Die Kreatur
- Journal
- Die Kreatur
- Volume
- 3 (1929-1930)
- Issue
- Heft 3
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 291 (sequence 42)
- Language
- German
- Belongs to
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Ich meine, daß die geschichtliche und gegenwärtige Lage der zehn Gebote sich aus einer doppelten (von Ihnen bereits, aber nur ihrer negativen Seite nach, angedeuteten) Tatsache erklärt: 1. Die zehn Gebote stehen nicht in dem personfreien Kodex eines Mensrhenverbandes, sondern werden von einem Ich zu einem Du gesprochen - mit dem Ich beginnen sie, und das Du wird in jedem persönlich angeredet : ein Ich also gebietet" und einem Du, nämlich jedem, der dieses „Du" hört, „wird geboten". 2. Das Wort des hier Gebietenden ist mit keiner auf der Ebene der zuverlässigen Kausalität sich auswirkenden Yollstreckungskraft ausgestattet. Es erzwingt sieh kein Gehör; wer sich mit diesem Du nicht anreden lassen will, kann anseheineud unbehelligt seinen Geschäften nachgehn. Wenn der Sprecher des Wortes Macht hat (und die zehn Gebote setzen voraus, daß er Macht genug hatte, um Himmel und Erde zu erschaffen), hat er sich dieser Macht hinreichend begeben, um jeder Menschenperson faktisch freizustellen, sich seiner Stimme aufzutun oder zu verschließen, also ihn selber, das Ich dieses „Ich bin", zu erwählen oder zu v erwerfen. Wer ihn verworfen hat, den trifft kein Blitzschlag; wer ihn erwählt hat, der rindet keinen verborgenen Schatz: alles bleibt anscheinend wie es war. Gott hat orlenbar D 7 seinem Willen nach keine Orden und keine Zuchthauszellen zu vergeben. Das ist die Situation des „Glaubens". Das Hören dessen, was es zu hören gibt, ist nach allen Kriterien der zuverlässigen Kausalität nicht lohnend. Der Glaube ist nicht eine bloße Unternehmung mit einem Risiko, dem die Chance des unermeßlichen Gewinns gegenüberstünde, sondern das Wagnis schlechthin, jenseits der Wahrscheinlichkeitsrechnung. Zumal für jenen ausgepichten (/laubigen, der es mit dem Tod und dessen Danach so hält, daß dies zu seiner Zeit zu erfahren, aber nieht in der Vorstellung - auch nicht in der ,,religiösen" - vorwegzunehmen sei. o r* Nun ist die „menschliche Gesellschaft" - das heißt die jeweils lebende Gesamtheit, soweit sie in den von ihr getragenen Einrichtungen einen Gesarntw illen er- Co r? kennen läßt - von je daran interessiert, daß von den zehn Geboten, wenn aurh nicht die ersten, auf das Verhältnis zu Gott bezüglichen, so doch die übrigen gehalten werden, da es ihrem, der Gesellschaft, Bestände nicht zuträglieh wäre, wenn z. B. das Morden aus einem Verbrechen zu einem Laster würde. Das gilt in einem gewissen Maße sogar für das Verbot des Ehebrechens, solange die Gesellschaft nieht etwa ohne die Ehe auskommen zu können meint, was sie bekanntlieh uoeh nie. auch nicht in polyandrer oder polvgvner ,,Primitivität", gekonnt hat, und für das Gebot der Eltern-Ehrung, solange der Gesellschaft an einem Zusammenhang zw isehen ihren Generationen und an einer geordneten Übernahme der jew eils zu übergebenden Formen und Gehalte gelegen ist, woran, wie w ir an .Moskau sehen, auch einer von einer ^kommunistischen" Zielsetzung her sich aufbauenden Gesellschaft gelegen sein muß. o Und da die Gesellschaft eine ihr so lebenswichtige Angelegenheit begreiflicherweise nicht auf eine so unsichere Grundlage wie die der Glaubeusfrage - Höreno wollen oder Gehörverweigern - stellen mag, ist sie von je bestrebt, die ihr erforderlich scheinenden Gebote und Verbote aus dem Bereich der .,Religion" in den der 291