KC-Mitteilungen
- Journal
- KC-Mitteilungen
- Volume
- 1928
- Issue
- Heft 1-2 (15.2.1928)
- Date
- 1928-02-15
- Page
- Seite 5 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 93% known words query
- IRI
…/2822870-2822914-2822915--436-2823473- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
5 zum Ausdruck, daß die Gründung des neuen Verbandes eine Notwendigkeit für das deutsche akademische Leben darstelle. Es wurde insbesondere^ betont, daß dir freiheitliche studentische Jugend mit der Akademikerschaft Hand in Hand arbeiten müsse. Der Vorstand des Verbandes besteht aus den Herren cand. jur. Ollendorf, stud. jur Berlowitz, cand. jur. Müllerburg. Ihm zur Seite steht ein Hauptausschuß, bestehend aus 12 Mitgliedern. Die wesentlichsten auf der Tagung angenommenen Entschließungen seien nachfolgend im Wortlaut wiedergegeben: Entschließungen. Die nichtpreußischen Mitglieder des DStV haben sich mit aller Energie bei ihren örtlichen Studentenschaften und vor allem bei ihren Länderregierungen dafür einzusetzen, daß eine weitere Zahlung der Mitgliedsbetrüge an die D. St. in Zukunft unterbleibt. Der DStV sieht sich, solange die sogenannte „Deutsche Studentenschaft" an ihrer Würzburger Satzung, die den einseitig völkischen Aufbau ihrer Mitgliedsorganisationen vorfieht und einen wirklich großdeutschen Zusammenschluß nicht darstellt, festhält, nicht in der Lage, mit der D. St. irgendwelche Verhandlungen über eine Zusammenarbeit zu pflegen. Dasselbe gilt für alle preußischen Mitgliedsgruppen des Deutschen Studentenverbandes gegenüber den anderen studentischen Zusammenschlüssen, die in organischer Verbindung mit der D. St. stehen.- Soweit Staats- und Lochschulbehörden, Lochschuleinrichtungen und Wirtschastskörper Wert auf studentische Mitarbeit legen, darf diese Mitwirkung nur auf dem Boden unbedingter Parität aller Gruppen erfolgen. Nicht berührt wird dadurch die durch die örtlichen Verhältnisse gegebene Mitarbeit an den Arbeiten, bei denen eine politische Stellungnahme nicht in Frage kommt Mitgliedsgruppen des DStV dürfen, unbeschadet ihrer Mitarbeit in der örtlich noch bestehenden staatlichen Studentenschaft, sich an den Vertretertagen der „Deutschen Studentenschaft" weder korporativ noch persönlich beteiligen. Die außerpreußischen Gruppen des Studentenverbandes müssen verlangen, dasi die in ihren Ländern bestehenden staatlich, gebildeten allgemeinen Studentenschaften nicht mehr Mitglieder der sogenannten „Deutschen Studentenschaft" sein dürfen. _ Der Vorstand wird beauftragt, die Gründung des DStV der CIE mitzuteilen und Verhandlungen über die Zusammenarbeit zwischen DStV und CIE einzuleiten. Die Verständigungsarbeit in den Grenzlanden ist vom Vorstande ganz besonders zu berücksichtigen. Der DStV erblickt in der wirtschaftlichen und sozialen Iuteressenvertretung der Studierenden eine seiner wesentlichsten Aufgaben. Er fordert die Ausgestaltung des studentischen Fürsorgewesens, den Ausbau des Gebührenerlasses im Interesse der unbemittelten, wissenschaftlich geeigneten Studierenden und die Vermehrung der öffentlichen Stipendien. Dabei legt der DStV den größten Wert auf die Möglichkeit einer maßgeblichen Mitarbeit der Studierenden in den Wirtschaftskörpern der Lochschulen. Darüber hinaus setzt sich der DStV grundsätzlich für eine Aenderung der bestehenden Lochschulverhältnisse in dem Sinne ein, daß eine Monopolisierung unmöglich gemacht wird. Zur Verwirklichung dieses Zieles erhebt der DStV die Forderung nach Staffelung derGebühren entsprechend den Vermögens. Verhältnissen, Lern- und Lehrmittelfreiheit sowie volle Gebührenfreiheit für unbemittelte befähigte Studenten und nach Verstaatlichung des gesamten studentischen Lilsswesens nach dem Prinzip der Selbstverwaltung. Der DStV fordert die Staatsbehörden und die ihm nahestehenden politischen Parteien auf, diese Grundsätze mehr als bisher konkret und energisch zur Verwirklichung zu bringen. Der Vorstand der DStV wird beauftragt, sich mit der WiLi Dresden unverzüglich wegen der Neuregelung der örtlichen Wi-Körper und der Dresdner Zentralstelle in Verbindung zu setzen. Der DStV lehnt vor allem die Vertretung der Deutschen Studenten in der WiLi durch die DSt energisch ab und fordert sofortige Regelung dieser Frage. Der Vorstand des DStV wird beauftragt, unverzüglich an maßgeblicher Stelle darauf zu dringen, daß der Name „Wirtschaftshilfe der DST" eine der rechtlichen Situation angepaßte Umbenennung erfährt. Der Studententag des DStV beauftragt den Vorstand des Verbandes, einen aus Mitgliedern des Vorstandes und des Lauptausschusses bestehenden Wirtschaftsausschuß zu bilden. Dieser Ausschuß hat die Aufgabe, Richtlinien für die Arbeit der Mitgliedsgruppen in der Wirtschaftshilfe und den sonstigen sozialen Einrichtungen der Studentenschaft unter eingehender Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse auszuarbeiten. L. L. Betätigung der K. C--Gesinnung. Eine Erwiderung. Der Artikel „Betätigung der K. C.-Gesinnung" von Dannenbaum (K. E.-Mitteilungen Nr. 12/27) tft mir aus der Seele gesprochen. Soweit ich unterrichtet bin, liegen die Verhältnisse bei den Juristen hier in Breslau und überhaupt in Schlesien nicht so schlecht, wie es Dannenbaum schildert. Dagegen ist es unter uns Medizinern geradezu katastrophal. Ich glaube von vornherein dem Vorwurf begegnen zu können, daß ich irgendwie pro domo schreibe, da es bekannt ist, daß ich eine ausgedehnte Praxis habe. Aber Einiges möchte ich doch vom Standpunkt des Mediziners dazu sagen, besonders da ich annehme, daß durch den erschienenen Artikel eine Diskussion angeregt werden soll. Eine Unterstützung der Kbr.,sei es durch Ueberweisung vom Praktiker zum Facharzt oder von diesem zum Hausarzt, müßte eine selbstverständliche Pflicht sein. Natürlich muß bei einer Auswahl von mehreren Aerzten des betreffenden Spezialgebietes der Kb. nur dann berücksichtigt werden, wenn man von ihm überzeugt ist, daß er mindestens das gleiche leistet, das eur außerhalb des K. C. stehender Arzt dem betr. Kb. leisten würde, da ja wohl in keinem anderen Fache die persönliche Eignung so wichtig ist wie beim Arzte. Stehen aber gleichwertige Aerzte des K.C. zur Verfügung, dann ist es nicht nur für den K. C.-Kollegen Ehrenpflicht, diese zuzuziehen, sondern auch der Nichtarzt hat die moralische Pflicht, sich und seine Familie von K. C.ern behandeln zu lassen, hier in Breslau ist es leider so geworden, daß es fast prinzipiell vermieden wird, mit Kbr. zusammenzuarbeiten. Man möge sich nur vergegen-