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Die Kreatur · 1926-01-01 · Heft 3 · page 105

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Kreatur
Volume
1 (1926-1927)
Issue
Heft 3
Date
1926-01-01
Page
– (sequence 105)
Language
German
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Aber die Stimmen der anderen schweigen nicht. Gesetz verlangt die Welt, formstrenge Satzung, Deutlichkeit der Gestaltung wünscht die Kirche. Denn die Welt der Menschen will für immer geordnete Welt sein und die Kirche will ewig aus ihr selbst bestimmte Stelle ihrer Organe haben; damit sie weit- und lebenstüchtig bleibe, darf es an ihrem Körper so wenig wie an jedem natürlichen, „überzählige Organe'4 geben: schon lange hat ja das große Laterankonzil neue Ordensregeln neben den bereits bestehenden verboten. Ugolinos Eifer drängt in Franziskus; der neue Generalminister Elia mag dabei mitwirken: jener Mensch, dessen Herrsehernatur so ganz und gar nicht der Art des Poverello entspricht und der ihm doch später, ein wirklicher Dombaumeister, das gewaltige Reliquiar getürmt hat. Zum letztenmal gebietet ein Traumbild dem Franziskus: aus den verstreuten Brosamen seiner Sätze, Ermahnungen, Vorschriften soll er das Brot des Heils kneten, die endgültige Satzung. Nun wird er nicht mehr Gelesenes abschreiben, sondern unabänderlichen Befehl, Diktat, aufzeichnen: so schwebt es ihm vor, so erfaßt er seine Aufgabe, da er sich mit den Brüdern Leone und Bonizio in die Einsiedelei von Fönte Colombo zurückzieht. Dort entsteht die dritte Regel, deren erste Niederschrift verlorengeht; die wiederholte aber unterliegt einschneidender l rnarbeitung durch Ugolino und den Papst und das fertige Schriftstück wird eine klare Verfassung. Seine zwölf Kapitel bestimmen und gebieten im Sprachstil der Legislatur: ihre anordnende Knappheit hat nichts von der Kürze des ersten Bundes, nichts von der enthusiastischen Fülle der zweiten Weisung. Wie der Grundstein, vorhanden zwar, aber für immer unsichtbar in der Tiefe eines Fundamentes eingeschlossen ruht, so liegt der Geist der Aussendunsgworte wohl dem Gesetz zugrunde, aber diese selbst sind im Wortlaut ungenannt. Nur im Rahmen eines Gesetzes über Kennzeichnung, Sitz und Konstitution des Ordens leuchtet auf, was vordem Herz- und Mittelstück war: die Evangelienworte mit ihrem ,,nehmt nichts mit auf dem Wege66 fehlen und die Besitzlosigkeit erscheint dadurch abstrakt in der bloßen Bedeutung des evangelischen „Beispiels". Aus friedlicher Mahnung an alle Brüder zugleich wird Forderung des Gehorsams gegenüber den Ministern. Die enge Bindung des brüderlichen Lebens an die grobe" Alltagsarbeit ist gelockert: dem herzhaften franziskanischen Hineinziehen des Berufslebens in die heiligmäßige W eise wird mönchische Blässe angekränkelt. AJles, was an evangelischem Endzeitbewußtsein in der er- :r>i

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