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Die Kreatur · 1926-01-01 · Heft 2 · page 108

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Kreatur
Volume
1 (1926-1927)
Issue
Heft 2
Date
1926-01-01
Page
– (sequence 108)
Language
German
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das Noch-nicht eines zweiten Aufbruchs verbieten es dem Beteiligten, sich mit diesem Zwischenstadium der Not als einer endgültigen Gestalt zufrieden zu geben. Sie verbieten es allerdings auch Außenstehenden, dieses Zwischenstadium zum Substrat allgemein gültiger Abstraktionen zu machen. Das aber ist die Gefahr der Rosenstockschen Formulierung. In dem Zwischenstadium vor einem neuen Aufbruch der Fünfundzwanzigjährigen ist die Begegnung der Reste einähriger Jugendbewegung mit den letzten lebendigen Resten der abseitigen, unpolitischen, mit dem Anspruch Generationen umspannender Gültigkeit auftretenden Lehre allerdings das entscheidende Ereignis. Hier hat sich die Jugend, und zwar jeder Einzelne zu entscheiden, ob er mythisch oder geschichtlich leben will, ob der Bund der Jugend oder der Bund der Männer sein Letztes sein soll. Aber diese Entscheidung allein wird das Wirksame der Begegnung sein. Nicht aber sind die Faktoren der Entscheidung ohne weiteres als endgültige anzusprechen. Es ist wirklich eine einmalige Situation des Notstandes, die Lehrer und Führer so zusammenbringt. Deshalb geht es nicht an, diese Lehrer und diese Führer zu ewigen Repräsentanten zu machen und ein ewiges Verhältnis zu stabilieren, sei das nun ein Primat „des" Lehrers, wie Rosenstock dazu geneigt ist, oder ein Primat „des" Führers, wie die Jugend ihn gerne praktizieren möchte. Beides, diese Lehre wie diese Führung müssen geopfert werden, wenn die Entscheidung geschieht. Ein Bund der „Älteren" (in dem betonten Sinne der geschehenen Entscheidung und des neuen Aufbruchs) beendet durch sein Dasein die Gültigkeit der Kategorien des Notstands. Entscheidend für ihn wird nicht, daß er um eine mehraltrige Lehre weiß, sondern daß er mehraltrig lebt. Das heißt: Er hat die Ursprungsform und die Ursprungssituation geopfert um des neuen Alters willen. Die ihm Zugehörigen leben nicht mehr unter den Gesetzen des Bundes der Jugend und sind doch und gerade darum seine echten Erben und Erfüller. Sie leben nicht mehr in der Verpflichtung gegenüber einem in Büchern tradierbarem Geiste und sind doch und gerade darum die rechten Lernenden, die Vollstrecker des Geistes. 242

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