Die Kreatur
- Journal
- Die Kreatur
- Volume
- 1 (1926-1927)
- Issue
- Heft 3
- Date
- 1926-01-01
- Page
- – (sequence 60)
- Language
- German
- Belongs to
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schützendes Einverständnis der Menschen da sein muß. Es ist der Boden aller Erziehung, daß etwas da ist, was Erzieher und zu Erziehender gemeinsam verehren. Es sind die bestimmten in Mißkredit gekommenen und gefürchteten Worte, zu denen man nun die Negation setzt. Ferner: die intellektualistische Zeit nimmt die Kinder naturalistisch; daneben ist immer eine Betonung des „genießensberechtigt" - wie sie sich selbst naturalistisch und als genießensberechtigt nehmen. Man will der Jugend nicht eigentlich zu ihrer Menschwerdung helfen, man will sie hinnehmen, anerkennen, entdecken, verstehen - die frühere Zeit hat sie nicht anerkannt und nicht verstanden. Man will sie gewähren lassen. Die Kinder als eine naturalistische Gegebenheit regieren die Auffassung. Man hat mit der Furcht erzogen, man will der Kamerad der Kinder sein; man hat mit der Religion erzogen, man will ohne die Religion erziehen; man trug die Verantwortung, man will nicht mehr verantworten. Man lädt von sich ab und schiebt es eigentlich den Kindern zu - sie sollen es selber machen. Man spricht davon, das Kind dadurch auf sein eigenes Gesetz zu werfen: ,,ein Kind weiß sehr gut". Man gibt ihm eine Freiheit, die eigentlich nichts weiter ist als Elternratlosigkeit - man möchte sagen: Elternstreik. Man spricht vom Menschlichen, aber es ist immer nur ein naturalistisches Loslassen, man hilft dem Kinde nicht mehr. - Die Erziehung hielt auf Normen, man will aus den Normen heraus; sie hielt auf Dogmen, man will undogmatisch sein. Man hat gegen Druck und Unterwerfung selbst gekämpft, man will nicht unterwerfen: kein Zwang, keine Bindung. Man hat bürgerlich erzogen, man will unbürgerlich erziehen. (Dies steht wiederum zu der heutigen Uberschätzung des Ganzen der Bürgerlichkeit und der Institutionen chaotisch.) Man hört mit einem gewissen Stolz über „modern44 erzogene Kinder sagen: daß sie allerdings zu frei erzogen seien, um sich bürgerlich einzufügen. — Dann aber weiter: man hat den Zwang von außen gehabt, die Kinder sollen nur dem Zwange unterworfen sein, den sie sich selbst als Gemeinschaft auferlegen. Dieser selbst auferlegte Zwang geht nun unvermeidlich auf Praktisch-Unerläßliches; das Kind lernt: es gibt gewisse praktische Unerläßlichkeiten, wenn überhaupt Gemeinschaft bestehen soll. Das ist die Ebene des Bürgerlichen. Das Kind geht damit durchaus über die Ebene des nur Bürgerlichen nicht hinaus. Man erzieht also doch wieder bürgerlich; es ist die politische Ebene. Das 306