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KC-Mitteilungen · 1928-07-25 · Heft 8 (25.7.1928) · p. Seite 70

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Journal
KC-Mitteilungen
Volume
1928
Issue
Heft 8 (25.7.1928)
Date
1928-07-25
Page
Seite 70 (sequence 6)
Language
German
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70 dcrung der Erbauung von Eigenheimen für die städtische Bevölkerung. 11. Die Verwaltung des deutschen Volksstaates muß gemäß dem deutschem Wesen angeborenen Freiheitsbestreben auf der Selbstverwaltung aufgebaut sein, unterstützt durch ein jedem Parteieinfluß entzogenes, nur dem Ganzen dienendes, der Kopfzahl nach möglichst geringes, hoch befähigtes, und demgemäß gut besoldetes Berufsbeamtentum, dessen Stolz die altpreußische Pflichttreue ist. 12. Gemäß der Einheit des deutschen Volkes kann die Souveränität des deutschen Volkes nur beim Reiche liegen. Doch fordert die deutscher Eigenart innewohnende Freiheit und Eigenwilligkeit eine weitgehende Selbstverwaltung der Länder zum Schutz gegen undeutsche Schematisierung und Uniformierung. Den Parteien ist die ausschlaggebende Macht im Staate zu nehmen. Beamtentmn und Wehrmacht sind ihrem Einfluß ganz zu entziehen. Daher muß die Spitze des Reichs eine über den Parteien stehende, von ihnen unabhängige, mit besonderen Befugnissen ausgestattete Gewalt sein. Zum mindesten ist die Stellung der Reichspräsidentschaft nach dem Muster der nordamerikanischen Verfassung zu stärken. Das Wahlrecht zu den Volksvertretungen ist nach den Leistungen abzustufen, die der Einzelne, z. B. durch Erziehung von Kindern, Bildung, Wehrdienst und dergleichen dem Ganzen bringt, desgleichen nach der Verantwortlichkeit, die er nach seiner Stellung im Wirtschaftsleben trägt. Neben dem Reichstag ist eine erste Kammer aus den Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften und sonstigen Berufsvereinigungen als den Vertretern der - Wirtschaftsmächte des deutschen Volkes zu bilden, in die außerdem führende Köpfe des deutschen Volkes zu berufen sind". In manchen dieser Fragen konnte man mit den Richtlinien übereinstimmen. Namentlich darüber, was zu 1 gesagt ist, dürfte ein Zweifel kaum bestehen. Allerdings werden wir sehr bald wieder den gleichen Streit erleben, den wir aus der Hochschulpolitik kennen, nämlich darum: Was ist deutsche Abstammung und Muttersprache? Auch hier gilt wie wahrscheinlich in den meisten Punkten: „Wie ich es auffasse." — Aber neben diesen Bedenken rührt sich auch schon bei Ziffer 1 der Widerspruch. Wir glauben, ohne die Ungerechtigkeit des Friedensvertrages irgendwie zu mindern, daß nicht die Hauptaufgabe der Gegenwart, namentlich der Jugend, darin bestehen kann, die Beseitigung des Friedensvertrages zu fordern. Wir glauben vielmehr, daß jeder einzelne von uns die Pflicht hat, die Kriegs- und Friedensvertrags-Folgen zu überwinden. Immer nur und nur nach Beseitigung des Friedensvertrages schreien, bringt uns nicht einmal diesem Ziele näher, vor allem aber verkennt es, daß hiermit noch bei weitem nicht alles erreicht wäre, daß selbst, wenn es uns die verlorenen Provinzen heute wieder zufielen, die Aufgaben gegenüber dem deutschen Volke erst beginnen, nicht aber beendet sind. Oder heißt das, was hier so schüchtern ausgedrückt ist: Revanchekrieg. Auch dann wäre es, fern von allen politischen Erwägungen, nicht d i e Aufgabe der Jugend. In jedem Falle ist der Schaden, der der Weltwirtschaft und damit auch dem deutschen Volke aus neuen Kriegen entsteht, großer als selbst die Vorteile, die wir hierdurch gegenüber dem heutigen Friedensvertrage eintauschen, wenn alle Wünsche unserer extremsten Chauvinisten sich erfüllen. Die Abschüttelung des Friedensvertrages kann darum nicht in seiner Beseitigung, die nur durch Kriege möglich ist sondern nur in seiner Ueberwindung durch friedlich politische Mittel für das deutsche Volk wirklich segensreich sein. Dann aber folgt die Ziffer 2. Auch hier ein Tummel von Gemeinplätzen, von „rassischem Erbgut", von dem „Wert der Menschen nach den in ihnen liegenden Erbwerten", übelstes Gewäsch von „Herrenmenschen" und der „Führung bedürftigen Naturen". „Herrenvölker und Nachgeordnete Völker". Vielleicht will der Verfasser dieser Richtlinien mit solchem Rassedünkel eine innere Gerechtigkeit des Versailler Friedensvertrages dartun? Denn, warum sollte nicht ein französischer Rassechauvinist ähnlichen Grades die Deutschen als der „Führung bedürftige Nation", als „nachgeordnetes Volk" ansehen. Eine Exegese der Rassenforschung wäre erforderlich, um all oiesen Unsinn zu widerlegen. Nur über eines wird man vielleicht noch Klarheit schaffen müssen, das ist die Ziffer 3. Daß die Juden als politische Minderheit zu behandeln sind, ist eine Forderung, die nicht sehr neu ist. Wie steht es aber mit den übrigen „nicht nordischen Minderheiten"? Wie sollen sie abgegrenzt werden, denn auch sie sind doch geeignet, nach Auffassung dieser Richtlinien das deutsche Volk zu bastardlsieren. Wie unterscheidet sich weiter die Unterwerfung anderer Völker aus Macht- oder Geldhunger, tme sie Ziffer 5 ablehnt, von der notwendigen Führung Nachgeordneter Völker durch Herrenvölker wie das deutsche, die Ziffer 2 als notwendig ansieht? Warum ist der Versailler Friedensvertrag abzulehnen, wenn Ziffer 6 als notwendige ultima ratio zur Lösung des unlösbaren Widerstreits daseinswichtiger Volksbelange den Krieg fordert? Die Ziffer 10 möchten wir insbesondere Herrn Hugenberg und seinen Freunden ins Stammbuch schreiben, wenn sie Burschenschaft und Hochschulring unterstützen. Nicht nur, was hier über das Arbeitsverhältnis gesagt ist — hierüber kann man sehr ernsthaft diskutieren —, sondern namentlich das, was über „die Mammut-Unternehmungen, die die Staatsgewalt durchkreuzen können", über die „Tarnkappe oer Inhaberaktie zur Beherrschung oder Ausbeutung des deutschen Volkes" gesagt ist, dürfte vielleicht nicht ausschließlich auf „volklrche Fremde" Bezug haben. Interessant ist auch, daß in Ziffer 11 die Notwendigkeit der freiheitlichen Selbstverwaltung' betont ist, daß Ziffer 12 den Einheitsstaat fordert, allerdings daß in einem gewissen Widerstreit hiermit für den Reichspräsidenten die monarchenähnliche Stellung des Präsidenten der Vereinigten Staaten gefordert wird. Kein Wort dagegen von der Monarchie. Warum denn aber, so fragt man sich, im Widerstreit zu diesen Richtlinien immer noch die reaktionäre Politik der Burschenschaft? Warum dann bei keiner Gelegenheit das Bekenntnis zum heutigen Staat? Nur, weil er dem Reichspräsidenten nicht genügend Rechte gibt, nur weil er die Juden noch nicht unter Fremdenrecht stellt. Andere Borwürfe gegen die Weimarer Verfassung finden wir nicht. Also? — Für denjenigen, der die Entwicklung in der deutschen Jugend verfolgen will, sind diese Richtlinien sicherlich sehr interessant. Mag man ihnen auch» wie wir, in recht wesentlichen Punkten recht entschieden widersprechen. Sie zeigen doch, daß, wenn auch langsam, die Entwicklung unaufhaltsam sich sogar in der deutschen Burschenschaft durchsetzt. Und das will heute sehr viel sagen. — H. B.

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