt werden, daß die Verbindung beider Aemter das Ansehen des Religionslehrers bisherbedeutend gehoben hat. Aber unter den gegenwärtigen Verhältnissen ist das Amt eines Religionslehrers so wichtig und müssen die von ihm geforderten Kenntnisse so tief und umfassend sein, daß er unter der Voraussetzung, daß er für sein Amt ausreichend vorbereitet' und geeignet ist, für seine soziale Stellung der Stütze nicht mehr bedarf, die ihm sonst der Besitz der Qualisikation zum Volksschullchrer gewährt hat.; Allerdings wird man jungen Männern, die sich dem Lehrerberufe widmen wollen, in ihrem persönlichen Interesse den Rat geben, sich sowohl sür das Amt eines Volksschullehrers wie für das eines Religionslehrers vorzubereiten. Denn so gering auch zur Zeit die Aussichten für jüdische Lehrer sind, an Volksschulen Anstellung zu finden, so wenig ratsam ist es doch — wenigstens für junge Männer, die nicht das Zeug zu einem tüchtigen Kantor haben —, sich so einseitig auszubilden, daß für sie keine andere Tätigkeit als die eines Religionslehrers in Frage kommt. Daß dem Volksschullehrer zu empfehlen ist, auch eine künftige Tätigkeit als Religionslehrer ins Auge zu fassen, braucht wohl nicht weiter erörtert zu werden. Welches sind nun die Gründe, die für eine zeitliche Trennung der Vorbildung für die beiden in Frage stehenden Aemter sprechen? . - Es ist selbstverständlich, daß diejenigen jungen Männer, welche Vvlksschullehrer werden wollen, die vom Staate eingerichteten pädagogischen Akademien besuchen müssen. Es ist ausgeschlossen, daß jüdische Gemeinden oder auch Verbände sür jüdische pädagogische-Institute sorgen, wie sie bisher jüdische Seruinare erhalten haben. Dazu ist die Zahl der in Betracht kommenden Hörer zu klein und sind die Kosten solcher Anstalten zu hoch. Der Staat hat die unabweisbare Aufgabe, dafür zu sorgen, daß, wie die christlichen Besucher der pädagogischen Akademie fähig gemacht werden, einmal Religionsunterricht zu erteilen, auch den jüdischen Hörern Gelegenheit gegeben werde, die Befähigung zur Erteilung des Religionsunterrichts an Volksschulen zu erlangen. Auch das wird schwierig genug sein. In der erwähnten Denkschrift heißt cs S. 11f.: „Es kann nicht Sache der Päda-. gogischen Akademien sein, ihren Besuchern zur Aneignung all des stofflichen Wissens zu verhelfen, dessen sie später als Lehrer bedürfen ... Aufgabe der Pädagogischen Akademie ist es, ihren Besuchern einen Einblick in das Stoffgebiet des Volksschulunterrichts nach Inhalt, Umfang und Zusammenhang zu gewähren, ihnen die wissenschaftlichen Grundlagen dieser Wissensgebiete auszudecken und sie mit der Methode der Stoffgewinnung, Stoffgestaltung und Stoffverwertung vertraut zu rnachen." Aus' der Stundentafel (S. 30 f.) ersehen wir dann, daß unter III., Einführung in die Bildungsgüter der Volksschule und ihre unterrichtliche Verwertung,,für Religion im 2. und