Die Kreatur
- Journal
- Die Kreatur
- Volume
- 3 (1929-1930)
- Issue
- Heft 2
- Date
- 1929-01-01
- Page
- – (sequence 58)
- Language
- German
- Belongs to
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schichte sind Luthers Worte auf dem Reichstag zu Worms: „Hier stehe ich. Ich kann nicht anders. Gott helfe mir! Amen." Luther selbst sagte nur das schlichte: ..Gott helf mir, Amen!44 Aber das Volk bewies das feinste Verständnis für den Sinn dieses Wortes, als es das ..Ich kann nicht anders46 hinzufügte. Denn gerade dieses Versagen der eigenen Kraft, das erst die Berufung auf Gott rechtfertigt, drückt die spontane Selbstverständlichkeit dieses Schwurs aus und verleiht ihm seine besondere Kraft. L nser Gerichtseid dagegen entstammt nie der Wahl des Schwörenden, nie der Not des Augenblicks, sondern dem Willen eines Gesetzgebers, der vom einzelnen Fall nichts weiß, und er wird nicht um des Schwörenden willen geleistet, sondern vor-geschrieben, allgemein und gleich, „von Rechts wegen44. So wird das Verhältnis von Aussage und Eid umgekehrt: dem Schwurpflichtigen wird der Eid vorgesprochen, und man erwartet dann von ihm, daß er nach bester Wahrhaftigkeit aussagt (bzw. seine Aussage korrigiert; ob der Eid vor oder nach der Vernehmung geleistet wird, ist hier gleichgültig). Aber seelische Vorgänge können nicht wie physikalische oder chemische Prozesse beliebig vor- und rückwärts ablaufen! Nicht als ob ein Eid, den ein Mensch vom andern fordert, nie so kräftig wäre, wie ein der Initiative des Schwörenden entspringender. Wie im lebendigen Gespräch die Rede des einen nicht ohne Frag und Antwort des andern betrachtet werden kann, so steht auch der Eid „zwischen den zwein44 (IL M. 22, 10). Aber der Gerichtseid ergibt sich ja nicht aus der Wechselrede des Richters mit Zeugen und Parteien, er ist längst vor ihnen bestimmt, steht als wohlausgedachte Institution für jeden entsprechend gelagerten Fall längst bereit und tritt zur Vernehmung hinzu, ohne organisch aus ihr erwachsen zu sein. Nun liegt freilich der Gebrauch des Eides dem Staat besonders nahe. Was ihn den Gerichten so wertvoll erscheinen läßt, ist seine fast militärische Unbedingtheit und sein scheinbar völlig exakter Formalismus. Und in der Tat sind gerade diese Eigenschaften dem Wesen des Rechtes, seiner (scheinbaren) Voraussetzungslosigkeit und seinem eigenen Formalismus, besonders angepaßt. Aber gerade deshalb machen sie den Eid zum psychologischen Instrument untauglich. Seelische Wirkungen sind eben nie voraussetzungslos, sondern stets an zeitliche und persönliche LTmstände gebunden, ja von ihnen getragen. So droht der Gegensatz des Zeitlos-Juristischen und der Zeitgebundenheit alles Seelischen das widerspruchsvolle Gebilde zu zersprengen. Dieser Gegensatz scheint nun freilich überbrückt durch die Eidesbelehrung. Hier ist ja gerade die Möglichkeit gegeben, so viel Zeit aufzuwenden, wie der einzelne Schwurpflichtige bedarf, etwa hemmende Umstände des Augenblicks zu beseitigen, abzuwarten, bis der Schwörende so vorbereitet ist, daß nun der Augenblick der Eidesleistung seine Wirkung tun kann. Allein hier zerstört die fast allgemein geübte Praxis die gebotenen Möglichkeiten und zeigt den bereits angedeuteten Gegensatz mit vermehrter Deutlichkeit. Die Eide.-belehrung besteht fast allgemein in der stereotypen Wendung: „Ich mache Sie auf die Bedeutung und Heiligkeit des Eides aufmerksam" oder ..Sie wissen, daß der Eid eine heilige Handlung ist44. Worin die Bedeutung und Heiligkeit des Eides liegt - das geniert man sich zu sagen. Ja, man 194