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KC-Mitteilungen · 1928-07-05 · Heft 6-7 (5.7.1928) · p. Seite 53

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Journal
KC-Mitteilungen
Volume
1928
Issue
Heft 6-7 (5.7.1928)
Date
1928-07-05
Page
Seite 53 (sequence 5)
Language
German
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53 Daß im. übrigen damit nicht etwa Verbindungsreform in großem Umfang betrieben worden ist, daß wir nicht nur iu diesen, sondern auch in anderen Dingen hierin den Corps teilweise voraus sind, das beweist, daß zum ersten Male der Eorpskongreß zum Sport Stellung genommen hat, daß andererseits aber auch der Bericht folgenden Satz enthält: Daß die Aktiven mit vollem Bewußtsein sich auf den alten corpsstudentischen Standpunkt stellten, das zeigten sie, als sie auch in diesem Jahre sich weigerten, den § 5 der Ehrengerichtsordnung für Ehrenhändel zwischen A.H. und Aktiven zu ändern, weil sie in der vorgeschlagenen Neuerung ein Abweichen von dem alten Grundsatz der unbedingten Satisfaktion sahen. Bleiben wir nur so bewußt allen falschen Konzessionen abgeneigt, so hat es keine Not! Wer also etwa glaubt, daß der Kösener C. S. am Wesen der Korporation rüttelt, der ist mindestens etwas voreilig, denn solange es noch innerhalb eines Verbandes möglich ist^ Ehrenhändel mit der Waffe auszutragen, so lange kann von Abschaffung der alten Verbindungsform wohl kaum die Rede sein. — Katholiker und Deutsche Studentenschaft. In Nummer 3/4 der K. C.-Mitteilungen (S. 18 ff.) haben wir zur Berichterstattung der Deutschen Studentenschaft über die Tagung vom 12. Februar 1928 geschrieben und haben im Anschluß daran Stellung genommen. Aber nicht nur wir haben über diese Art der Berichterstattung Klage geführt, sondern namentlich die Katholiker des K. V. und U. V. haben an dem Bericht Anstoß genommen. Unter der Ueberschrift „Irreführung der Oeffentlichkeit" bringen die „Akademischen Monatsblätter" folgende Erklärung zum Abdruck: Unter der Ueberschrift „Irreführung der Oeffentkeit durch den Deutschen Studentenverband" schreibt die von der „Deutschen Studentenschaft" herausgegebene Akademische Korrespondenz in Nr. 7 vom 24. Februar über die Berliner Besprechung des Vorstandes der D. St. mit den Verbänden und Gruppen: „Ebenso (wie andere Verbände) haben sich die beiden anderen katholischen Verbände K.V. und U.V. zur Mitarbeit an der studentischen Selbstverwaltung bereit erklärt, unter der Voraussetzung daß die Organisation, in deren Rahmen die Arbeit erfolgen soll, eine allg. Studentenschaft auf breitester Basis ist. Da diese Voraussetzung nach den bekannten Goslarer Beschlüssen der Studentenschaft auch in Zukunft gegeben ist, ist die Mitarbeit auch dieser beiden Verbände an der studentischen Selbstverwaltung gesichert." Schon unter dem 13. Februar 1928 hatte die Akademische Korrespondenz einen Bericht über die Berliner Besprechung gebracht und dabei nach Mitteilung des Antrags der D. V. folgendes geschrieben: „Gegen diese Entschließung stimmten lediglich die kommunistische Studentengruppe und die deutsche Freischar, während die katholischen Verbände des K.V. und U.V. sich im Gegensatz zu den beiden anderen katholischen Verbänden der Stimmen enthielten. Nach ausdrücklichen Erklärungen wird die Art ihrer Stellungnahme zu der Entschließung diese Gruppen jedoch nicht hindern, an der studentischen Selbstverwaltung im Rahmen der Deutschen Studentenschaft mitzuarbeiten." Man kann eine derartige, die Tatsache auf den Kopf stellende Berichterstattung nur als bewußte Irreführung der Oeffentlichkeit bezeichnen. Aus dem in diesem Heft bezeichneten Bericht des Vertreters des K.V. bei der Berliner Sitzung geht eindeutig hervor, daß K. V. und °U. V. bei aller grundsätzlichen Bejahung der Idee studentischer Selbstverwaltung sich nicht in der Lage sahen, der Entschließung, die die D. St. der Unterstützung der Verbände versichern sollte, zuzustimmen, nachdem der Vorstand der D. St. wie auch die Mehrheit der Versammlung es abgelehnt hatten, den vom K.V. und U.V. gestellten Forderungen auf Aenderung des Stücks 2 der Würzburger Verfassung und der Koalitions- Praxis stattzugeben. Keiner der beiden Verbände hat "eine Erklärung abgegeben, nach der U.V. und K.V. trotz der Ablehnung ihrer Forderungen in der studentischen Selbstverwaltung im Rahmen der D. St. Mitarbeiten wollen. Vielmehr ist klar in der Erklärung der Vertreter der beiden Verbände zum Ausdruck gebracht, daß eine Mitarbeit im Rahmen der D. St. erst dann in Frage kommt, wenn bestimmte Zusicherungen bezüglich der Erfüllung der Forderungen der beiden Verbände gemacht werden. Eine solche Zusicherung ist bis zum heutigen Tage nicht erfolgt. Aus der Stellungnahme der beiden Verbände bei der Berliner Besprechung ergibt sich weiter, daß diese beiden Verbände tue Goslarer Beschlüsse nicht als eine geeignete Grundlage für den Aufbau einer allgemeinen Studentenschaft ansehen können/ Die von K.V. und U.V. eingenommene Tendenz deckt sich durchaus mit dem, was der K. C. in seinem Schreiben an die Deutsche Studentenschaft, mit der er die Teilnahme an der Beratung am 12. Februar ablehnte, zum Ausdruck brachte. Da hier in aller Klarheit von Verbänden, mit denen wir sonst nicht Zusammenarbeiten, diese Auffassung gebilligt worden ist. möchten wir auch diese Darlegungen aus den „Akademischen Monatsblättern" zum Abdruck bringen. Die Vertreter des K. V. und des U.V. haben in der Sitzung vom 12. Februar folgendes erklärt: „Der U. V. und der K. V. halten von jeher und auch heute noch den allgemeinen studentischen Zusammenschluß nicht nur für begrüßenswert, sondern im Interesse der Wahrung der deutschen kulturellen Belange in und durch die deutsche Studentenschaft für erforderlich. Gerade auch aus diesem Grunde bedauern U.V. und K.V. die Entwicklung, die die studentische Bewegung genommen hat und die uns heute vor die Tatsache einer heillosen Zersplitterung in der deutschen Studentenschaft stellt. An dieser Entwicklung ist die D. St. nicht unschuldig; denn sie hat es nicht verstanden, sich, wie es gerade in einem parteipolitisch so zerrissenen Lande wie Deutschland notwendig gewesen wäre, von Partei- und richtungspolitischen Einflüssen fernzuhalten und sie hat darüber hinaus sogar diejenigen Kreise aus der Studentenschaft, die mit den in der D. St. vorwaltenden Strömungen nicht einverstanden waren, in weitgehendem Maße terrorisiert und mundtot gemacht. Ein solches Vorgehen mußte notwendig, ob mit oder ohne preußischen Kultusminister, zu einem Zerfall des studentischen Zusammenschlusses führen. Der U.V. und der K.V. erkennen in voller Klarheit auch die ideellen Werte der studentischen Selbstverwaltung und wünschen sie zu behalten. Sie begrüßen auch, getreu ihrer Grunoeinstellung, alle Bestrebungen, die auf den Zusammenschluß aller deutschgefinnten und mit uns zu gemeinsamer kultureller Arbeit verbundenen Studenten innerhalb und außerhalb der Reichsgrenzen Hinzielen. Es kann aber nicht verkannt werden, daß nur dann der erstrebte Zusammenschluß aller deutschen

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