Die Kreatur
- Journal
- Die Kreatur
- Volume
- 3 (1929-1930)
- Issue
- Heft 2
- Date
- 1929-01-01
- Page
- – (sequence 61)
- Language
- German
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vor dem Mißbrauch des Gottesnamens wird gewarnt, und hieran knüpft die weitere Entwicklung an1). Gewiß findet der Eid auch im Gericht seine \ erwendung (II. Mose 22, 10), aber doch nur, weil eine Trennung zwischen geistlichen und weltlichen Dingen in der jüdischen Frühzeit undenkbar ist und die Religion alle Gebiete des Lebens ergreift; und der Gedanke, daß alle Gerichtsbarkeit im Namen Gottes geübt wird, scheint sich noch in der Bezeichnung cnbxn - „Gottrichter"2) und in dem grausamen Eideszeremoniell des Gottesgerichtes über die Ehebrecherin (IV. Mose 5, llff.) erhalten zu haben. Dies letzte Beispiel zeigt besonders gut, daß die Kulturstufe und selbst unsere Vorstellungen von Ethik nicht den Maßstab für die Reinheit des religiösen Elements im Eide bilden: es sind kulturhistorisch gesehen primitive, harte Gebote, aber von einer ganz ungewohnten Stärke und Reinheit, weil sie - mit all ihren juristischen, logisch-systematischen l nstimmigkeiten - einem einheitlichen, großen, geschlossenen Geist entspringen und nicht wie unsere heutigen Gesetze einem Gewirr sich kreuzender Erwägungen von Zweckmäßigkeit, politischen Prinzipien verschiedenster Zeiten, Romantik, sozialer Rücksichtnahme und wirtschaftlicher Brutalität, unter denen sich nirgends die große gerade Linie durchsetzt. So liegt in der Schrift die Bedeutung des Eides nie darin, daß er eine feierliche, besonders glaubwürdige Form der (gerichtlichen) Aussage ist, wie im altgermanischen Brauch, sondern das Wesentliche daran ist stets, daß durch ihn Gott verehrt wird und daß der Mißbrauch des Eides seinen \amen schändet. Jenes ,,Du sollst nicht aus dir, sondern aus Gott schwören'" ist der Geist, der unausgesprochen und selbstverständlich über allen Eidesgeboten der Schrift wallet3). Aber der Eid selbst trägt die Tendenz zu seiner Verweltlichung in sich, und vollends im Gericht, wo es stets um Ungewisses geht, scheint seine Unbedingtheit nicht selten das einzige Mittel zur Entscheidung (vgl. Ebr. 6, 16). W ohl nirgends spiegelt sich der Kampf zwischen der Heiligung des Eides und seinem gemeinen Gebrauch so deutlich wider wie in dem Schrifttum aus den letzten Jahrhunderten des jüdischen Staates. Das slavische Henochbuch, Josua Sirach, Philo von Alexandrien, die E —äer treten seinem Mißbrauch bald schärfer, bald nachgiebiger entgegen1). *) Vgl. ferner III. Mose 19, 12, wo die Entheiligung des Gottesnamen.? mit demselben Wort ausgedru« kt ist wie III. Mose 18, 21 die Entweihung des Sabbat. 2) z. B. II. Mose 21, 6 u. ö.; Ps. 82. 3) Vgl. etwa: Jes. 48, 1; Jer. 4, 2; 5, 2; Hosea 4, 1k Arnos 8. lt. 4) Das Wort ,,Ihr sollt allerdinge nicht schwören: sondern eure Rede sei: Ja. ja! Nein. 'iem'. was drüber ist, ist vom t bei", ist wohl das entschiedenste aus jener Zeit, aber durchaus tu« \-r ihr>-:n t*ei-t widersprechend. Jesus von Nazareth steht in der großen Reihe derer, die die alte religiöse Heiligkeit des r.idewiederherstellen wollen. Daß er aber dabei den Mißbrauch in das alte Gesetz selbst verlest, «tatt in ^ine Zeit, daß Matthäus ihn in einsamer l nbedingtheit sprechen läßt, die nicht verrat, daß er maruhen angesehenen Mitkämpfer besaß, ändert daran nichts. Scheinen doch auch die Pharisäer auf ihre Wei.-e ver-n--ht /u haben, dem Mißbrauch mit dem Eide zu steuern: Was könnte die rätselhafte Stelle Matth. 2J, l'>-22 wühl ->n-t hir einen Sinn haben? Daß irgendetwas Mißverstandenes darinsteckt, erscheint sicher. Warum lehren die Pharisäer, der Schwur beim Tempel und beim Altar sei nichtig, aber der beim Golde de»Tempels und bei dem < >pt'er auf dem Altar verbinde? Da hilft es wohl einen Schritt weiter, wenn auch Philo den Schwur bei <,<>tt t'ur untrmnm halt und nur den beim „Logos4* als erlaubt erklärt, weil Mose sage, ,,du sollt bei Seinem turnen -< hwofn". Halt mau 197