Die Kreatur
- Journal
- Die Kreatur
- Volume
- 2 (1927-1928)
- Issue
- Heft 4
- Date
- 1927-01-01
- Page
- – (sequence 96)
- Language
- German
- Belongs to
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Wahrheit selbst, und wer von unserer Krankengeschichte nur die letzte Szene hören will, kann die vorhergehenden doch nicht ungeschehen machen. Der Bauer hätte beizeiten einen Wissenden, einen Doktor nötig gehabt, der ihm, anstatt ihm sein Leiden wegnehmen zu wollen, zuerst einmal das rechte Wort gesagt und den rechten Namen genannt hätte. Oder will man alle Behandlung durch Worte bekämpfen und bestreiten? So w enig hätte dies einen Sinn, daß vielmehr jeder Arzt eine Wortwirkung hat, auch wenn er dieses gerade leugnet, meidet oder gar nicht weiß. Unsere Krankengeschichte beweist es wTie jede andere: die Wortwirkung ist, ob gut oder schlecht, unvermeidlich; immer ist sie da und formt am Kranken etwas zu oder wTeg, auch seine Schicksalslinie krümmend oder streckend, hebend oder senkend. Welcher schwere Körper vermöchte sich der gravitierenden Wirkungen auf jeden anderen zu entziehen? Nicht anders ist es mit Worten. Jene Ärzte hatten also alle ein Recht und, da sie die Zuziehung annahmen, auch eine Pflicht, zu behandeln. Auch der erste hat eine Handlung begangen, denn die Wirkungen seiner Unterlassung sind in Schicksal und Geschichte des Kranken vielleicht unter allen Arten des Handelns die stärksten und folgereichsten gewesen. Gerade seine Handlung war die folgenschwerste, indem sie den Bauer mit dem Worte: „Es ist nichts da" zu einem Widerspruch reizten, mit dem er jetzt mehr leugnet als vor der Konsultation. Vorher leugnet er nur, daß bei ihm alles in Ordnung sei. und läßt dabei ganz offen, ob dies nicht vielleicht an ihm selbst liege; er läßt noch zu, daß der Fehler in und nicht außer seiner Willkür liege. Nach der ersten Konsultation wird das anders. Die Leugnung aber des Fehlers durch den, dem er sein Geld geben mußte, rührt eine Feindschaft, einen stillen Haß in ihm auf, denn er hatte ein Recht auf eine Hilfe. Er hat den Arzt ja bezahlt. Sein Haß leugnete bisher nur das Recht des Prozeßgegners: jetzt aber umfaßt sein Haß auch den Arzt, der ihm sein Recht nicht minder versagt, und so leugnet er auch die Aussagen des Arztes mit hinzu: es fehlt ihm ganz gewiß doch etwas im Leibe! Auf diesem Umweg über Haß und Haßgemeinschaft verdichtet er sein Leidensbewußtsein zur Feindschaft fremder Gewalt: wie Gegner und Arzt fremde Gewalten sind, so nun auch das mit jenen verbundene eigene Leiden. Und indem aus dem Innenleiden nun ein Außenleiden für ihn wird, kann es dahin kommen, daß er nun auch unfähig zur Kritik gegen 464