KC-Mitteilungen
- Journal
- KC-Mitteilungen
- Volume
- 1928
- Issue
- Heft 6-7 (5.7.1928)
- Date
- 1928-07-05
- Page
- Seite 52 (sequence 4)
- Language
- German
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eine unpolitische Organisation handelt. "Um so mehr ist es daher Pflicht unserer — der freiheitlichen Altherrenschaft —, bei jeder Gelegenheit diese Stellungnahme des Verbandes Deutscher Akademiker festzunagcln, der doch immer nur trotz Namensänderung eine Vereinigung völkischer Akademiker ist. Abschaffung des Teinbxwanges in den Corps. Die letzte Pfingfttagung des Kösener S. (£. hat ein Echo gefunden, wie es bei diesen Tagungen seit langem nicht mehr der Fall war. In allen Blättern aller Richtungen wurde der Beschluß des Kösener S. E. auf Abschaffung des Trinkzwanges wiedergegeben. Es hatte für denjenigen, der nur die politische Tagespresse verfolgte, den Eindruck, als ob ein Beschluß gefaßt worden wäre, durch den die Eorps sich offiziell als Abstinenzverbände bekennen wollten. Für den Kenner studentischer Verhältnisse bedarf es eigentlich nicht der Feststellung, daß diese Berichte reichlich übertrieben sind. Trotzdem ist es aber wichtig, festzustellen, was tatsächlich beschlossen worden ist. Beschlossen wurde nicht die Abschaffung des Trinkens, sondern es ist lediglich eine Stellungnahme gegen den Trinkzwang erfolgt. Auch dessen Beseitigung ist nicht beschlossen, sondern es ist lediglich den Corps nahegelegt worden, Corpsbrüder von dem offiziellen Trinkzwang zu befreien. Damit haben die Corps nicht sehr viel anderes getan als das, was seit langem im K. C. in Ilebung ist, wo sogar grundsätzlich auch die Aufnahme von solchen Mitgliedern möglich ist, die den Lrink-Komment ablehnen. Ob sich das praktisch immer als eine Abschaffung des Trinkzwanges in den Verbindltngen und Corps auswirkt, ist allerdings eine Frage, über die man bei uns wie bei den Corps sehr verschiedener Meinung sein kann. Jedenfalls wird man nicht dem widersprechen können, was der offizielle Berichterstatter der „Deutschen Korpszeitung" über diesen Beschluß schreibt. Die „Deutsche Corpszeitung" schreibt bereits in ihrer Juni-Nummer 1928 hierüber folgendes: „Auch nach einer anderen Seite hin drang der Kongreß auf Neuland vor und griff die alte „Tradition" an, indem er sich mit der Frage der Beseitigung des.Trinkzwangs befaßte. Es kann keine Frage sein, daß trotz aller bewußten Abkehr von idealistischem Wollen auf der einen Seite sich doch auf der anderen eine Stärkung des ethischen Bewußtseins geltend macht, daß bei allem Individualismus unserer Zeit doch in gewissen Kreisen eine stärkere Betonung der Pflicht gegen sich selbst, gegen sein Volk und gegen Gott nicht nur zum guten Ton, sondern zum Lebensbedürfnis gehört. So sollte es eigentlich wundernehmen, daß erst jetzt zum ersten Male auf dem Kösener das Wort „Beseitigung des Trinkzwangs" gefallen ist. Auch hier war es Ministerialdirektor Krohne, der die Anregung gab und die Aussprache durch ein Referat einleitete. Schwer wird es werden, mit dieser heiligen Tradition zu brechen, aber. die Frage ist, ob wir das Recht und die Möglichkeit haben, sie noch aufrecht zu erhalten. Es handelt sich hier, das muß deutlich gesagt sein, nicht um die Beseitigung des Trinkens überhaupt, sondrrn um die Abschaffung des Zwanges zum Trinken, das heißt des Rechtes, gestützt aufhöhere Semesterzahl oder die Stellung als CB einen anderen zu nötigen, wider seinen Willen alkoholische Getränk: in befohlenen Mengen zu sich zu nehmen. Die Frage ist, ob das Ziel, zu dem uns die Einrichtung führen soll, die Erziehung zu starken Persönlichkeiten, dadurch erreicht oder auch nur gefördert wird, daß ich diesen Willen, den ich in ihr stärken will, durch Vollpumpen bis zur Bewußtlosigkeit zerbreche, ja, unter Umständen den Menschen seiner Menschenwürde entkleide? Führt der Trinkzwang überhaupt uns unserem Ziel näher? Waffengeist, Freundschaft, Arbeit am Vaterland sollen unser Leben ausfüllen, was hat mit all dem der Trinkzwang 311 tun? Ist einmal die Ehre die Achse unseres Denkens und Lebens, so dürfen wir nicht selber uns zwingen, gelegentlich zu tun, was wir selber als unser unwürdig verurteilen müssen. Wohl, es ist richtig: der Corpsstudent muß imstande sein, auch eine Schädigung seines Leibes hinzunehmen, aber nur dann, wenn ein höherer ethischer Zweck das verlangt. Anders handelt er gegen den kategorischen Imperativ. Sollen wir den Kampf zwischen Trieb und Selbstbeherrschung durch unsere eigene Schuld verlieren, indem wir die Bestie der Gier selber von der Kette lösen? Zu diesen ethischen Erwägungen kommen andere, die sich auf gesundheitliche Schädigungen beziehen. Wird jemand durch Einrichtungen des Corps gezwungen, 31t trinken, so übernimmt das Corps auch die volle Verantwortung für die Folgen. Was das bedeutet, braucht nicht weiter ausgeführt zu werden, jeder weiß heute zur Genüge, welche furchtbare Gefahr unmittelbar und mittelbar im Alkoholgenuß an sich und im übermäßigen Trinken liegt. Dazu sind durch den Krieg die Nerven unseres Volkes für 2 bis 3 Generationen erschüttert; wir haben allen Grund zu sorgen, daß unsere Jugend sie stärkt, haben aber nicht das Recht, sie der Gefahr auszuschen, daß sie sie weiter schädigt. Richtig ist gewiß, daß nicht allen Schaden, den wir sehen, der Zwang des Bierkomments' anrichtet, sondern daß auch viel ohne jeden Zwang getrunken wird, oft mit übleren Folgen. Aber wieviel kommt auch durch die sogenannte Kneiperziehung? Wir wollen uns auch ein anderes nicht verhehlen: die Heranwachsende Jugend kehrt sich mehr und mehr vom Alkohol ab, die Welt geht weiter, und es bleibt dabei: Immer vorwärts mußt du streben, nie ermüdet stille stehen, willst du die Vollendung sehen. Wollen wir in dem alten tragischen .Widerstreit zwischen Leben und Mechanismus, zwischen Pflicht'und Neigung an einer zerfallenden Form nur um der Form willen festhalten, oder wollen wir die leer gewordene mit einem neuen Inhalt erfüllen und als Führer lieber vorangehen bei der Eroberung von Neuland; oder wollen wir am Alten kleben und im Stillstand absterben? Die Bewegung als solche ist im Kösener durchaus nicht neu. Bereits über 2v Jahre sind vergangen, seit das erste Corps die Beseitigung des Trinkzwangs meldete, und manche anderen sind ihm seitdem gefolgt. Der Kongreß aber faßte dieses Jahr eine Entschließung, in der er es als dringend erwünscht bezeichnet, daß jeder direkte oder indirekte Trinkzwang in den deutschen Corps beseitigt werde. Verhehlen wir uns nicht, daß die Widerstände im Beharrungsvermögen ungeheuer sind. Groß aber ist auch die Verantwortung. Abgeschafft hat der Kösener den Trinkzwang nicht. Das kann er auch nicht. Aber wenn der Kongreß der Ausdruck des Gesamtwillens ist, so hat er hier sehr ernst einen Weg nach vorwärts gewiesen. Wir haben nun zu zeigen, daß die innere Disziplin, die wir für uns in Anspruch nehmen, uns mehr wert ist als die sogenannte Disziplin des Trinkzwangs." *) *) Das Lervorheben durch fetteren Druck ist von uns vorgenommen.