Die Kreatur
- Journal
- Die Kreatur
- Volume
- 3 (1929-1930)
- Issue
- Heft 2
- Date
- 1929-01-01
- Page
- – (sequence 54)
- Language
- German
- Belongs to
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ERNST LOE WEN THAL ÜBER DEN EID 1 Der Eid ist einer der wenigen Bräuche, an denen sich noch heute erweist, was die Religion über ein \olk und eine Zeit in ihrem öffentlichen Leben vermag. Wenn sollet der Staat sich auf das geistliche Gebiet begibt, so kann er sich doch meist seiner eigenen Methoden: der Politik bedienen. Denn da hat er es nur mit der Kirche zu tun. und die ist. was immer sie sonst sei, doch auch wie er selbst eine Machtorganisation, die "\ erkörperung eines Gesamt willens. Mächtig oder schwach, kämpfend oder diplomatisch, drohend oder eingeschüchtert, vertritt sie doch stets Interessen, verfolgt Zwecke, will Ziele erreichen: und ist darum auch den Mitteln der Politik zugänglich : zahlt Preise, wägt Kosten und Gew inn, läßt sich abspeisen, kämpft und unterwirft sich vielleicht oder ist bereit, die ihrem Wesen feindliche weltliche Macht von der arte der Ewigkeit aus zu dulden. Anders, wo sich der Staat wie im Eide an den Glauben seiner Bürger selbst wendet. Da gilt kein Wille, und alle Mittel zur Beeinflussung von illen müssen versagen. Da wirkt kein Fordern, Drohen, Nachgeben, da steht kein A ergleich am Ende: nur Wahrheit gilt hier, Können oder Nicht-Können. Glauben oder Nicht-Glauben des Schwörenden, ein voller Eid oder gar nichts. Dem Staate freilich läuft diese Freiheit des Schwurpflichtigen im Ja oder Nein zuwider. Seine Gesetzgeber wollen die „eindrucksvolle Feierlichkeit66, seine Juristen wollen irgendwo ..den Hebel ansetzen, um die Wahrheit herauszuheben66, und dann in dem Gefühl getaner Pflicht dem Schwörenden die Verantwortung für das Urteil überlassen können. Drum will der Staat seinen Eid und verlangt die Formel. So hat es denn weder an Zwang gefehlt noch an Kompromissen, und nachdem man nunmehr auch die weltliche Schwuiformel zugelassen und den religiösen Inhalt des Eides weggedeutet hat, kann wohl der allgemeine Gebrauch des Eides im Gericht ab gesichert gelten, und auch der Vorwurf des Religionszwanges fällt dahin. Bloß daß man mit der Einführung des gesetzlichen Schwurzwanges zugleich schon die beste Kraft des Eides zerstört, und mit der weltlichen Schwurformel ein religiöses Nichts und eine sprachliche Unmöglichkeit geschaffen hat! Denn „die Mensehen schwören bei einem Höheren denn sie sind" (Hebr. 6, 16). Doch der Staat, macht hungrig bis über die Grenzen seiner Allmacht, dem Zwang \ ertrauend, wo er selber Glauben erwartet, vom Wort befriedigt, wo nur die Gesinnung genügte, ausgleichend, wo er Spreu und Weizen sondern will, der Staat der leeren Formel und der falschen Gleichheit, ist's zufrieden. Bei den Glaubenslosen ..wird der Eid weder überflüssig noch für den Schwörenden unmöglich. - Für ihn subjektiv bliebe dann nur die in dem Eide enthaltene Bezugnahme auf Gott usw. bedeutungslos.*''' So einer der Mitarbeiter an den deutschen Prozeßgesetzen aus der Zeit der Reichsgründung, Otto Bähr. Und ..Das dem Eide innewohnende religiöse Moment verursache einen tiefen Eindruck 190