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Die Kreatur · 1929-01-01 · Heft 3 · p. Seite 290

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Kreatur
Volume
3 (1929-1930)
Issue
Heft 3
Date
1929-01-01
Page
Seite 290 (sequence 41)
Language
German
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EI^ BRIEFWECHSEL ÜBER DIE ZEHN GEBOTE Von dem nachfolgenden Briefwechsel zwischen Willy Haas, Herausgeber der Wochenschrift „Die literarische Welt", und Martin Buber ist die Antwort in der Literarischen Welt vom 7. Juni veröffentlicht worden, leider nicht auch der Wortlaut der Frage, ohne den jene in ihrer Sprachform - die eben die Sprachform einer Antuort ist - nicht ganz verständlich wrird. 1 Ich weiß, wie sehr Sie mit Arbeit überlastet sind. Wenn ich mir trotzdem erlaube, von Zeit zu Zeit mit einer Bitte an Sie heranzutreten, so sind es nur Dinge, die ich für ganz besonders interessant und wichtig halte. Ich bitte um die Erlaubnis, heute Ihre Aufmerksamkeit auf die zehn Gebote lenken zu dürfen. Die zehn Gebote werden so ziemlich von der ganzen zivilisierten Menschheit - höchstens die zivilisierten Ostasiaten ausgenommen — als allgemein gültiger Sittenkodex anerkannt. Ich brauche Ihnen nicht zu sagen, sehr geehrter Herr Doktor Buber, daß dieser theoretischen Anerkennung eine strafrechtliche Sanktion nicht entspricht, oder, einfacher gesagt, daß die zehn Gebote in Wirklichkeit weder eine offizielle noch eine inoffizielle Gültigkeit haben. Woher kommt das? Sind sie juristisch schlecht redigiert? Ist so vieles in diesen zehn Geboten obsolet geworden, daß man den ganzen Komplex nicht mehr aufrecht erhalten kann? Welche Gebote sollten gestrichen, welche umredigiert werden? Und als wichtigste Frage: Sollte man diese Umredigierung nicht wirklich vornehmen, um einen kurzen Sittlichkeitskodex für die gesamte zivilisierte Menschheit herzustellen, der von allen zivilisierten Völkern wirklich anerkannt und von allen Strafrechten w irklich mit Strafsanktionen belegt wird? Das heißt, einText, den man auf einen Zettel schreiben kann, den jeder W ilde. jeder Analphabet ohne weiteres behalten kann und der tatsächlich den Kern der heutigen Sittenlehre und des Strafrechts enthält? t? Ich weiß nicht, ob Sie meiner Meinung sind, - aber was mich betrifft, mich läßt dieser Gedanke, seit er einmal in einer Debatte gefallen ist, nicht mehr los. Die praktischen Folgen, die ich heute nicht einmal andeuten möchte, scheinen mir ziemlich weitgehend zu sein. Man könnte z. B. an die Möglichkeit denken, einen solchen kurzen Kodex nicht nur vom Völkerbund ratifizieren zu lassen, sondern am Ende auch die in Betracht kommenden Kirchen und Religionsgemeinschaften zu bewegen, diese neue Fassung zumindest als authentischen Kommentar zu den ursprünglichen zehn Geboten anzuerkennen. Die katholische Kirche z< B. hat die Möglichkeit, dies im Wege einer Enzyklika zu tun; sie hat schon, wie ich glaube, viel weitergehende Kommentierungen anerkannt, um sich der Zeit anzupassen. Ich wäre Ihnen ganz besonders dankbar, wenn Sie auf meine Anregungen eingehen und mir Ihre Meinung dazu zeigten. Ich bitte Sie, mir zu glauben, daß es sich hier tatsächlich nicht nur um einen Journalisten-Coup handelt. et Sie w ollen meine Ansicht darüber hören, was mit den zehn Geboten anzufangen sei, um ihnen eine Sanktion und eine Gültigkeit zu verschaffen, die sie nicht besitzen. 290

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