Die Kreatur
- Journal
- Die Kreatur
- Volume
- 3 (1929-1930)
- Issue
- Heft 2
- Date
- 1929-01-01
- Page
- – (sequence 56)
- Language
- German
- Belongs to
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wohl stellen, den Hut unterm Arm anständig tragen und den Mantel auf eine galante Weise zurückschlagen . . Aus dem heutigen Leben und Treiben an einem großen Amtsgericht ein paar Beispiele : Wir allzu unbeschäftigten Referendare beobachten eine ganze Weile mit heiterem Intere^e unter dem wartenden Publikum ein Mädchen, das den jungen Burschen Blicke zuwirft, indes der Richter von der Verhandlungsleitung in Anspruch genommen ist. In einer späteren Sache wird sie als Zeugin vernommen, und nun fällt auch dem Richter ihr undiszipliniertes Lachen auf, das zu sagen scheint ..Meine kleine Person spielt doch eine recht große Rolle dabei". Er ermahnt sie zum Ernst, fragt: ..Können Sie Ihre Aussage mit gutem Gewissen beschwören?" „Ei natürlich!" ..Der Beklagte wird aber Gegenzeugen bringen." „Soll er mein'twegen". „Etwas ernster dürfen Sie den Eid schon auffassen. Wenn Ihre Aussage falsch ist, droht Ihnen das Zuchthaus." (Ungeduldig, geniert) „Na ja doch, ja! Ich kann's beschwören." Pause, wTährend der der Richter zu überlegen scheint, ob er bei der unwürdigen Leichtfertigkeit der Zeugin von dem (ihm in diesem Falle zufällig gegebenen) Recht Gebrauch machen soll, die Zeugin nicht zu beeidigen. - Dann: „Heben Sie die rechte Hand und sprechen mir nach: „Ich schwöre - bei Gott - dem Allmächtigen und Allwissenden . . ." Dasselbe Bild wiederholt sich unablässig, man möchte sagen, Sitzung für Sitzung. Freilich, es gibt Fälle, wo man denkt, wenn zwei dasselbe tun, so ist es nicht dasselbe: Ein Mädchen von etwa 25 Jahren - man möchte sie eigentlich lieber eine junge Frau nennen, so klar und sicher ist ihr ganzes Wesen - wird als Zeugin vernommen. Auf ihrem Gesicht liegt ständig eine strahlende Heiterkeit und selbst bei der Eidesbelehrung kann sie das Lachen ihrer Augen nicht zurückhalten. Aber es ist ein so reines und starkes Lachen, so frei von aller Unbeherrschtheit und Nervosität, daß man - es ihr verzeiht? nein - gar nicht empfindet, daß es der Würde und Heiligkeit des Eides widersprechen könnte. Aber freilich, es ist selten, daß bei einer gerichtlichen Aussage so stark die ganze Persönlichkeit mitspricht und den Zeugen selbst so beglaubigt wie hier, und darum erscheint auch bei so vielen ihr ganzes Gebaren dem Eid so wenig angepaßt. Da stehen jeden Morgen die Schutzleute stramm und leisten ihren Eid (zum wievielten Mal?), als sollten sie exerzieren; in manchen Gegenden sagt man von einem, der viel schwört: „er schwört wie ein Gendarm". Kaufleute haben nicht selten die Empfindung, einer lästigen Form zu genügen, die man am einfachsten ohne Einwendungen über sich ergehen läßt. Daß man aus Unglauben die weltliche Schwurformel benutzt, kommt so gut wie nie vor; höchstens die strenggläubigen Juden benutzen gern die Gelegenheit, die Anrufung Gottes zu vermeiden. Aber auch das gerichtliche Verfahren selbst ist nicht dazu angetan, die Achtung 192