Die Kreatur
- Journal
- Die Kreatur
- Volume
- 3 (1929-1930)
- Issue
- Heft 2
- Date
- 1929-01-01
- Page
- – (sequence 62)
- Language
- German
- Belongs to
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Das Christentum hat nun das evangelische Eidesverbot seit Augustinus, also seit seiner Befestigung im Abendlande, so umgedeutet und abgeschwächt, daß nur der Privateid als verboten galt, und mit Ausnahme einiger Sekten stehen alle christlichen Kirchen auf diesem Standpunkt. Unter dieser Duldsamkeit der Kirche mußte der Eid bei der 'S orliebe der europäischen, besonders der germanischen Völker für ihn sich üppig entwickeln. Auch die Verdrängung der alten deutschen Rechte durch das römische brachte hierin keine Änderung; der Eid war so tief im Volk verwurzelt, war ein so selbstverständliches Stück des Gerichtsverfahrens, daß niemand daran dachte, ihn zu beseitigen oder zu beschränken. 5 Lnd in der Tat war einstweilen dazu auch noch kein dringender Anlaß. Noch tat der Eid seine Wirkung, noch war der Staat in einem gewissen Sinne „fromm" oder zum mindesten gläubig. Erst nach dem Dreißigjährigen Kriege war die große Umwandlung vollzogen und die europäischen Staaten wurden rein weltliche Gebilde. Wohl lebten immer wieder religiöse Bewegungen auf, aber sie versuchten nicht mehr, auf das öffentliche Leben Einfluß zu gewinnen, sondern beschränkten sich darauf, dem Einzelnen Trost zu bringen. Seit der Mitte des 17. Jahrhunderts sind die religiösen Ideen in der Politik nicht mehr bestimmend gewesen, sondern neben den immer nackter hervortretenden dynastischen, nationalen oder wirtschaftlichen Machtinstinkten gab es nur noch die politischen Ideen einer durchaus weltlichphilosophischen Ethik (Freiheit und Gleichheit, Pazifismus, Sozialpolitik, Sozialismus. Bildungspolitik usw.). Auch der Kulturkampf ging um kirchenpolitische, nicht um religiöse Interessen. Er.-t in dieser Epoche wurde (kr Eid vor der staatlichen Behörde zum Problem - freilich noch lange nicht als problematisch empfunden. Es dauerte noch Jahrhunderte, bis man den Widerspruch bemerkte, der darin, liegt, daß der glaubenslose Staat sich an den Glauben seiner Bürger wendet, und bis heute ist er noch selten klar erkannt und gefaßt, weil das Problem: Staat und Glauben selber nicht gesehen wird. Dies Problem erschöpft sich nicht in dem Gegensatz: Weltlicherund Nichtweltlicher Staat. Lassen -ich diese Begriffe überhaupt auf den Staat anwenden? Schon der Mangel eines gebräuchlichen Wortes für den ..nicht weltlichen'4 Staat müßte \ erdacht erwccker. Und in der Tat, was man aus dem Wort ,,weltlich", verbunden damit die Zeugnisse über eine gewisse Sucht zu schwören und zu geloben zusammen, und erinnert sich des Wortes: Machet einen Zaun um die Lehre, so darf man wohl die Vermutung äußern, daß die alten Lehrer aus Vorsicht gewisse Lide ausschlössen. \^ arum gerade diese und nicht jene, wissen wir nicht mehr; aber man muß annehmen, daß diealles nicht so steif und kategorisch gedacht und daher auch nicht so spitzfindig gemeint war, wie es vielleicht im Laufe einiger Generationen geworden ist. Was uns in jener zweiten Evangelienstelle überliefert ist. sind ja nur ganz geringe, zufallig erhaltene Bruchstücke eines schon damals großen, weitverzweigten und noch lebensvollen Systemes. (Interessant hierzu schon Michaelis* Mosaisches Recht 1770-75, Bd. V., S. 21H. VI.. S. 142-151.) Die rabbinische Hechtsübung des Mittelalters hat dann den Eid fast überall entbehrlich gemacht und ist äußerst sparsam damit umgegangen. Vgl. oben S. 19•>. 198