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Die Kreatur · 1929-01-01 · Heft 3 · p. Seite 284

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Kreatur
Volume
3 (1929-1930)
Issue
Heft 3
Date
1929-01-01
Page
Seite 284 (sequence 35)
Language
German
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als Gebot wirken kann — beileibe nicht muß!, es kann ebensowohl wie ein Naturgesetz in seiner anderen Sphäre eine Geordnetheit bezeichnen —, befähigt uns nicht, es, weil es Gesetz ist, als Gebot hören zu wollen. Auch zum Gesetze, als zum Gesetz, erschöpft sich das Bekenntnis im Bekennen. So stehen vor dem Gebot Bekenner und Nichtbekenner sich gleich, sind also befähigt zu Gemeinschaft; was nun die andre Seite des Satzes ist: das Wort steht für sich; nämlich: das Wort des Gebots. Das Bekenntnis muß freilich dies für sich stehende Wort in sich hereinnehmen, das Bekenntnis zum Gesetz es unter eins seiner Gesetze subsumieren, das Bekenntnis zum Gott-Schöpfer es als schöpferisch bekennen, das Bekenntnis zu Christus als in diesem erlösend; aber mit dieser Übertragung in das Bekenntnis-Wort wird das Wort des Gebots nicht von sich selbst weggetragen; als solches bleibt es für sich bestehen und wendet sich an jedes Ohr, das es hört, gleichviel ob und welch Bekenntnis dessen Mund ausspreche. Es wendet sich an den, der Gebot als Gebot und nicht als sittliche Forderung hört, sondern als übersittliche Forderung sittlicher Tat. Ich habe dies schon einmal gesagt, will aber ja es nochmal sagen, weil hierin freilich auch ein Ansatz zu einer Bekenntnis-Gemeinschaft liegt, ohne den auch jene Ansatzschule nicht sein kann: das Bekenntnis, daß absolutes Gebot in Bedingtheit sein kann, daß m. a. W. in den Worten der Menschen die Wahrheit so liegt, daß sie uns vor die Entscheidung stellt, ihr gemäß zu leben — an zerstreuten Punkten, aber hier wesenhaft ganz. Was alles freilich Mieder paradox nur sich sagt. Wer außerhalb dieses Bekenntnisses steht, steht außerhalb der Gemeinschaft der Schule und innerhalb der Gemeinschaft der Welt, in der entweder die Sittlichkeit, vornehmlich Recht und Staat, souverän wird oder aber eine Gottesgemeinschaft als Kirche verweltlicht, oder das Individuum entkräftet überhaupt die Gemeinschaft in Welt. Schule des Gebots lehrt nicht nur je verbindendes Gebot, sondern überhaupt erst den Sinn von Gebot. Sie lehrt das Verhältnis von Autorität und Gehorsam, von Wort und Tat, und einschließt nicht die gleich Wollenden, d. h. sittlich Wollenden, sondern die gleich Demütigen, aufs Wort Folgsamen. Sich anschließen an diese wird aus den sittlich Wollenden der wirklich Gewissensmäßige, der nicht allgemein ein Ideal will, sondern jeweils wirklich tun. Auch das gehört zu dem Zutrauen zum Wort, daß jeweils und jewo 284

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